Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – so geht’s, 1. Teil
Es ist mühsam und ärgerlich, seinem Geld hinterherlaufen zu müssen. Schuldet dir ein Anbieter noch Geld, kannst du deine Forderung aber aktiv und ohne anwaltliche Hilfe eintreiben. Möglich wird das durch das sogenannte Mahnverfahren. Wir erklären, wie du so ein gerichtliches Mahnverfahren einleitest!

Inhalt
Wann kann ich auf das Mahnverfahren zurückgreifen, um Geldforderungen durchzusetzen?
Angenommen, du hattest online etwas bestellt. Weil dich die Ware nicht überzeugt hat, hast du sie ordnungsgemäß innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt. Doch der Online-Händler erstattet dir den Kaufpreis nicht.
Ein Anwalt wird in einem solchen Fall oft abwinken. Denn durch den geringen Streitwert decken die Anwaltsgebühren seinen Arbeitsaufwand kaum ab. Und bei einem eher geringen Geldbetrag erscheint eine Klage auch zu aufwändig.
Was also tun?
In solchen Fällen kannst du auf das gerichtliche Mahnverfahren zurückgreifen. Es verursacht weniger Aufwand als eine Klage und kommt ohne teure Anwaltskosten aus. Außerdem läuft es weitgehend automatisiert ab.
Wenn die Gegenseite der Forderung nicht widerspricht, findet keine Gerichtsverhandlung statt.
Vor allem bei eher geringen Geldforderungen, die unstrittig sind, kann das gerichtliche Mahnverfahren deshalb eine gute Lösung sein, um dir dein Geld zu holen.
Beachte die Verjährungsfrist!
Einfache Geldforderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Wartest du auf eine Zahlung, musst du also innerhalb dieser Frist aktiv werden.
Um die Verjährung der Forderung zu stoppen, reicht eine einfache Zahlungsaufforderung aber nicht aus. Stattdessen musst du ein sogenanntes Verfahren zur Rechtsverfolgung einleiten. Das kann eine Klage oder eben auch ein gerichtliches Mahnverfahren sein.
Beim Mahnverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren. Dass du einen Zahlungsanspruch hast, musst du dabei zunächst (noch) nicht belegen. Es genügt, wenn du behauptest, dass dir der Schuldner Geld schuldet.
Eine inhaltliche Prüfung wird erst dann durchgeführt, wenn der Angemahnte widerspricht und aus dem Mahnverfahren ein gewöhnliches Verfahren vor Gericht wird.
Weil das aber jederzeit passieren kann, solltest du ein Mahnverfahren nicht leichtfertig einleiten, sondern wirklich nur dann, wenn es tatsächlich eine Forderung gibt.
Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – Anleitung
Ob Online-Händler, Versicherung, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter oder eine Privatperson: Hast du Anspruch auf eine Geldzahlung und bleibt diese aus, kannst du auf das gerichtliche Mahnverfahren zurückgreifen, um die Gegenseite zur Zahlung zu bewegen.
Dazu gehst du wie folgt vor:
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Schritt: den Betrag anmahnen
Lässt die Zahlung auf sich warten, solltest du dem Schuldner zunächst eine Mahnung schicken und ihn darin zur Zahlung auffordern. Eine Mahnung ist die Voraussetzung dafür, dass du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kannst.
Damit du später nachweisen kannst, dass du den Betrag angemahnt hattest, solltest du immer eine schriftliche Mahnung wählen.
Wichtig ist, dass in deiner Mahnung eindeutig zu erkennen ist, um welche Forderung es geht.
Deshalb sollte das Schreiben folgende Angaben enthalten:
- Benenne im Mahnschreiben den Grund für die Forderung und die exakte Höhe des ausstehenden Betrags.
- Bezieht sich die Forderung auf eine Bestellung, einen Vertrag oder eine Abrechnung, gib das Datum und die Rechnungs- oder Vorgangsnummer an.
- Setze eine Frist für die Zahlung. Die übliche Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen.
- Führe deine Bankverbindung auf.
Entgegen der landläufigen Annahme bist du nicht dazu verpflichtet, drei Mahnungen zu schreiben.
