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E-Postbrief - hat er Schwachstellen? E-Mail

Resümee zum E-Postbrief: hat er sich bewährt, wo gibt es Schwachstellen? 

Seit der Computer schon fast zur Standardausrüstung in jedem privaten Haushalt gehört und E-Mails weder aus dem geschäftlichen noch aus dem privaten Bereich wegzudenken sind, geraten Briefe und Postkarten immer mehr aus der Mode.

Zwar werden wichtige und offizielle Dokumente nach wie vor auf dem klassischen Wege erstellt und verschickt, aber für beispielsweise kurze Mitteilungen sind Telefon oder E-Mail in aller Regel die schnellere, einfachere und kostengünstigere Lösung.

 

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und den Brief als einst erfolgreichstes Produkt zu modernisieren und zeitgemäß aufzuarbeiten, bietet die Deutsche Post seit Sommer 2010 den sogenannten E-Postbrief an.

 

Grund genug, nach knapp einem halben Jahr ein erstes Resümee zum E-Postbrief zu ziehen und zu hinterfragen, ob sich der E-Postbrief bewährt hat und wo es Schwachstellen gibt:

 

Was ist der E-Postbrief überhaupt?

Der E-Postbrief ist im Grunde genommen ein ganz normaler Brief, der aber wie eine E-Mail elektronisch verschickt wird. Im Unterschied zu einer E-Mail soll der E-Postbrief jedoch sicherer, verlässlicher und verbindlicher sein, also beispielsweise auch vor Gericht Beweiskraft haben. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der E-Postbrief nicht anonym ist. Das bedeutet, der gesamte elektronische Weg vom Absender bis zum Empfänger kann nachvollzogen werden, während der Empfänger gleichzeitig vor Viren, anderen Schädlingen, unerwünschter Werbung und Spam geschützt sein soll.

Neben normalen Briefen können auf diesem Wege auch Einschreiben verschickt werden. Insofern besteht der einzige nennenswerte Unterschied zwischen einem normalen Brief und einem E-Postbrief tatsächlich darin, dass der E-Postbrief elektronisch abgeschickt wird. Übrigens können die elektronischen Briefe nicht nur per Internet, sondern auch über das Handy verschickt und empfangen werden.

Der Empfänger hingegen benötigt keinen elektronischen Briefkasten, denn wenn er kein elektronisches Postfach hat, wird der Brief ausgedruckt und per Briefträger zugestellt. Der elektronische Briefkasten muss aber nicht nur als reiner Briefkasten genutzt werden. Genauso kann er als eine Art virtueller Dokumententresor verwendet werden, der zur Aufbewahrung wichtiger Dokumente und Kopien dient. Ein Vorteil des E-Postbriefes liegt darin, dass der Absender seine Briefe rund um die Uhr und unabhängig vom Ort verschicken kann. Er muss also weder eine Postfiliale aufsuchen noch ist er an Öffnungszeiten gebunden.  

 

Wer kann den E-Postbrief nutzen?

Grundsätzlich kann jeder den E-Postbrief nutzen, der sich registriert hat. Die Registrierung erfolgt über die Seite www.epost.de, wo sich der Nutzer zunächst eine E-Post-Adresse sichert. Danach wird ein PostIdent-Coupon erstellt, den der Nutzer ausdruckt und zusammen mit einem Ausweisdokument in einer Filiale der Post beglauben lässt.

Nach der Überprüfung der Identität erhält der Nutzer zum einen alle Informationsunterlagen sowie eine ausführliche Anleitung per Post und zum anderen eine SMS mit einer Transaktionsnummer. Diese sogenannte Handy-TAN gibt er ein und kann danach das E-Postbrief-Verfahren nutzen. 

 

Wo gibt es Schwachstellen beim E-Postbrief?

Auch wenn der E-Postbrief sicherlich einige Vorteile bietet, so haben sich doch auch einige Schwachstellen gezeigt. Der erste Kritikpunkt ergibt sich schon bei der Registrierung. In diesem Zuge wird eine SMS verschickt und für die Freischaltung des Zugangs muss die Handy-TAN eingegeben werden. Für diejenigen, die kein Handy besitzen oder ihre Handynummer nicht preisgeben möchten, erweist sich das System schon hier als problematisch. 

Ein weiterer Kritikpunkt ergibt sich im Zusammenhang mit der Verschlüsselung. Nach Angaben der Post werden die Briefe auf ihrem elektronischen Weg verschlüsselt und auch verschlüsselt im Briefkasten hinterlegt, so dass kein Unbefugter die Briefe einsehen kann. Allerdings erfolgt die Sicherung durch eine TLS-Verschlüsselung und ist damit letztlich nicht viel sicherer als beim normalen E-Mail-Versand. Als Zusatzoption bietet die Post daher eigene Zertifikate an, durch die die Briefe verschlüsselt werden. Allerdings ist auch dies nur bedingt effektiv, denn Datenanhänge werden automatisch durch posteigene Virenscanner gescannt.

