Auskunft beim Punktekonto in Flensburg

Musterbrief/-antrag für eine Auskunft beim Punktekonto in Flensburg 

Das Kraftfahrtbundesamt arbeitet mit einem Punktesystem. Während die Punkte, die im Supermarkt oder an der Tankstelle gesammelt werden können, aber positiven Charakter haben und die Treue hier mit Rabatten, kleinen Geschenken oder Prämien belohnt wird, ist beim Punktekonto in Flensburg das Gegenteil der Fall.

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Begeht der Verkehrsteilnehmer eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mehr als 40 Euro geahndet wird, wird dieses Fehlverhalten bepunktet.

Für Ordnungswidrigkeiten gibt es dabei einen bis vier Punkte, Straftaten werden mit fünf bis sieben Punkten erfasst. Erreicht der Verkehrsteilnehmer 18 Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen, wobei es möglich ist, seinen Punktestand durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder durch verkehrspsychologische Gespräche zu senken.

Punkte aus Ordnungswidrigkeiten 

Die gesammelten Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden automatisch nach zwei Jahren gelöscht. Allerdings dürfen während der Frist keine neuen Punkte hinzugekommen sein, denn ansonsten bleiben die Punkte erhalten und die Frist beginnt von Neuem.

Punkte, die wegen Straftaten vergeben wurden, werden nach fünf Jahren gelöscht, wenn die Straftat nicht im Zusammenhang mit einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand oder mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wurde.

Die Punkte solcher Straftaten bleiben zehn Jahre lang gespeichert. Einmal alle fünf Jahre kann der Verkehrsteilnehmer Maßnahmen ergreifen, um seinen Punktestand vorzeitig abzubauen. Hat er beispielsweise acht Punkte und nimmt er erfolgreich an einem Aufbauseminar teil, werden vier Punkte erlassen. Sammelt der Verkehrsteilnehmer zwischen neun und 17 Punkten, erhält er automatisch eine schriftliche Verwarnung inklusive der Auflistung seiner Vergehen und dem Hinweis auf ein Aufbauseminar, wobei der Besuch des Seminars ab 14 Punkten Pflicht ist.

Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt 

Um in Erfahrung zu bringen, wie hoch das eigene Punktekonto ausfällt, kann eine entsprechende Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt beantragt werden. Eine solche Auskunft ist gebührenfrei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss der Antrag jedoch schriftlich gestellt werden und Personendaten in Form sämtlicher Vornamen, des Nachnamens, des Geburtsnamens, des Geburtsortes, des Geburtstages und der aktuellen Anschrift enthalten.

Zudem muss der Antrag handschriftlich unterschrieben sein. Ist die Unterschrift nicht amtlich beglaubigt, muss außerdem eine vergrößerte Kopie des Reisepasses oder der Vorder- und Rückseite des Personalausweises beigelegt werden.

Hier unser Musterbrief bzw. Musterantrag:   

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort 

Ort, den Datum

An das
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg  

Antrag auf eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich beantrage hiermit, mir Auskunft über die Entscheidungen zu erteilen, die im Verkehrszentralregister zu meiner Person gespeichert sind. 

Personendaten: 

Vorname(n):
Nachname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
aktuelle Anschrift:

Eine Kopie meines Personalausweises / Reisepasses finden Sie in der Anlage. (Oder: Meine Unterschrift liegt in amtlicher beglaubigter Form vor.) 

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Unterschrift.

Mehr Vorlagen, Tipps und Anleitungen:

Thema: Musterbrief/ Antrag für eine Auskunft beim Kraktfahrtbundesamt in Flensburg

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