Vielmehr reicht eine Mahnung aus. Allerdings musst du im Zweifel belegen können, dass der Schuldner die Mahnung bekommen hat. Deshalb bist du auf der sicheren Seite, wenn du die Mahnung per Einschreiben verschickst.
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Schritt: den Mahnbescheid beantragen
Ist die Zahlungsfrist, die du in der Mahnung gesetzt hast, abgelaufen und die Forderung noch immer offen, kannst du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass das ganze Verfahren streng formalisiert ist. Für viele Verfahrensschritte gibt es offizielle Vordrucke, die du unbedingt verwenden musst.
Um das Verfahren zu starten, beantragst du zunächst den Erlass eines Mahnbescheides. Das ist sowohl über einen Vordruck als auch direkt online möglich. Das Formular für den Antrag ist in Schreibwarenläden erhältlich.
Alternativ kannst du beim Amtsgericht nachfragen, das für deinen Wohnort zuständig ist. Dort bekommst du auch Hilfe beim Ausfüllen.
Für einen Online-Antrag rufst du das Mahnportal der Bundesländer auf. Auf der Seite findest du neben dem Antrag auch eine Anleitung als Ausfüllhilfe. Alle weiteren Formulare, die später noch für das Mahnverfahren notwendig sind, bekommst du vom Gericht.
Achte beim Ausfüllen unbedingt darauf, deinen Anspruch präzise zu benennen. Auf diese Weise verhinderst du, dass dein Anspruch verjährt.
Um die Art des Anspruchs anzugeben, sind im Formular mehrere Möglichkeiten hinterlegt. Sollte nichts aus der Liste passen, kannst du auch eine eigene Formulierung eintragen.
Und: Beantrage vorsichtshalber, dass ein streitiges Verfahren durchgeführt wird, falls die Gegenseite widerspricht. Andernfalls läuft das Mahnverfahren ins Leere.

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Schritt: die Zustellung des Mahnbescheids
Nachdem dein Antrag eingegangen ist, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid und schickt diesen per Post an den Schuldner.
Der Schuldner hat dann drei Möglichkeiten, wie er auf den Mahnbescheid reagieren kann:
- Er kommt der Forderung nach und leistet die Zahlung. Damit ist der Fall abgeschlossen.
- Er reagiert nicht auf den Mahnbescheid. Dann solltest du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, damit du deinen Anspruch zwangsweise durchsetzen kannst.
- Er legt Widerspruch ein. Der Widerspruch bewirkt, dass ein gewöhnlicher Prozess vor dem zuständigen Gericht stattfindet. Vorausgesetzt, du hast das so auch beantragt. Ansonsten passiert nichts weiter. Durch den Widerspruch weist der Schuldner die Forderung zurück und du bleibst auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen. Stelle deshalb im Formular für den Mahnbescheid einen entsprechenden Antrag!
Hat der Schuldner Widerspruch eingelegt, kümmert sich das Gericht am Wohnort oder Firmensitz des Schuldners um das Verfahren. Dabei fordert dich das Gericht dazu auf, deinen Anspruch schriftlich zu begründen.
Einen Anwalt brauchst du dafür nicht unbedingt. Geht es um einen eher geringen Betrag, ist der Sachverhalt einfach und kannst du deine Forderung leicht beweisen, kannst du dich selbst um die Angelegenheit kümmern.
Zumal vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Andererseits musst du bei einem Gerichtsverfahren viele Fristen und Formalitäten einhalten.
Möchtest du nicht riskieren, den Prozess bloß wegen formaler Fehler zu verlieren, bist du mit einem Anwalt auf der sicheren Seite.
Kann der Mahnbescheid deinen Schuldner nicht zur Zahlung bewegen, legt er aber auch keinen Widerspruch ein, brauchst du einen Vollstreckungsbescheid, um an dein Geld zu kommen.
Wie du diesen beantragst und was du sonst noch zum gerichtlichen Mahnverfahren wissen musst, erfährst du im 2. Teil.
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Thema: Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – so geht’s, 1. Teil
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