Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln gelten

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln gelten

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige, die daheim wohnen, Anspruch auf 42 Euro pro Monat als Zuschuss für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Ein Rezept vom Arzt ist dabei nicht notwendig. Allerdings müssen einige Dinge beachtet werden. Wir erklären, welche Regeln bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gelten!

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Diese Regeln gelten

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln gelten weiterlesen