Tipps zur Kontrolle der Jahresendabrechnung des Gasversorgers

Die wichtigsten Infos und Tipps zur Kontrolle der Jahresendabrechnung des Gasversorgers 

Nachdem die Energiepreise in vergangener Zeit immer wieder gestiegen sind, rechnen viele Verbraucher schon mit einer höheren Jahresendabrechnung ihres Gasversorgers.

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Trotzdem sollten sie die Abrechnung überprüfen, denn es kommt immer wieder vor, dass die Jahresverbrauchsabrechnungen fehlerhaft sind. 

Wie die Abrechnung konkret gestaltet ist, hängt vom jeweiligen Gasversorger ab. Es gibt zwar Vorschriften dazu, welche Angaben und Berechnungsfaktoren ausgewiesen sein müssen, aber letztlich verpflichtet der Gesetzgeber die Gaslieferanten lediglich dazu, vollständige, einfache und allgemein verständliche Rechnungen zu erstellen.

Aus diesem Grund können die Abrechnungen im Hinblick auf den Aufbau und den Informationsgehalt recht unterschiedlich ausfallen. Trotzdem ist es auch für den Laien möglich, die Jahresverbrauchsabrechnung des Gasanbieters zu kontrollieren, wenn er weiß, auf welche Punkte er achten muss.

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos und Tipps zur Kontrolle der Jahresendabrechnung des Gasversorgers zusammen: 

1. Der Verbrauch

Früher kam einmal pro Jahr ein Mitarbeiter des Gasversorgers vorbei, um den Zählerstand abzulesen. Mittlerweile lesen immer mehr Verbraucher den Zählerstand selbst ab und übermitteln das Ergebnis per Postkarte, E-Mail oder Online-Formular an den Gasanbieter. Der Verbrauch, der am Gaszähler abgelesen wird, ist dabei in aller Regel in Kubikmetern angegeben. Der Gaspreis, der bezahlt werden muss, gilt jedoch für eine Kilowattstunde.

Aus diesem Grund rechnet der Gasversorger die abgelesenen Kubikmeter in Kilowattstunden um. Dies erfolgt nach einem standardisierten Verfahren und wird als thermische Abrechnung bezeichnet. Der angegebene Umrechnungsfaktor, der dabei zur Anwendung kommt, bezieht sich auf einen Kubikmeter Gas und besteht aus dem Brennwert und der Zustandszahl des Erdgases.

Die Zustandszahl beschreibt die Schwankungen, denen der Brennwert von Gas je nach Jahreszeit, Luftdruck und Fördergebieten unterliegt. Bleiben die Schwankungen des Brennwerts im Abrechnungszeitraum unterhalb von einem Prozent, verwendet der Gasversorger einen einheitlichen Brennwert für die gesamte Abrechnungsperiode.

Verändert sich der Brennwert um mehr als Prozent, muss der Gasversorger mit jeweils dem Brennwert abrechnen, der für den entsprechenden Zeitraum festgestellt wurde, und dies in der Abrechnung auch angeben.  

2. Die Verbrauchskosten

Um die Verbrauchskosten zu berechnen, multipliziert der Gasversorger den ermittelten Verbrauch in Kilowattstunden mit dem vereinbarten Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Gab es im Verlauf des Abrechnungszeitraums eine Preisänderung, wird ab dem Zeitpunkt, an dem die Preisänderung in Kraft getreten ist, mit dem neuen Arbeitspreis gerechnet. Oft wird der Verbrauch bis zur Einführung des neuen Arbeitspreises aber nur geschätzt.

Die Basis für die Schätzung bilden üblicherweise die sogenannten Gradtagszahlen. Diese ergeben die Summe 1.000 pro Jahr, aber weil es trotz gleichem Verbrauchsverlauf je nach Jahreszeit und Ort deutliche Schwankungen geben kann, werden die Anteile unterschiedlich auf die einzelnen Monate verteilt.

So werden dem Januar beispielsweise 170 Promille zugeordnet, dem dem Mai hingegen nur 40. Preisänderungen muss der Gasversorger dem Verbraucher immer rechtzeitig mitteilen. Daher kann der Verbraucher den tatsächlichen Zählerstand an dem Tag, an dem die Preisänderung wirksam wird, notieren, seinem Anbieter übermitteln und ihn auffordern, die Abrechnung auf Basis der abgelesenen Werte durchzuführen.

Einen rechtlichen Anspruch darauf hat der Verbraucher zwar nicht, aber viele Gasanbieter sind durchaus bereit, den abgelesenen Zählerstand in die Abrechnung zu übernehmen.  

3. Der Grundpreis

Der Grundpreis, der teilweise auch als Servicepreis bezeichnet wird, ist eine Art Grundgebühr und wird unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt. Je nach Gaslieferant wird der Grundpreis als Monats- oder als Jahresbetrag angegeben.

Wird der Grundpreis als Jahresbetrag in Rechnung gestellt, wird er berechnet, indem der Jahresbetrag mit dem Abrechnungszeitraum in Tagen multipliziert und das Ergebnis anschließend durch 365 geteilt wird.  

4. Die Gesamtkosten

Der Gesamtabrechnungsbetrag ist die Summe aus den Verbrauchskosten und dem Grundpreis. Sofern die Mehrwertsteuer in den einzelnen Positionen noch nicht enthalten ist, muss sie noch zum Gesamtbetrag addiert werden.

Von diesem Endergebnis werden dann die Zahlungen abgezogen, die der Verbraucher im Laufe des Abrechnungszeitraums bereits als Abschläge geleistet hat. Waren die Abschlagszahlungen niedriger als die ermittelten Gesamtkosten, muss der Verbraucher die Differenz durch eine Nachzahlung ausgleichen.

Waren die Abschlagszahlungen höher, erstattet der Gasversorger das entstandene Guthaben. Die Höhe der Abschlagszahlungen für den kommenden Abrechnungszeitraum wird üblicherweise berechnet, indem der letzte Jahresverbrauch mit dem aktuellen Arbeitspreis multipliziert wird. Zu diesem Ergebnis werden der Grundpreis und die Mehrwertsteuer addiert und der errechnete Jahresbetrag dann durch die Anzahl der vereinbarten Abschläge geteilt.  

Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Die häufigsten Fehler, die in Jahresverbrauchsabrechnungen auftauchen, resultieren daraus, dass mit einem falschen Zählerstand gerechnet wird. Mitunter wird der Verbraucher aber auch einem falschen Tarif zugeordnet, wodurch dann mit einem falschen Arbeitspreis abgerechnet wird, oder die geleisteten Abschlagszahlungen sind nicht richtig erfasst.

Außerdem können Fehler entstehen, wenn die Abrechnungszeiträume, beispielsweise bei einer Preiserhöhung, falsch zugeordnet werden.Fällt dem Verbraucher ein Fehler auf, sollte er der Abrechnung schriftlich widersprechen, seine eigene Berechnung beilegen und den Gasversorger auffordern, die Abrechnung zu korrigieren. 

Ist er sich sicher, dass ein Fehler vorliegt, kann er seine weiteren Abschlagszahlungen um den entsprechenden Betrag kürzen. Grundsätzlich ist auch möglich, die Zahlungen auszusetzen, vor allem wenn ein Guthaben vorhanden ist. Allerdings muss der Verbraucher dann mit Mahnungen und schlimmstenfalls sogar mit einer Unterbrechung der Gasversorgung rechnen. Oft ist es daher besser, die Abschlagszahlungen weiterhin, aber unter Vorbehalt zu leisten.

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