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Vorlagen fuer eine Kuendigung
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Vorlagen, Musterbriefe und die wichtigsten Infos zum Thema Kündigung 

Im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Begriff Kündigung für die Beendigung einer Vertragsbeziehung oder für die Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis.

Juristisch gesehen handelt es sich bei einer Kündigung um die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses, die einseitig ist und durch eine Kündigungserklärung erfolgt. Dabei steht die Kündigung zwischen zwei Prinzipien.

 

 

Auf der einen Seite gilt das Prinzip, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Dem gegenüber steht die Vertragsfreiheit, die das Recht sicherstellt, dass sich jeder von einem einmal geschlossenen Vertrag auch wieder lösen kann.  Damit erklärt sich, weshalb die Rechtsordnung die Kündigung zwar vorsieht, ihre Wirksamkeit jedoch an zahlreiche Voraussetzungen knüpft.

Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich um formale und materielle Bedingungen, die sicherstellen sollen, dass das Interesse der Vertragsparteien an der Verlässlichkeit von Vertragsbeziehungen in angemessenem Umfang Berücksichtigung findet. 

 

Welche Voraussetzungen muss eine wirksame Kündigung erfüllen? 

Durch eine Kündigung erklärt eine Vertragspartei ihren Willen, eine Vertragsbeziehung zu beenden.  

 

Damit die Kündigung jedoch wirksam ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:  

 

Ÿ          Damit eine Vertragsbeziehung gekündigt werden kann, muss ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis vorliegen.  

Das bedeutet, dass es sich bei einer Vertragsbeziehung um ein Schuldverhältnis handeln muss, das den dauerhaften Austausch der vereinbarten Leistungen vorsieht. Zudem muss das Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen.  Typische Bespiele für Dauerschuldverhältnisse sind Arbeitsverträge, Kreditverträge, Arbeitsverträge oder Verträge mit Versicherungen.

Bei diesen Verträgen erfolgt ein dauerhafter Leistungsaustausch und solche Verträge können dann auch gekündigt werden. Im Gegensatz dazu kann ein Kaufvertrag nicht gekündigt werden, weil hier kein Dauerschuldverhältnis vorliegt.

Ein Kaufvertrag sieht lediglich eine Leistung und eine Gegenleistung vor und endet nach dem Erbringen dieser Leistungen automatisch.  

 

Ÿ          Inhaltlich muss eine Kündigung die Kündigungsabsichten für beide Seiten unmissverständlich erklären.

Das bedeutet, die Kündigung muss eine Willenserklärung enthalten, aus der eindeutig hervorgeht, dass der eine Vertragspartner die Vertragsbeziehung dauerhaft beenden möchte und dies im Rahmen der Kündigung auch tut.

Für den anderen Vertragspartner muss offensichtlich und eindeutig sein, dass eine Kündigung vorliegt. Das Wort Kündigung selbst muss jedoch nicht enthalten sein.      

 

Ÿ          Erhält der Gekündigte eine wirksame Kündigung, wird der jeweilige Vertrag unwiderruflich beendet.

Die Erklärungswirkung gestaltet sich also so, dass eine ausgesprochene Kündigung aus rechtlicher Sicht nicht mehr zurückgenommen werden kann. Wird ein Vertragsverhältnis trotz ausgesprochener Kündigung weitergeführt, handelt es sich rechtlich gesehen um einen neuen Abschluss eines Vertrages zu den gleichen oder zu veränderten Konditionen. 

 

Ÿ          Bei der Kündigung handelt es sich immer um eine einseitige Willenserklärung.

Das bedeutet, eine Kündigung liegt nur dann vor, wenn eine Vertragspartei das Ende der Vertragsbeziehung erklärt.  Für die Wirksamkeit der Kündigung spielt es dabei keine Rolle, ob der Gekündigte mit der Kündigung einverstanden ist. Einigen sich beide Vertragsparteien auf die Auflösung der Vertragsbeziehung, liegt keine Kündigung im eigentlichen Sinne vor. 

 

Ÿ          Eine Kündigung ist an die sogenannte Empfangsbedürftigkeit gebunden.

Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie dem Gekündigten zugehen. Bei einer schriftlichen Kündigung reicht es dabei aus, wenn das Schreiben in den sogenannten Machtbereich des Gekündigten gelangt.

Das bedeutet, eine Kündigung gilt schon dann als zugegangen, wenn sie in den Briefkasten des Gekündigten eingeworfen wird.  Anders ist es jedoch, wenn die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt wird und der Gekündigte das Schreiben nicht entgegennimmt.

Wird das Schreiben an den Absender zurückgeschickt, hat der Gekündigte keine Kenntnis von der Kündigung erlangt und die Kündigung ist damit nicht wirksam. 

 

Ÿ          Die sogenannte Bedingungsfeindlichkeit einer Kündigung bedeutet, dass eine Kündigung grundsätzlich nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden darf.

Hintergrund hierzu ist, dass der Gekündigte eindeutig wissen muss, ob das Vertragsverhältnis beendet wird oder ob nicht. Zulässig sind allerdings Bedingungen, die im Zusammenhang mit einer rechtlichen Bewertung stehen.  

Typisches Beispiel hierfür ist eine fristlose und eine gleichzeitige vorsorgliche ordentliche Kündigung. Hierdurch weiß der Gekündigte, dass das Vertragsverhältnis beendet wird, wobei die ordentliche Kündigung dann in Kraft tritt, wenn die fristlose Kündigung unwirksam sein sollte. Eine Ausnahme bilden außerdem auch Änderungskündigungen. 

 

Ÿ          Zudem muss eine Kündigung immer unter Berücksichtung der Formvorschriften erfolgen.

So setzt die Kündigung eines Miet- oder Arbeitsverhältnisses beispielsweise die Schriftform voraus. Zudem gelten die im Vertrag vereinbarten Bedingungen als verbindlich, wobei diese sowohl die Form als auch die Kündigungsfristen und die möglichen Gründe vorgeben.

 



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