Haftungsbeschränkung zur Volljährigkeit – Infos und Musterbrief
Wenn die Eltern Schulden anhäufen, können die Gläubiger das Geld unter Umständen von den Kindern verlangen, sobald diese volljährig sind. Allerdings müssen die Kinder die Zahlungen nicht unbedingt leisten. Zudem haften die Kids generell nur mit dem Vermögen, das sie bereits vor der Volljährigkeit hatten.
Einfach ignorieren können die Kinder die Forderungen der Gläubiger aber nicht. Stattdessen müssen sie der Zahlungsaufforderung mit Verweis auf die Minderjährigenhaftung widersprechen.
In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Infos rund um die Haftungsbeschränkung zur Volljährigkeit zusammengestellt und zeigen einen Musterbrief:
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