Löschung falscher SCHUFA-Einträge

Infos und Musterbrief zur Löschung falscher SCHUFA-Einträge 

Bei der SCHUFA handelt es sich um eine Sammelstelle für Daten, die beispielsweise von Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Kaufhäusern und Versandunternehmen oder Leasing- und Telekommunikationsgesellschaften übermittelt werden.

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Zudem wertet die SCHUFA Schuldnerverzeichnisse aus, so dass sich in der eigenen SCHUFA-Datei auch Angaben dazu finden, wenn beispielsweise eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Als reine Sammelstelle erfasst die SCHUFA allerdings nur die Daten, die ihre Vertragspartner übermitteln, eine Prüfung der Daten erfolgt prinzipiell nicht.

Nach einem bestimmten Zeitraum werden die Daten dann automatisch wieder gelöscht. Nun kann es jedoch passieren, dass die eigene SCHUFA-Datei falsche Einträge enthält, beispielsweise weil schlichtweg fehlerhafte Informationen übermittelt oder die Daten trotz abgelaufener Frist nicht gelöscht wurden.

Hier daher die wichtigsten Infos dazu, wie der Betroffene in diesem Fall vorgehen kann und welche Daten generell erfasst werden und welche nicht:

•        Die SCHUFA arbeitet mit zwei Arten von Auskünften, nämlich den A- und den B-Auskünften.

B-Auskünfte enthalten lediglich Informationen darüber, ob sich ein Verbraucher vertragstreu verhält, also beispielsweise seine Kreditraten regelmäßig bezahlt.

A-Auskünfte sind deutlich umfassender und enthalten Informationen über Kredite, Girokonten, Kreditkarten und andere laufende Verträge, so dass sich ein Überblick über die gesamte finanzielle Belastung ergibt. Zusätzlich zu diesen Auskünften können sogenannte Score-Werte angefordert werden. Hierbei handelt es sich um per Computer ermittelte Zahlenwerte zwischen 1 und 1000.

Je niedriger der Score ist, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen eingestuft. Allerdings handelt es sich beim Score nicht um eine Bewertung von personenbezogenen Daten, sondern um statistische Werte, für die Verbraucher mit ähnlichen Voraussetzungen miteinander verglichen werden. 

•        Die Schufa-Datei

In der SCHUFA-Datei werden zunächst Angaben zur Person wie Name, Anschrift und Geburtsdatum gespeichert. Zudem werden Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Krediten und Bürgschaften, Leasing- und Mobilfunkverträgen oder Ratenzahlungskäufen erfasst.

Zusätzlich zu diesen Einträgen werden auch damit zusammenhängende Informationen vermerkt, also beispielsweise Laufzeiten, aber auch Zahlungsausfälle oder Kündigungen.

Außerdem stehen Daten in der SCHUFA, die mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen, etwa in Form von Abgaben von Eidesstattlichen Versicherungen, Haftbefehlen oder Insolvenzverfahren. Nicht gespeichert werden hingegen dürfen Angaben zum Beruf, zum Einkommen und zu Vermögenswerten.

•        Die Fristen für die Löschung der Daten hängen von den Daten selbst ab.

Aufgelöste Konten beispielsweise werden sofort gelöscht, abbezahlte Kredite oder Angaben aus den Schuldnerverzeichnissen drei Jahre nach vollständiger Erledigung der Angelegenheit.

•       

Um zu überprüfen, ob in der eigenen SCHUFA-Datei fehlerhafte Einträge auftauchen, sollte zunächst eine Selbstauskunft angefordert werden. Auf dieser Grundlage kann dann per Brief eine Berichtigung oder Löschung falscher Einträge beantragt werden.

Ist es der SCHUFA nicht möglich, die Richtigkeit der Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu prüfen, werden die beanstandeten Daten bis zur Klärung des Sachverhaltes gesperrt. Neben dem eigenen Antrag ist jedoch sinnvoll, zeitgleich denjenigen zu einer Berichtigung aufzufordern, der den Eintrag veranlasst hat. Grundsätzlich ist nämlich derjenige, der falsche Daten übermittelt, zu einer Richtigstellung verpflichtet und kann für negative Folgen, die aus dem Falscheintrag resultieren, haftbar gemacht werden.

•        Die SCHUFA ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Daten vorzeitig zu löschen.

Erklärt der Verbraucher jedoch nachvollziehbar und belegbar, weshalb bestimmte Einträge fehlerhaft oder veraltet sind, zeigt sich die SCHUFA erfahrungsgemäß kooperativ. 

Hier nun ein allgemeiner Musterbrief als Vorlage zur Löschung falscher SCHUFA-Einträge: 

Absender
Anschrift 

Ort, den Datum 

SCHUFA
Anschrift 

Berichtigung / Löschung eines fehlerhaften Eintrages 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bei der Überprüfung meiner SCHUFA-Selbstauskunft, die Sie mir zum xx.xx.xx geschickt haben, ist mir aufgefallen, dass sich darin ein fehlerhafter Eintrag befindet.  In der SCHUFA-Selbstauskunft ist der Eintrag „…“ vermerkt.

Dieser Eintrag ist allerdings verhaltet / entspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt. Zur Begründung: [Hier muss nun begründet werden, weshalb der Eintrag nicht richtig ist, beispielsweise weil die Frist zur Löschung bereits abgelaufen ist oder die Angelegenheit anders verlaufen ist.

Zudem kann die vorzeitige Löschung beantragt werden, wenn ein Amtsgericht die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gelöscht hat und die Angelegenheit geklärt ist.] 

Als Nachweis lege ich … (Bescheinungen, Verträge, Schriftverkehr) in Kopie bei.  Bitte schicken Sie mir nach Prüfung und Berichtigung eine entsprechend korrigierte SCHUFA-Auskunft zu. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

(Anlagen:)

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Thema: Infos und Musterbrief zur Löschung falscher SCHUFA-Einträge 

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