Auch im Hinblick auf den Datenschutz gibt es Bedenken. Dies liegt zum einen daran, dass die Adressdaten aller Kunden in einem Verzeichnis gespeichert werden, auf das alle E-Postbrief-Kunden Zugriff haben. Zum anderen fällt nach aktueller Rechtsprechung eine elektronische Mitteilung unter das Fernmeldegesetz und nicht unter das Briefgeheimnis, wobei der Schutz beim Fernmeldegesetz bei Weitem nicht so umfassend ist wie beim Briefgeheimnis.  Eine große Schwachstelle ergibt sich im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Zustellung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt eine E-Mail bereits dann als zugestellt, wenn sie auf dem Computer des Empfängers eingegangen ist. Um keine wichtigen Fristen zu verpassen, sollten vor allem Geschäftsleute daher ihren elektronischen Briefkasten täglich überprüfen. Dies wiederum bedeutet aber einen zusätzlichen Aufwand, insbesondere weil es nicht möglich ist, den E-Postbriefkasten in ein bestehendes E-Mail-Konto zu integrieren. Noch etwas unausgereift ist außerdem der Druckservice. Verfügt der Empfänger über keinen elektronischen Briefkasten, druckt die Post den Brief aus, kuvertiert ihn und stellt ihn durch den Briefträger zu.

Aber beim Drucken kann es durchaus zu Fehldrucken kommen, die der Absender dennoch bezahlen muss. Kritik gab es in diesem Zusammenhang auch für die Preise, denn ein E-Postbrief kostet genauso viel wie ein normaler Brief, ein Einschreiben ist sogar etwas teurer als ein normaler Brief.

 

Weiterführende Musterbriefe, Vorlagen und Anleitungen:

 

Thema: Resümee zum E-Postbrief: hat er sich bewährt, wo gibt es Schwachstellen? 

