Mietbescheinigung – Infos und Vorlage, 1. Teil
“Können Sie mir bitte eine Mietbescheinigung fürs Amt ausstellen?” – Mit dieser Bitte wenden sich Mieter regelmäßig an ihren Vermieter. Allerdings kann der Grund für die Bitte verschieden sein. Und auch was das Amt angeht, für das die Mietbescheinigung bestimmt ist, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Grundsätzlich muss bei der Mietbescheinigung nämlich zwischen zwei Dingen unterschieden werden. So braucht der Mieter zum einen eine Bescheinigung vom Vermieter, um sich nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Diese Mietbescheinigung wird auch als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet.