7 Fragen zur Untervollmacht zur Terminsvertretung, Teil 1
Ein Rechtsanwalt kann nicht jeden Gerichtstermin selbst wahrnehmen. Teilweise gibt das sein Terminkalender einfach nicht her. In anderen Fällen findet die Verhandlung so weit weg statt, dass der Aufwand bei einer persönlichen Anreise viel zu groß wäre.
Aber genauso kann es natürlich sein, dass der Anwalt krank wird oder aus einem anderen Grund kurzfristig verhindert ist.
Unter Anwälten ist es deshalb übliche Praxis, eine Untervollmacht zu erteilen. Bezieht sich die Untervollmacht auf die Vertretung bei einem Gerichtstermin, nennt sich das Ganze dann Untervollmacht zur Terminsvertretung. Durch die Untervollmacht bestimmt der Anwalt einen Kollegen, der für ihn einspringt und den Termin vor Gericht wahrnimmt.
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