am Friday, 12 September 2008 10:47von Bianca
Mich würde interessieren, ob gewichtige Vollmachten wie z.B. eine Patientenverfügung vom Notar beglaubigt werden müssen oder ob hierbei auch eine einfache Unterschrift des Vollmachtgebers ausreicht. Und wer muss eine Vollmacht unterschreiben - nur derjenige, der die Vollmacht ausstellt oder auch derjenige, der die Vollmacht erhält?

