Eine SEPA-Lastschrift ändern – Infos und Musterbrief

Eine SEPA-Lastschrift ändern – Infos und Musterbrief

SEPA als Zahlungssystem wurde zwar schon vor einiger Zeit eingeführt und auch die IBAN ist bereits seit mehreren Jahren auf Kontoauszügen und Bankkarten zu finden. Bis vor kurzem konnten Verbraucher aber noch ihre gewohnte Bankverbindung, die aus der Kontonummer und der Bankleitzahl bestand, benutzen.

Seit dem 1. Februar 2016 führt nun kein Weg mehr an SEPA und IBAN vorbei. An diesem Stichtag ist nämlich die Übergangsfrist abgelaufen. Bankleitzahl und Kontonummer gehören seitdem endgültig der Vergangenheit an. Auch die Einzugsermächtigung gibt es nicht mehr.

Sie heißt nun SEPA-Lastschrift. Doch was verbirgt sich dahinter? Was ändert sich für die Verbraucher? Und was ist, wenn Verbraucher eine bestehende SEPA-Lastschrift ändern möchten?

 

Hier die wichtigsten Infos dazu!

 

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area. Durch SEPA soll ein Zahlungssystem zur Verfügung stehen, durch das der gesamte Zahlungsverkehr im SEPA-Raum schnell, einfach und kostengünstig abgewickelt werden kann.

Dabei umfasst der SEPA-Raum alle Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Im Zuge der Einführung des neuen Zahlungssystems wurden verschiedene Verfahren entwickelt. Eines dieser Verfahren ist die SEPA-Lastschrift.

Die SEPA-Lastschrift tritt an die Stelle dessen, was die meisten als Einzugsermächtigung kennen. Der Verbraucher ermächtigt seinen Vertragspartner also, die fällige Zahlung vom Konto abzubuchen. Bei einer Lastschrift im SEPA-Verfahren gibt der Verbraucher aber immer eine doppelte Erklärung ab.

Denn der Verbraucher erteilt zum einen seinem Vertragspartner die Erlaubnis, den fälligen Betrag einzuziehen. Zum anderen beauftragt der Verbraucher seine Bank oder Sparkasse damit, den Betrag an seinen Vertragspartner auszuzahlen. Diese doppelte Erklärung, die der Verbraucher abgibt, nennt sich Mandat.

Durch das Mandat soll sichergestellt sein, dass künftig keine Lastschriften mehr gebucht werden, für die keine Genehmigung vorliegt. Deshalb muss im Zuge der Mandatserteilung auch angegeben werden, ob es sich um einen einmaligen Einzug oder um eine regelmäßig wiederkehrende Lastschrift handelt.

Jedes Mandat hat zwei Nummern. Die eine Nummer ist die Gläubiger-Identifikationsnummer. Sie kennzeichnet den Gläubiger und gibt somit eindeutig Aufschluss darüber, wer die Abbuchung veranlasst hat.

Die andere Nummer ist die Mandatsreferenznummer. Sie identifiziert das Mandat. Durch diese beiden Nummern kann der Verbraucher die Abbuchung von seinem Konto eindeutig zuordnen und nachvollziehen.

 

Was ändert sich durch die SEPA-Lastschrift für Verbraucher?

Bestehende Einzugsermächtigungen wurden automatisch auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Der Verbraucher hat in diesem Zuge ein Schreiben vom jeweiligen Vertragspartner bekommen, in dem ihm die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenznummer mitgeteilt wurden. Haben alle Daten gestimmt, musste der Verbraucher nichts weiter unternehmen.

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Eine wichtige Neuerung für den Verbraucher besteht darin, dass er wissen muss, wann eine Abbuchung erfolgen wird. Bei einer einmaligen Lastschrift muss der Vertragspartner dem Verbraucher vorab mitteilen, wann er das Geld einziehen wird. Bei wiederkehrenden Lastschriften reicht es aus, wenn der Vertragspartner angibt, dass die Abbuchung beispielsweise jeweils zum 1. eines Monats erfolgen wird.

Die Angabe des Buchungsdatums ist für den Verbraucher aus zwei Gründen wichtig. Der erste Grund hängt mit den Kosten zusammen. Kann die angekündigte und genehmigte Lastschrift nicht eingelöst werden, weil auf dem Konto nicht genug Geld ist, muss die Bank oder Sparkasse den Verbraucher darüber informieren.

Die Kosten für diese Benachrichtigung kann sie dem Verbraucher in Rechnung stellen. Auch die Kosten für die Rücklastschrift, die dem Vertragspartner entstehen, muss im Normalfall der Verbraucher übernehmen.

Der zweite Grund ist, dass der Verbraucher ein erteiltes Lastschriftmandat bis zum Tag vor der Abbuchung noch widerrufen kann. Wurde das Geld bereits abgebucht, kann der Verbraucher das Geld innerhalb von acht Wochen zurückholen.

Bei einer SEPA-Lastschrift, für die der Verbraucher kein Mandat erteilt hatte, verlängert sich die Frist sogar auf 13 Monate. Bei einer solchen Abbuchung handelt es sich nämlich nicht um eine genehmigte Lastschrift, sondern um einen unautorisierten Zahlungsvorgang.

 

Wie kann eine bestehende SEPA-Lastschrift geändert werden?

SEPA-Mandate können grundsätzlich nur schriftlich erteilt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für Einzugsermächtigungen, die im Internet erteilt werden. Sie werden auch weiterhin toleriert.

Möchte der Verbraucher einen Interneteinkauf per Lastschrift bezahlen, ist das also wie bisher möglich. Ansonsten muss eine SEPA-Lastschrift immer schriftlich beauftragt werden. Der Vertragspartner wird dem Verbraucher dafür ein Formular zuschicken, das der Verbraucher ausfüllen und unterschrieben an seinen Vertragspartner zurückschicken muss.

Nun kann es aber natürlich sein, dass der Verbraucher eine bestehende Lastschrift verändern möchte, beispielsweise weil er eine neue Bankverbindung hat. In diesem Fall sollte er sich schriftlich an seinen Vertragspartner wenden und ihm die neuen Bankdaten mitteilen.

(Ein Musterschreiben dazu findet sich am Ende dieses Beitrags.) Einige Vertragspartner werden das Schreiben als Erklärung werten und dem Verbraucher direkt ein neues SEPA-Lastschriftmandat zuteilen.

In diesem Fall erhält der Verbraucher ein Antwortschreiben, in dem die Gläubiger-Identifikationsnummer, die neue Mandatsreferenznummer und der Abbuchungstermin genannt sind. Andere Vertragspartner werden dem Verbraucher zuerst ein Formular zuschicken, durch das der Verbraucher sein SEPA-Mandat erteilt.

Musterbrief: Eine SEPA-Lastschrift ändern

 

Verbraucher
Anschrift 

 

Vertragspartner
Anschrift

 

Ort, Datum

 

Zuteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats

Kundennummer: ___________________________

Vertragsnummer: ___________________________

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

meine Bankverbindung hat sich geändert. Da ich auch künftig am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, bitte ich, fällige Beträge ab dem ___________ von folgendem Konto einzuziehen: 

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Kontoinhaber: __________________________________

IBAN: ________________________________________

Name der Bank: _________________________________

 

Gleichzeitig bitte ich darum, mir ein neues SEPA-Lastschriftmandat zuzuteilen. 

Vielen Dank! 

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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