Mietbescheinigung – Infos und Vorlage, 2. Teil
Zieht ein Mieter um, braucht er eine Mietbescheinigung vom Vermieter. Allerdings muss dabei zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden werden.
So gibt es zum einen die Mietbescheinigung, die der Mieter dem Amt vorlegen muss, wenn er Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beantragt oder bezieht.
Auf Grundlage der Mietbescheinigung entscheidet das Amt dann, ob die Kosten für die Wohnung angemessen sind und übernommen werden können.