Infos und Musterbrief zum Thema Robinsonlisten

Infos und Musterbrief zum Thema Robinsonlisten  

Personenbezogene Daten gehören mittlerweile zu einer sehr begehrten Handelsware. Zwar dürfen seit dem 01. September 2009 personenbezogene Daten nur dann zu Werbezwecken oder für den Adresshandel weitergegeben und verwendet werden, wenn die jeweilige Person seine Einwilligung hierzu erteilt hat, aber in vielen Fällen wird genau diese Einwilligung unwissentlich erteilt.

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So können entsprechende Klauseln beispielsweise im Kleingedruckten bei Gewinnspielen eingebettet sein und durch die Unterschrift erfolgt automatisch auch die Zustimmung. Hinzu kommt, dass es zahlreiche Ausnahmeregelungen gibt. 

So kann Werbung dann auch ohne Einwilligung verschickt werden, wenn eindeutig ersichtlich ist, wer die Werbung verschickt und woher der Werbende die Daten erhalten hat. Zudem dürfen Daten, die aus allgemein zugänglichen Adress-, Telefonnummern- oder Branchenverzeichnissen stammen, auch ohne Einwilligung für Werbezwecke genutzt werden.

Für berufsbezogene Werbung, die an eine Firmenadresse geschickt wird, für Werbung an Bestandkunden sowie für Spendenwerbung sind ebenfalls keine Einwilligungen erforderlich.Eine Möglichkeit, um sich zumindest teilweise vor unerwünschter Werbung zu schützen, ist ein Eintrag in die sogenannten Robinsonlisten. Hierbei handelt es sich um Verzeichnisse, in die sich alle diejenigen eintragen können, die künftig keine Werbung mehr erhalten möchten.

Hier die wichtigsten Infos zum Thema Robinsonlisten in der Übersicht: 

Was sind Robinsonlisten?

Robinsonlisten sind eine Art von Schutzverzeichnissen, in die sich Verbraucher eintragen können, die keine unerwünschte Werbung erhalten möchten. Dabei gibt es Robinsonlisten gegen unerwünschte Brief-, E-Mail-, Telefon- und Mobiltelefon- sowie Faxwerbung.

Unterhalten werden die Listen von Verbraucherschutzvereinen und von Verbänden der Werbewirtschaft. Ihre Bezeichnung haben die Listen dabei in Anlehnung an die Romanfigur Robinson Crusoe, der ohne Kontakt zur Außenwelt viele Jahre allein auf einer einsamen Insel lebte. 

Wie erfolgt der Eintrag?

Der Eintrag in die Robinsonlisten kann online oder per Brief auf dem Postweg erfolgen. Dabei muss sich eine Person entweder selbst eintragen oder den Eintrag mit entsprechender Zustimmung durch den nächsten Verwandten oder einen amtlichen Betreuer vornehmen lassen. Der Eintrag selbst ist kostenlos und bleibt fünf Jahre lang erhalten.

Durch die zeitliche Befristung soll sichergestellt werden, dass die Listen aktuell bleiben. Eine Person kann sich jedoch auch mehrfach in die Listen eintragen und dabei beispielsweise unterschiedliche Schreibweisen des Namens verwenden.

Außerdem kann ein Eintrag auch jederzeit wieder gelöscht werden.Im Zuge des Eintrags kann festgelegt werden, welche Werbung unerwünscht ist. Das bedeutet, der Verbraucher kann bestimmen, ob er überhaupt keine Werbung mehr oder ob er nur Werbung aus bestimmten Bereichen nicht mehr erhalten möchte.  

Wie effektiv sind Robinsonlisten?

Grundsätzlich können Robinsonlisten keinen 100%igen Schutz vor unerwünschter Werbung garantieren. Dies liegt daran, dass sich nicht alle Werbetreibenden an die gesetzlichen Vorgaben halten und der Abruf der Robinsonlisten zudem auf freiwilliger Basis erfolgt.

Allerdings haben die Robinsonlisten auch eine Schutzfunktion vor beispielsweise Abmahnungen für die Werbeindustrie. Verschickt ein Unternehmen nämlich ohne Einwilligung Werbung an die gekaufte Adresse eines Verbrauchers, der seinerseits in der Robinsonliste eingetragen ist, kann dieser juristische Schritte gegen das Unternehmen einleiten. Handelt es sich allerdings um Werbung aus dem Ausland oder wird bei Telefonwerbung die Rufnummer unterdrückt, dürften auch juristische Maßnahmen keinerlei Erfolgsaussichten haben.

Kritiker der Robinsonlisten bemängeln außerdem, dass die Listen der Werbeindustrie letztlich mehr nützen als den Verbrauchern. Findet ein Unternehmen nämlich einen bestimmten Namen nicht in der Robinsonliste, kann dies den Rückschluss erlauben, dass dieser Verbraucher vermutlich auch keine Schritte im Fall einer unaufgeforderten Übermittlung von Werbung einleiten wird. Insgesamt ist die Wirkung von Robinsonlisten somit begrenzt, kann die Flut an unerwünschter Werbung jedoch deutlich mindern.

Der Verbraucher geht durch den kostenfreien Eintrag letztlich außerdem kein Risiko ein, denn der Datenabruf ist nur durch Unternehmen möglich, die Mitglied der jeweiligen Organisation sind, und die Speicherung und Sicherung der Daten erfolgt in verschlüsselter Form.  

Musterbrief-Vorlage für den Eintrag in eine Robinsonliste:

Absender
Anschrift
Ort 

Ort, den Datum 

Empfänger
Anschrift
Ort 

Eintrag in die Robinsonliste 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

künftig möchte ich keine Werbung von Unternehmen erhalten. /Oder: künftig möchte ich keine Werbung von Unternehmen aus den Bereichen (z.B. Banken und Versicherungen) erhalten. Meine Ablehnung bezieht sich hierbei auf Werbung in sämtlichen Formen, schließt somit sowohl Werbebriefe als auch Werbung per Telefon, Mobiltelefon, Fax und E-Mail mit ein.  

Bitte tragen Sie mich daher mit folgenden Daten in die entsprechenden Robinsonlisten ein: 

Nachname:
Vorname:
Straße und Hausnummer:
PLZ und Ort:
Telefonnummer:
Mobilfunknummer:
E-Mail-Adresse: 

(Unternehmen, bei denen ich bereits Kunde bin oder denen ich meine ausdrückliche Zustimmung erteilt habe, sind von meiner Ablehnung ausgeschlossen.) 

Vielen Dank! 

Mit freundlichen Grüßen, 

(Unterschrift)

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Thema: Infos und Musterbrief-Vorlage zum Thema Robinsonlisten  

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