Jedermannkonto und Widerspruch bei Ablehnung

Infos zum Jedermannkonto und Musterbrief zum Widerspruch bei Ablehnung  

Da ein Girokonto im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben von großer Bedeutung ist, haben sich die Bankenverbände, die im Zentralen Kreditausschuss, kurz ZKA, vertreten sind, 1995 freiwillig dazu verpflichtet, bis auf wenige Einzelfälle jedem zu ermöglichen, ein Girokonto einzurichten.

Anzeige

Durch das Jedermannkonto soll sichergestellt sein, dass jeder Gutschriften, Ein- und Auszahlungen von Bargeld sowie Überweisungen über ein Girokonto abwickeln kann. 

Zu den besonderen Kennzeichen eines Jedermannkontos gehört dabei, dass dieses grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt wird, also kein Dispokredit eingeräumt wird und keine Überziehung möglich ist. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Banken trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung manchen Kunden ein Jedermannkonto verweigern.   

Was in diesem Fall zu tun ist und die wichtigsten Infos zum Jedermannkonto fasst die folgende Übersicht zusammen: 

Worum geht es beim Jedermannkonto?

Beim Jedermannkonto handelt es sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis, das der ZKA als freiwillige Selbstverpflichtung der Banken definiert hat. Hintergrund der Selbstverpflichtung war, dass der Gesetzgeber beabsichtigt hatte, jedem ein allgemeines Recht auf ein Girokonto einzuräumen. Um dies zu verhindern, richteten die Banken mit der freiwilligen Selbstverpflichtung eine Regelung in Selbstverwaltung ein.

Für den Kunden bedeutet die Selbstverpflichtung zunächst einmal, dass auch diejenigen ein Girokonto erhalten und führen können, denen wegen einer Kontopfändung oder eines negativen Eintrags in der Schufa andernfalls das bestehende Konto gekündigt oder ein neues Konto verweigert worden wäre.

Ein Girokonto ist aber deshalb von großer Wichtigkeit, weil es notwendig ist, um uneingeschränkt am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. So werden Löhne, Gehälter oder Lohnersatzleistungen grundsätzlich bargeldlos ausbezahlt und viele regelmäßige Zahlungen wie beispielsweise die Miete, der Strom oder die Telefonkosten werden durch Überweisungen oder Lastschriften beglichen.

Zwar ist es auch möglich, Überweisungen durch Bareinzahlungen abzuwickeln, allerdings ist dies mit hohen Bankgebühren verbunden, die insbesondere für verschuldete Personen oder Haushalte am Existenzminimum eine große Belastung darstellen.  

Wann und warum können Banken ein Jedermannkonto verweigern?

Grundsätzlich können Banken selbstverständlich frei darüber entscheiden, mit wem sie eine Vertragsbeziehung eingehen möchten und mit wem nicht. Wird ein Kunde als Risikokunde eingestuft, beispielsweise weil er eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, darf die Bank ein bestehendes Konto kündigen.

Da aber auch Banken wissen, dass es heute kaum noch möglich ist, den Alltag ohne ein Girokonto zu bewältigen, haben sie sich selbst dazu verpflichtet, prinzipiell jedem ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Allerdings gibt es auch im Zusammenhang mit dem Jedermannkonto Fälle, in denen die Bank ein Konto verweigern darf.

Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einrichtung oder die Fortführung des Kontos unzumutbar ist, beispielsweise weil:

·         das Konto für gesetzwidrige Transaktionen genutzt wird. 

·         der Kunde falsche Angaben gemacht hat.

·         das Konto nicht für den bargeldlosen Zahlungsverkehr genutzt werden kann, zum Beispiel weil vorliegende Vollstreckungsbescheide das Konto blockieren oder weil es ein Jahr lang keinerlei Umsätze gab.

·         die Bank befürchten muss, dass die vereinbarten Entgelte für die Kontoführung- und nutzung nicht aufgebracht werden können.  

Von diesen unzumutbaren Gründen abgesehen verweigern Banken aber auch aus einem anderen Grund immer wieder ein Jedermannkonto. Grundsätzlich decken Girokonten nur dann die Kosten, wenn die Kunden über Guthaben verfügen, mit dem die Banken arbeiten, das sie aber nicht verzinsen, oder Dispokredite in Anspruch nehmen.

Zudem ergibt sich durch Girokonten die Möglichkeit, weitere Bankprodukte zu verkaufen. All dies ist bei Kunden, die ver- oder überschuldet sind, nicht gegeben und hinzu kommt, dass diese Kunden oft weitere Kosten verursachen. So kommt es bei ihnen häufiger zu Lastschriftrückgaben und Kontopfändungen als bei anderen Kunden, die Banken dürfen die Bearbeitungsgebühren für Rückgaben und Pfändungen nach einem Urteil des Bundesgerichtshof aber nicht in Rechnung stellen.  

Was ist zu tun, wenn die Bank ein Jedermannkonto verweigert?

Grundsätzlich sollten insbesondere überschuldete Personen alles versuchen, um ein Jedermannkonto einzurichten, denn ansonsten wird es noch schwieriger, die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen.

Lehnt die Bank ab, ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, sollte der Betroffene zunächst das Gespräch mit der Bank suchen oder schriftlich Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Dabei sollte er auf die freiwillige Selbstverpflichtung hinweisen und verdeutlichen, dass allein ein negativer Schufa-Eintrag kein ausreichender Grund ist, um ein Girokonto auf Guthabenbasis zu verweigern.

Hilft dies alles nicht und kann auch eine Schuldnerberatungsstelle nicht unterstützend eingreifen, sollte sich der Betroffene die Ablehnung samt Begründung schriftlich aushändigen lassen. Damit kann er sich dann an die zuständige Schlichtungs- oder Ombudsstelle werden.

Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass in vielen Fällen bereits der Hinweis darauf, dass der Betroffene eine Schlichtungsstelle aufsuchen wird, ausreicht, um die Bank dazu zu bringen, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Musterbrief-Vorlage zum Widerspruch bei Ablehnung 

Absender- / Empfängerdaten 

Widerspruch gegen Ihre Ablehnung eines Girokontos auf Guthabenbasis

Aktenzeichen: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am (Datum) habe ich die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis in Ihrem Hause beantragt. Leider musste ich zur Kenntnis nehmen, dass mein Antrag abgelehnt wurde. 

Ich möchte Sie bitten, Ihre Entscheidung zu überdenken. Sie wissen, wie dringend ein Girokonto benötigt wird, um am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dass die vereinbarten Kontoführungsgebühren durch regelmäßige Zahlungseingänge aufgebracht werden können, sichere ich Ihnen verbindlich zu.

Des Weiteren möchte ich bitten, der 1995 beschlossenen freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA zur Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis für jedermann zu entsprechen.   Sofern Sie dennoch an Ihrer Entscheidung festhalten wollen, bitte ich, mir die Ablehnungsgründe schriftlich zukommen zu lassen und mir die zuständige Ombuds- bzw. Schiedsstelle mitzuteilen.   

Mit freundlichen Grüßen, 

Unterschrift.

Weiterführende Mustervorlagen, Tipps und Anleitungen:

 

Anzeige

Thema: Infos zum Jedermannkonto und Musterbrief zum Widerspruch bei Ablehnung  

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterbriefe99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen