Abkürzungen bei Postanschriften

Die wichtigsten Infos zu Abkürzungen bei Postanschriften 

Insbesondere bei geschäftlichen Briefen regeln die DIN-Normen 5008 und 676 die Gestaltung und das Layout der Schriftstücke, bei privaten Briefen hingegen ist eine DIN-gerechte Gestaltung letztlich nicht notwendig. Zudem ist sicherlich allgemein bekannt, wie ein Brief adressiert werden muss, damit er seinen Empfänger auch erreichen kann.

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Als Grundregel gilt nämlich, dass zuerst der Name angegeben wird, in der Zeile darunter folgen dann die Straße und die Hausnummer und schließlich stehen in der dritten Zeile die Postleitzahl und der Ort.

Nun werden im Zusammenhang mit der Postanschrift aber immer wieder auch Abkürzungen verwendet. Hierfür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen treten in Postanschriften regelmäßig die gleichen Ausdrücke auf und da diese allgemein bekannt sind, müssen sie nicht jedes Mal vollständig ausgeschrieben werden. Zum anderen reicht der Platz teilweise schlichtweg nicht aus, um die Angaben vollständig auszuschreiben. Sind Zusätze für eine eindeutige Zuordnung jedoch notwendig, wird in diesem Fall dann mit Abkürzungen gearbeitet.

Um welche Abkürzungen es sich dabei handelt, wofür diese stehen und wo sie platziert werden, fasst die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos zu Abkürzungen bei Postanschriften zusammen: 

1. Zeile: der Name und mögliche Zusätze

Damit der Brief seinem Empfänger eindeutig zugeordnet werden kann, müssen der Familienname oder der Name des Unternehmens immer vollständig ausgeschrieben sein. Hier wird also nicht mit Abkürzungen gearbeitet. Anders ist dies bei dem Vornamen.

Dieser muss nicht unbedingt ausgeschrieben werden, sondern es reicht aus, den Vornamen mit dem ersten Buchstaben und einem Punkt dahinter abzukürzen. Ebenfalls üblich sind Abkürzungen für die Anrede. Es ist zwar möglich, Anreden wie Familie, Frau, Herr oder Firma auszuschreiben, ist das Platzangebot jedoch eingeschränkt, reichen auch die Abkürzungen „Fam.“, „Fr.“, „Hr.“ oder „Fa.“ aus.  

Ist der Brief für einen bestimmten Empfänger in einem Unternehmen oder einer Behörde gedacht, wird dies durch den Zusatz „zu Händen“ signalisiert. In diesem Fall steht der Name des Unternehmens oder der Behörde in der ersten Zeile und in der Zeile darunter steht dann der Name des Empfängers mit der vorangestellten Abkürzung „z. H.“ oder „z. Hd.“.

Möglich ist allerdings auch, auf die Abkürzung zu verzichten und den Namen zwischen zwei Bindestriche zu setzen. Dieser Zusatz bedeutet allerdings nur, dass der Brief eigentlich an den benannten Empfänger gerichtet ist. Ist dieser nicht anwesend, darf der Brief auch von einem anderen Mitarbeiter geöffnet werden. Soll dies ausgeschlossen werden, also soll nur der benannte Empfänger den Brief öffnen dürfen, wird dies durch den Zusatz „persönlich“ oder das Kürzel „pers.“ angezeigt.  

Eine weitere Abkürzung, die recht häufig vorkommt, ist „c/o“. Dieses Kürzel steht für „care of“ und bedeutet übersetzt soviel wie in der Obhut von. Sinngemäß ist damit wohnhaft bei gemeint, weshalb dieses Kürzel in erster Linie dann verwendet wird, wenn der Empfänger bei jemandem wohnt und keinen eignen Briefkasten hat. In der Postanschrift steht dann der Name vom Empfänger in der ersten Zeile, in der zweiten Zeile wird der Name des Briefkasteninhabers mit dem vorangestellten Kürzel angegeben. 

2. Zeile: die Straße und die Hausnummer

Ähnlich wie der Nachname muss auch der eigentliche Straßenname ausgeschrieben sein, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Allerdings muss der Wortteil Straße nicht ausgeschrieben werden, sondern hier wird meist die Abkürzung „Str.“ verwendet. Ist die Straße nach einer Person benannt, gilt ähnliches wie für den Namen.

Das bedeutet, der Nachname muss ausgeschrieben sein, der Vorname hingegen kann abgekürzt werden. Heißt die Straße beispielsweise Konrad-Adenauer-Straße reicht für eine eindeutige Zuordnung aus, wenn „K.-Adenauer-Str.“ geschrieben wird.

Bei einer Postanschrift mit einem Postfach anstelle der Straße wird das Wort Postfach und die entsprechende Nummer angegeben. Alternativ ist hier auch die Abkürzung „PF“ möglich, auf einen Punkt nach den Großbuchstaben wird dabei allerdings verzichtet.  

3. Zeile: Postleitzahl und Ort

Diese Zeile beginnt immer mit der Postleitzahl, die in Deutschland fünfstellig ist. Länderkennzeichen vor der Postleitzahl werden nicht mehr verwendet. Bei der Angabe des Bestimmungsortes muss zwischen zwei Arten von Abkürzungen unterschieden werden. Zum einen gibt es solche Abkürzungen, die sehr lange Ortsnamen abkürzen.

In aller Regel handelt es sich hierbei um Orte mit Doppelnamen, die ausgeschrieben nicht in die Zeile passen. In diesem Fall wird der zweite Teil des Ortsnamens abgekürzt, bei Garmisch-Partenkirchen beispielsweise in Form von „Garmisch-P.“. Hat der Ort einen Ortsteil, steht dieser aber vor dem eigentlichen Ort.

Das bedeutet, nach der Zeile mit der Straßenangabe wird der Ortsteil durch ein vorangestelltes „OT“ vermerkt, in der folgenden Zeile stehen dann die Postleitzahl und der eigentliche Ort. Zum anderen gibt es Abkürzungen, die üblicherweise dann verwendet werden, wenn es den Ortsnamen mehrfach gibt.

Durch die Abkürzung soll eine eindeutige Zuordnung ermöglicht werden und in den meisten Fällen dient dabei ein Fluss zur eindeutigen Bestimmung. Bei der Stadt Frankfurt beispielsweise kann also entweder „Frankfurt am Main“, Frankfurt a. M.“ oder „Frankfurt/M.“ oder „Frankfurt an der Oder“, „Frankfurt (Oder)“, Frankfurt a. d. O.“ oder „Frankfurt/O.“ geschrieben werden, je nachdem, ob es sich um das hessische oder das brandenburgische Frankfurt handelt.

Gibt es keinen größeren Fluss in der Nähe, wird als Zusatz die Region oder das Bundesland angegeben, beispielsweise „Neustadt i. Harz“,  „Neustadt/Harz“ oder „Neustadt i. Sachsen“, „Neustadt i. Sa.“.

Weiterführende Schreibvorlagen, Anleitungen und Musterbriefe:

 

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