Widerspruch und Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Pflegeversicherung
Bei einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ermittelt ein Gutachter im Rahmen eines Hausbesuchs den Pflegegrad. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann über den Antrag. Wer mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen und im nächsten Schritt gegen den Bescheid klagen.
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