Überbuchtes Hotel: Infos und Musterbrief, 1. Teil

Überbuchtes Hotel: Infos und Musterbrief, 1. Teil

Endlich ist es soweit: Der langersehnte Urlaub ist da, die Koffer sind gepackt und die Reise kann beginnen. Doch vor Ort angekommen, kann der Urlauber sein gebuchtes Hotelzimmer nicht beziehen. Denn das Hotel ist überbucht. Also bietet der Reiseleiter dem Urlauber ein Ersatzhotel an.

Überbuchtes Hotel

Das Ersatzhotel wiederum hat zwar ein Zimmer für den Urlauber frei, aber es bleibt qualitativ hinter dem eigentlich gebuchten Hotel zurück. Beispielsweise, weil die Lage viel schlechter ist, weil das Zimmer keinen Meerblick hat oder weil der Spa- und Fitnessbereich fehlt.

Was also tun?

Durch das Pauschalreiserecht kann der Urlauber verschiedene Ansprüche geltend machen. In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, welche Regelungen im Fall eines überbuchten Hotels gelten. Dabei kümmern wir uns im ersten Teil um die rechtlichen Grundlagen. Im zweiten Teil zeigen wir dann, wie der Urlauber zu seinem Recht kommt. Und einen Musterbrief gibt’s obendrauf.

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