» 21 Kommentare
21"Vorlagen"
am Monday, 11 July 2011 07:41von anonym
Gut wäre es sicherlich, wenn Word Dokumente oder Pdfs direkt als Epost-Brief versendet werden könnten, sodass die Formatierung nicht dem Post-Interface unterliegt.
20"Statement (20)"
am Friday, 07 January 2011 21:21von Serviceteam E-POSTBRIEF
Wir hoffen, dass wir Ihnen einige Aspekte zum E-POSTBRIEF besser darstellen konnten. Wenn Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden – wir freuen uns auf Ihr Feedback. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
19"Statement (19)"
am Friday, 07 January 2011 21:18von Serviceteam E-POSTBRIEF
Ein Einschreiben ist, wie alle über das Portal angebotenen Leistungen, mehrwertsteuerpflichtig. Daher ist die Zusatzleistung „Einschreiben“ beim E-POSTBRIEF 19 Prozent teurer als beim normalen Einschreiben in der Filiale. Der Nutzer hat jedoch den Vorteil, alles von zu Hause aus verschicken und trotzdem die üblichen Leistungen des klassischen Briefs in Anspruch nehmen zu können. 
...
18"Statement (18)"
am Friday, 07 January 2011 21:15von Serviceteam E-POSTBRIEF
Zum Schluss Ihrer Ausführungen kritisieren Sie, dass ein E-POSTBRIEF genauso viel wie ein normaler Brief kostet. Der E-POSTBRIEF ist ein echter Brief – mit allen Wertattributen des Briefs, die einen anerkannten und akzeptierten Wert haben. So kostet der E-POSTBRIEF ebenfalls 55 Cent. 
...
17"Statement (17)"
am Friday, 07 January 2011 21:12von Serviceteam E-POSTBRIEF
Außerdem werden zurzeit nur folgende Schriftarten unterstützt: Arial, Times New Roman, Courier New, Tahoma. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://t.co/YEOpSBq 
Ein Dateianhang, der nicht nach den vorgegebenen Bedingungen gestaltet ist, kann daher beim Druck zu Fehlern führen. Kunden gegenüber, die einen Fehldruck versandt haben, zeigen wir uns kulant. 
...
16"Statement (16)"
am Friday, 07 January 2011 21:09von Serviceteam E-POSTBRIEF
E-POSTBRIEFE, die wir auf klassischem Weg an eine Postanschrift zustellen, werden in einem Hochleistungsdruckzentrum bearbeitet. Drucken, Falzen und Kuvertieren erfolgen voll automatisch. Bei Dateianhängen an klassisch adressierte E-POSTBRIEFE ist daher von Seiten der Nutzer einiges zu beachten. Die Anhänge müssen zunächst in PDF 1.3 oder höher oder in PDF/A in DIN A4 vorliegen. 
...
15"Statement (15)"
am Friday, 07 January 2011 20:53von Serviceteam E-POSTBRIEF
Sie kritisieren auch, dass Nutzer – vor allen Dingen Geschäftsleute – ihr elektronisches Postfach einmal täglich überprüfen sollen, was sich aufgrund fehlender Integrierung in bestehende E-Mail-Konten als aufwändig erweist. Da an dieser Stelle ein Verlust von Komfort der Sicherheit des E-POSTBRIEFS geschuldet ist, bieten wir zur Vereinfachung der Kontrolle unseren Kunden an, sich per kostenloser SMS-Benachrichtigung über neuen Posteingang informieren zu lassen. 
...
14"Statement (14)"
am Friday, 07 January 2011 20:50von Serviceteam E-POSTBRIEF
Zudem sprechen Sie von einer „Schwachstelle“ beim Zeitpunkt der Zustellung. Was genau meinen Sie? Falls Sie auf die klassische Zustellung von E-POSTBRIEFEN abzielen, weisen wir Sie gerne auf folgende FAQ hin: http://service.epost.de/faq/wie-schnell- wird-ein-e-postbrief-als-klassischer-bri ef-zugestellt 
...
13"Statement (13)"
am Friday, 07 January 2011 20:48von Serviceteam E-POSTBRIEF
Nur bei Gefahr im Verzug ist durch das TKG auch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichend. Dabei gilt, dass binnen drei Tagen ein Gericht den Vorgang bestätigen muss (§ 100a StPO und § 100b StPO). Für den klassischen Versand des E-POSTBRIEFS gelten dann wieder das Post- und Briefgeheimnis. 
...
12"Statement (12)"
am Friday, 07 January 2011 20:45von Serviceteam E-POSTBRIEF
Sie schreiben weiterhin, dass der E-POSTBRIEF unter das TKG fällt, das einen weniger umfassenden Schutz als das Briefgeheimnis bietet. Richtig ist, dass wir mit dem E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsanbieter geworden sind und daher für die elektronische Übertragung des E-POSTBRIEFS das TKG und die TKÜV greifen. Dabei ist das TKG ebenso wie das Briefgeheimnis durch das Grundgesetz Artikel 10 geschützt. Ohne richterliche Anordnung sind E-POSTBRIEFE ebenso wie der klassische Brief unantastbar. 
...
11"Statement (11)"
am Friday, 07 January 2011 20:43von Serviceteam E-POSTBRIEF
Ein Scan nach Computerviren und Schadsoftware erfolgt durch das E-POSTBRIEF Portal ähnlich wie bei vielen E-Mail-Anbietern direkt nach dem Hochladen des Anhangs. 
 
Beim Thema Datenschutz sind Ihre Aussagen nicht korrekt. Jeder Nutzer hat die Wahl, ob seine Kontaktdaten im öffentlichen Adressverzeichnis angezeigt werden sollen oder nicht. 
 
...
10"Statement (10)"
am Friday, 07 January 2011 20:39von Serviceteam E-POSTBRIEF
Darüber hinaus werden alle E-POSTBRIEFE mit einem Portalzertifikat verschlüsselt, das systemeigen und öffentlich nicht zugänglich ist. Somit ist ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen. E-POSTBRIEFE werden innerhalb des Portals immer automatisch beim Versenden ver- und beim Öffnen entschlüsselt. Der Nutzer muss hier nicht aktiv werden. Er kann aber darüber hinaus ein persönliches Zertifikat im Portal anfordern, mit dem es möglich ist, E-POSTBRIEFE noch einmal persönlich zu verschlüsseln. 
...
9"Statement (9)"
am Friday, 07 January 2011 20:36von Serviceteam E-POSTBRIEF
entspricht damit unseren hohen technischen Anforderungen an unser Kommunikationsportal. 
Die TLS Spezifikation wurden von renommierten Sicherheitsexperten entwickelt und gilt derzeit als Standard für sichere Kommunikation im Internet. Auch Onlinebanking-Transaktionen werden üblicherweise per TLS geschützt, da TLS als einziges Verfahren von allen marktüblichen Web-Browsern unterstützt wird. 
...
8"Statement (8)"
am Friday, 07 January 2011 20:34von Serviceteam E-POSTBRIEF
Die Trennung von Wissen (persönlicher Benutzername und Passwort) und Besitz (persönliches Mobiltelefon) verhindert dabei den Missbrauch des Nutzerkontos durch Unbefugte. Personen, die kein Handy besitzen oder ihre Handynummer nicht preisgeben möchten, können daher den E-POSTBRIEF nicht nutzen. 
 
