Das teils lange Warten auf die Sterbeurkunde

Das teils lange Warten auf die Sterbeurkunde

Es klingt wie in einem Horrorfilm: Wer stirbt, ist noch lange nicht tot. Zumindest nicht aus amtlicher Sicht. Angehörige warten in manchen Kommunen teils wochenlang auf die Sterbeurkunde ihres verstorbenen Angehörigen. Denn die deutschen Standesämter, die für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig sind, haben mit Personalmangel und aufwendigen Verfahren zu kämpfen.

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Das teils lange Warten auf die Sterbeurkunde

Die Folge ist, dass viele Abläufe ins Stocken geraten, so zum Beispiel Bestattungen. Doch wie lässt sich das Problem mit dem langen Warten auf die Sterbeurkunde lösen?:

Digitalisierung verzögert die Bearbeitung

Der Rückstau in den Standesämtern zeigt sich unter anderem in den Krematorien. Dort stapeln sich die Särge. Denn ohne Sterbeurkunde darf keine Einäscherung stattfinden.

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerungen ist die Digitalisierung. So wurde vor einiger Zeit die elektronische Sammelakte eingeführt und in Kürze soll es auch die digitale Sterbeurkunde geben.

Für die Verwaltungen heißt das, dass sie hybrid mit Computer und Papier arbeiten müssen. Doch dadurch dauert alles länger.

Besonders viel Zeit kostet die elektronische Sammelakte. Für sie müssen die Dokumente, die in Papierform vorliegen, gescannt und gespeichert werden.

Während es früher etwa 20 Minuten dauerte, einen Fall zu bearbeiten, hat sich die Bearbeitungszeit dadurch auf rund 40 Minuten verdoppelt. Oft sind die Daten dann aber noch nicht einmal vollständig.

Eine einheitliche Lösung fehlt

Vor allem in den Großstädten ist es fast schon die Regel, dass Angehörige drei bis vier Wochen auf die Sterbeurkunde warten müssen.

Teilweise sind die Bürgerbüros so überlastet, dass sie die ganzen Anträge kaum vernünftig abarbeiten können. Dann kann es auch mal zwei oder drei Monate dauern, bis die Sterbeurkunde ausgestellt ist.

Verschärft wird die Problematik dadurch, dass die Kommunen unterschiedliche Bearbeitungsverfahren nutzen. Es fehlt eine einheitliche digitale Lösung, die ein sicheres und kompatibles Arbeiten ermöglicht.

Es wäre eine große Erleichterung, wenn die beteiligten Stellen die notwendigen Dokumente unkompliziert untereinander austauschen könnten. Doch für eine digitale Ausstattung sind in vielen Kommunen die finanziellen Mittel einfach nicht vorhanden.

Aufwändiges Verfahren bremst aus

Ob elektronische Krankenakte, elektronische Krankschreibung, E-Rezept oder Steuererklärung online: In vielen Bereichen des täglichen Lebens können wir unsere Angelegenheiten digital erledigen.

Ausgerechnet beim Tod eines Menschen, der die Hinterbliebenen ohnehin schon in eine schwierige und belastende Ausnahmesituation bringt, könnten die Wege aber kaum umständlicher sein.

So muss zuerst der Arzt handschriftlich einen mehrseitigen Formularsatz ausfüllen und mit seinem Stempel versehen. Dieses Formular bringt der Bestatter anschließend zum Standesamt.

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Das Standesamt leitet einen Teil des Formularsatzes analog an das örtliche Gesundheitsamt weiter.

Danach pflegen beide Ämter, also das Standesamt und das Gesundheitsamt, die Daten unabhängig voneinander in ihre digitalen Systeme ein. Zuletzt fertigt das Standesamt die Sterbeurkunde auf Papier aus, damit sie beim Krematorium und der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden kann.

Standesämtern fehlt Personal

Der Personalmangel in den Standesämtern wird zur zusätzlichen Herausforderung. Denn ein Sterbefall ist nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag, sondern immer auch ein Verwaltungsakt. Doch wenn die Sachbearbeiter für die Verwaltungsakte fehlen, werden die Wartezeiten immer länger.

Zu den Engpässen trägt ebenfalls bei, dass die Sterberate in den vergangenen Jahren konstant gestiegen ist.

Die Behörden gehen davon aus, dass es in Deutschland in den kommenden Jahren rund 1,2 Millionen Todesfälle jährlich geben wird. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren waren es im Schnitt rund 870.000 Tote pro Jahr.

Das teils lange Warten auf die Sterbeurkunde (1)

Rückstellungen ermöglichen nur Bestattungen

Das teils lange Warten auf die Sterbeurkunden hat Auswirkungen auf die Bestattungen. Vor allem für eine Erdbestattung gilt eine Beisetzungsfrist. Sie beträgt je nach Bundesland zwischen vier und zehn Tagen.

Damit solche Fristen überhaupt eingehalten werden können, geben Standesämter immer öfter sogenannte Rückstellungen aus. Eine Rückstellung dokumentiert, dass der Todesfall schon bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde.

Die Beurkundung dieses Todesfalls wird später nachgeholt.

Mit der Rückstellung haben die Hinterbliebenen ein Dokument in der Hand, das die Bestattung ermöglicht. Bei anderen Formalitäten hilft die Rückstellung aber nicht weiter.

Damit zum Beispiel die Bank Zugang zum Konto gewährt, das Amtsgericht das Testament eröffnet oder Verträge gekündigt werden können, brauchen die Angehörigen die Sterbeurkunde.

Auch für den Antrag auf eine Übergangsrente muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die Übergangsrente ist eine Art Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente und muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt werden.

Andernfalls wird das Geld später nachgezahlt, wenn die Rentenversicherung die Höhe der Hinterbliebenenrente ausgerechnet hat. Das Geld geht also nicht verloren. Nur muss der hinterbliebene Ehepartner länger warten, solange er keine Sterbeurkunde vorlegen kann.

Der Totenschein ist genauso wichtig

Grundvoraussetzung für eine Sterbeurkunde ist der Totenschein. Diesen stellt in aller Regel ein Arzt aus. Spätestens am dritten Werktag nach dem Ableben muss der Totenschein beim Standesamt vorgelegt werden, das daraufhin auf Antrag die Sterbeurkunde ausstellt.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt des Sterbeortes, nicht das Standesamt am Wohnort des Verstorbenen.

In den meisten Fällen übernimmt das Bestattungsunternehmen die Anzeige des Todesfalls. Die Angehörigen können die Sterbeurkunde aber auch selbst beim Standesamt beantragen.

In vielen Standesämtern ist zumindest das inzwischen online möglich. Antragsberechtigt sind neben dem Ehepartner alle Angehörigen, die in gerader Linie mit dem Verstorbenen verwandt waren, also die Eltern, die Großeltern, die Kinder, die Enkel und die Geschwister.

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