5 Tipps für eine wirksame Vollmacht

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5 Tipps für eine wirksame Vollmacht 

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Eine Vollmacht zu erteilen, ist an sich nicht allzu schwierig. An eine bestimmte Form ist die Vollmacht nämlich grundsätzlich nicht gebunden und auch für die Inhalte gibt es keine strengen Vorgaben oder verbindlichen Regeln. Sinn und Zweck einer Vollmacht ist aber, Vorsorge für einen bestimmten Fall zu treffen. 

So erklärt der Vollmachtgeber durch die Vollmacht eine Person seines Vertrauens zu seinem Vertreter. Dadurch ist diese Person berechtigt, Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen und in seinem Namen zu handeln. Gerade dies ist dann auch der eigentliche Knackpunkt.

Denn schon eine kleine Unachtsamkeit kann dazu führen, dass die erteilte Vollmacht anders genutzt wird oder nicht so eingesetzt werden kann, wie es der Vollmachtgeber beabsichtigt hatte. Worauf gilt es also zu achten?

Hier die fünf wichtigsten Tipps für eine wirksame Vollmacht: 

Tipp 1: Eine Vollmacht immer schriftlich erteilen.

§ 167 BGB besagt, dass eine Vollmacht dadurch erteilt wird, dass der Vollmachtgeber seinem Bevollmächtigten oder einem Dritten gegenüber eine entsprechende Erklärung abgibt. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz dabei grundsätzlich nicht vor.

Folglich kann eine Vollmacht auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln wirksam erteilt werden. Um Missverständnissen, bösen Überraschungen oder gar großem Ärger vorzubeugen, ist es aber sinnvoller, sich bei einer Vollmacht immer für die Schriftform zu entscheiden.

So haben alle Beteiligten buchstäblich einen Nachweis in der Hand, auf den sie sich im Ernstfall berufen können. 

Tipp 2: Richtig und präzise formulieren.

Die erteilte Vollmacht legt der Bevollmächtigte demjenigen vor, vor dem er den Vollmachtgeber vertritt. Aus diesem Grund ist eine Vollmacht auch nicht an den Bevollmächtigten adressiert, sondern richtet sich an einen Dritten.

In der Erklärung wird dann genannt, wer der Vertreter ist und wozu dieser bevollmächtigt ist. Die Standardformulierung lautet deshalb “Hiermit bevollmächtige ich (Name, Anschrift, Geburtsdatum), Herrn/Frau (Name, Anschrift, Geburtsdatum) dazu, …” Die Angaben dazu, was der Bevollmächtigte tun soll oder darf und was nicht, sollten möglichst genau und präzise beschrieben werden.

Bei einer Vollmacht findet zwar grundsätzlich das sogenannte Vertrauensprinzip Anwendung. Vertrauensprinzip bedeutet, dass die Vollmachtserklärung so ausgelegt werden muss, wie sie nach Treu und Glauben vermutlich gemeint war.

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Allerdings wird eine fremde Person nicht immer abschätzen und erkennen können, was tatsächlich im Sinne des Vollmachtgebers ist und was nicht. Aus diesem Grund sollte der Vollmachtgeber darauf achten, dass er die erteilten Befugnisse klar, konkret, unmissverständlich und mit möglichst wenig Interpretationsspielraum formuliert.  

Tipp 3: Auf den richtigen Zeitpunkt achten.

Enthält die Vollmachtserklärung keine zeitlichen Angaben, wird sie mit der Übergabe an den Bevollmächtigten wirksam. Ihre Gültigkeit bleibt dann solange bestehen, bis der Vollmachtgeber die Vollmacht widerruft oder der Bevollmächtigte sie niederlegt.

Deshalb empfiehlt es sich, in der Erklärung aufzuführen, ab wann und bis zu welchem Zeitpunkt die Vollmacht wirksam sein soll. Durch die zeitliche Begrenzung ist die Vollmacht außerhalb des genannten Zeitraums automatisch ungültig. So ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht weder früher als geplant noch irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt erneut einsetzen kann. 

Tipp 4: Nicht blind vertrauen.

Wie umfangreich eine Vollmacht sein soll, kann der Vollmachtgeber selbst entscheiden und festlegen. So kann er sich nur bei einer einzigen Erledigung vertreten lassen, den Bevollmächtigten zu seinem Vertreter bei einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften ernennen oder dem Bevollmächtigten gleich eine Generalvollmacht erteilen.

Durch eine Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte bei fast allen Angelegenheiten und Rechtsgeschäften im Namen des Vollmachtgebers entscheiden und handeln. Um für den Vollmachtgeber tätig zu werden, reicht es aus, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung vorlegt. Weitere Kontrollen finden nicht statt.

So wird sich beispielsweise derjenige, dem die Vollmacht vorgelegt wird, in aller Regel nicht noch einmal beim Vollmachtgeber rückversichern. Umso wichtiger ist deshalb, sich im Vorfeld gut zu überlegen, wer zum Vertreter ernannt wird und wie weit die Befugnisse gehen sollen. 

Tipp 5: Die Wirksamkeit prüfen.

Bei vielen Angelegenheiten und alltäglichen Erledigungen reicht eine einfache Vollmachtserklärung aus. Grundsätzlich spricht auch überhaupt nichts dagegen, auf Mustervorlagen zurückzugreifen. Muster für Vollmachtserklärungen sind allerdings recht allgemein gehalten, damit sie von möglichst vielen genutzt werden können.

Wichtig ist deshalb, die Formulierungen zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, zu ändern oder zu streichen. Je individueller eine Vollmacht verfasst ist, desto mehr ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber in dessen Sinne vertreten kann. Außerdem sollte der Vollmachtgeber immer prüfen, ob seine Vollmachtserklärung überhaupt eingesetzt werden kann. Eine selbst verfasste Vollmacht wird nämlich nicht immer anerkannt.

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Viele Behörden, Institutionen und Unternehmen arbeiten mit eigenen Formularen. Eine Vollmachtserklärung wird deshalb nur akzeptiert, wenn der entsprechende Vordruck dafür ausgefüllt wurde.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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