Sie kritisieren in Ihrem Beitrag die Verschlüsselung beim E-POSTBRIEF. Transport Layer Security (TLS) bietet nach dem aktuellen Stand der Technik ein Höchstmaß an Sicherheit und ...
7"Statement (7)"
am Friday, 07 January 2011 20:32von Serviceteam E-POSTBRIEF
Die HandyTAN ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal des E-POSTBRIEFS. Neben der Authentifizierung des Nutzers durch Benutzername und Passwort gibt sie den Aktionen des Nutzers ein hohes Maß an Sicherheit und Verbindlichkeit. So können E-POSTBRIEFE nur versandt werden, wenn der Nutzer mittels der HandyTAN in den hohen Identnachweis wechselt. Auch wichtige Einstellungen im Portal (z. B. Passwortänderung, Bank- und Zahlungsdaten) können nur in diesem Status durchgeführt werden. 
...
6"Statement (6)"
am Friday, 07 January 2011 20:29von Serviceteam E-POSTBRIEF
zu 1. Wir versenden ab diesem Zeitpunkt zwei Briefe – einen mit seinem persönlichen Entsperrpasswort und einen mit seiner AdressTAN, mit welcher der Nutzer seinen Hauptwohnsitz bestätigen kann. 
2. Der Nutzer führt das PostIdent-Verfahren in einer unserer Filialen durch und identifiziert sich mit einem Lichtbildausweis. 
3. Stimmen die Daten der Online-Registrierung und des Lichtbildausweises überein, erfolgt die Freischaltung. Der Nutzer wird darüber mit einer SMS benachrichtigt. 
...
5"Statement (5)"
am Friday, 07 January 2011 20:25von Serviceteam E-POSTBRIEF
Während des Registrierungsvorgangs werden daher diese Bedingungen auch überprüft. Der Vorgang läuft dabei in drei Schritten ab: 
1. Der Nutzer registriert sich über die Seite www.epost.de. Alter, Wohnsitz und die Mobilfunknummer werden unter anderem dabei abgefragt. Durch das HandyTAN-Verfahren wird die Mobilfunknummer überprüft. Am Ende kann der Nutzer den PostIdent-Coupon ausdrucken. 
...
4"Statement (4)"
am Friday, 07 January 2011 20:23von Serviceteam E-POSTBRIEF
Bisher steht keine App für den mobilen Zugriff auf das E-POSTBRIEF Portal zur Verfügung. 
 
Unter der Teilüberschrift „Wer kann den E-Postbrief nutzen?“ beschreiben Sie den Registrierungsprozess. Aus unserer Sicht stellen Sie dabei die Vorrausetzungen und die Reihenfolge nicht korrekt dar. 
Den E-POSTBRIEF können Personen nutzen, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie sind über 18 Jahre alt, besitzen einen Hauptwohnsitz in Deutschland und ein Mobiltelefon mit einem deutschen Handy-Provider. 
...
3"Statement (3)"
am Friday, 07 January 2011 20:18von Serviceteam E-POSTBRIEF
Diese werden jedoch für den Empfänger dadurch gekennzeichnet, dass wir diese in einem speziellen Quarantäne-Verzeichnis im E-POSTBRIEF Portal ablegen. Dann muss jeder Nutzer selber entscheiden, ob er den Inhalten des Absenders vertraut. 
 
Dass E-POSTBRIEFE auch über ein Handy verschickt und empfangen werden können, stimmt insoweit, wenn das Handy über eine Verbindung zum Internet verfügt und auf ihm ein gängiger Browser installiert ist. 
...
2"Statement (2)"
am Friday, 07 January 2011 20:10von Serviceteam E-POSTBRIEF
Sie schreiben, dass der E-POSTBRIEF aufgrund unseres Verzichts auf Anonymität der Nutzer vor Viren, anderen Schädlingen, unerwünschter Werbung und Spam schützt. Richtig ist, dass es für Versender solcher Inhalte unattraktiv ist, wenn sie zum einen nicht anonym agieren können und zum anderen aufgrund unseres Preismodells für den Versand bezahlen müssen. Als Telekommunikationsanbieter sind wir dennoch verpflichtet auch E-POSTBRIEFE mit schädlichen Inhalten zuzustellen. 
...
1"Statement (1)"
am Friday, 07 January 2011 19:52von Serviceteam E-POSTBRIEF
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit großem Interesse haben wir Ihren Blogbeitrag gelesen und wir freuen uns sehr, dass Ihr Resümee derart ausführlich und objektiv ausgefallen ist. Wir finden, dass jedoch an der einen oder anderen Stelle einige Aspekte falsch oder unvollständig dargestellt werden und möchten diese daher richtigstellen. 
 
...
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