Musterbrief an Inkassounternehmen

Musterbrief an Inkassounternehmen  

Ist eine offene Forderung vorhanden, die berechtigt und unstrittig ist, kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen einschalten, wenn der Schuldner die Rechnung nicht bezahlt. In der Praxis kommt es aber immer wieder auch vor, dass Verbraucher scheinbar aus heiterem Himmel mit einer Inkassoforderung konfrontiert werden. 

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Aus Angst vor weiteren Konsequenzen werden die Forderungen dann oft bezahlt, selbst wenn die Forderung weder berechtigt ist noch richtig zugeordnet werden kann. Unseriöse Inkassounternehmen setzen genau auf diese Masche. Sie schreiben Briefe, drohen mit unangenehmen Folgen und kassieren ordentlich ab.

Dabei müssen und sollten sich Verbraucher nicht von irgendwelchen Inkassounternehmen einschüchtern lassen.

Wie sich Verbraucher gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren können, erklärt die folgende Übersicht und stellt außerdem einen Musterbrief zur Verfügung:  

Was tun, wenn ein Inkassobüro eine unberechtigte Forderung geltend macht?

Zuallererst sollte das Schreiben des Inkassounternehmens genau geprüft werden. Ist sich der Verbraucher sicher, dass die Forderung in der Sache und in der Höhe unberechtigt ist, die Forderung also zu Unrecht geltend gemacht wird, sollte schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Sinnvoll dabei kann übrigens sein, das Widerspruchsschreiben nicht nur auf dem Postweg zu verschicken, sondern zusätzlich dazu vorab per Fax oder E-Mail.

Im Ernstfall kann der Verbraucher so nämlich nachweisen, dass er tatsächlich Widerspruch eingelegt hat. In dem Widerspruchsschreiben sollte der Verbraucher unmissverständlich erklären, dass er der Forderung widerspricht und den genannten Geldbetrag nicht bezahlen wird. Außerdem sollte er möglichst ausführlich und schlüssig begründen, warum die Forderung aus seiner Sicht nicht besteht oder falsch ist.  

Was ist mit den Inkassogebühren?

Ist die Forderung unberechtigt, muss der Verbraucher nichts bezahlen. Dies gilt sowohl für die Forderung selbst als auch für die Kosten, die das Inkassounternehmen als Inkassogebühren, Verzugszinsen und weitere Zusatzkosten in Rechnung stellt.

Hat der Verbraucher eine Ware bestellt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, muss er die Rechnung selbstverständlich bezahlen. Tut er das nicht, kann ihm der Gläubiger eine Mahnung schicken und ihn auf diese Weise in Verzug setzen. Bezahlt der Verbraucher dann noch immer nicht, kann der Gläubiger das Geld von einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt eintreiben lassen.

Neben der eigentlichen Hauptforderung muss der Verbraucher dann auch den entstandenen Verzugsschaden in Form von Zinsen, Mahngebühren, Mahnkosten und Inkasso- oder Rechtsanwaltsgebühren bezahlen.

Ist eine Forderung nicht berechtigt, weil sie so überhaupt nicht existiert, muss der Verbraucher sie aber nicht begleichen. Genauso wenig muss er Inkassogebühren bezahlen, denn da es keine Forderung gibt, kann er auch mit der Zahlung nicht in Verzug geraten sein. Eine Zahlung sollte der Verbraucher also auf keinen Fall leisten. Um zu verdeutlichen, dass die Forderung falsch ist, sollte er aber auf jeden Fall schriftlich Widerspruch dagegen einlegen. 

Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

Wie es nach dem Widerspruch weitergeht, hängt von zwei Faktoren ab, nämlich zum einen von dem Inkassounternehmen selbst und zum anderen davon, ob die Forderung tatsächlich unberechtigt ist. Ein seriöses Inkassounternehmen wird den Widerspruch bearbeiten. Dabei wird es den Auftraggeber bitten, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Diese Stellungnahme wird es dem Verbraucher zusammen mit einer Begründung dafür, wie die Forderung zustande kommt, zuschicken. Gleichzeitig wird es den Verbraucher auffordern, sich noch einmal zu dem Sachverhalt zu äußern. Stellt sich heraus, dass die Forderung tatsächlich unberechtigt war, wird ein seriöses Inkassounternehmen den Verbraucher außerdem darüber informieren, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Ein unseriöses Inkassounternehmen wird in aller Regel nicht weiter auf den Widerspruch eingehen. Stattdessen wird es dem Verbraucher einige Zeit später eine weitere Zahlungsaufforderung zuschicken. Auch hier sollte der Verbraucher aber keine Zahlung leisten, sondern der Forderung weiterhin widersprechen. In den meisten Fällen wird ein unseriöses Inkassounternehmen früher oder später aufgeben, wenn es feststellt, dass sich der Verbraucher nicht einschüchtern lässt.

Dass ein unseriöses Inkassounternehmen bei einer unberechtigten Forderung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, ist eher die Ausnahme. Sollte dies dennoch geschehen, kann er Verbraucher Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Hierfür liegt dem Schreiben ein Widerspruchsformular bei, das der Verbraucher ausfüllen und innerhalb von zwei Wochen an das Gericht zuschicken muss. Der Widerspruch bewirkt, dass das Gericht das Mahnverfahren einstellt. Das Inkassounternehmen kann den Verbraucher nun erneut anschreiben und zur Zahlung auffordern.

Verweigert der Verbraucher noch immer die Zahlung, müsste das Inkassounternehmen die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben, der anschließend die Forderung einklagt. Soweit kommt es aber in der Praxis so gut wie nie. In aller Regel gibt ein unseriöses Inkassounternehmen, das eine unberechtigte Forderung geltend macht, spätestens nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid auf. 

Was wird aus den angedrohten Folgen?

Um den Verbraucher einzuschüchtern, drohen unseriöse Inkassounternehmen in ihren Schreiben gerne verschiedene unangenehme Konsequenzen an. Beliebt ist beispielsweise, einen Eintrag in die Schufa anzukündigen. Viele unseriöse Inkassounternehmen arbeiten aber gar nicht mit der Schufa zusammen und könnten allein schon deshalb gar keinen Eintrag veranlassen.

Und selbst bei einer Zusammenarbeit wäre ein Eintrag nicht zulässig, denn strittige Forderung dürfen nicht gemeldet werden. Darauf sollte der Verbraucher in seinem Widerspruchsschreiben ausdrücklich hinweisen. Ein Eintrag in die Schufa ist somit sehr unwahrscheinlich. In Einzelfällen kommt es aber trotzdem vor. Der Verbraucher sollte deshalb sicherheitshalber regelmäßig eine Auskunft anfordern. Eine solche Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos. Sollte die strittige Forderung eingetragen worden sein, sollte der Verbraucher den Eintrag umgehend löschen lassen.

Neben der Schufa wird gerne auch mit einer Kontopfändung, einer Lohnpfändung oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Vor solchen Konsequenzen muss der Verbraucher keine Angst haben. Um eine Pfändung durchführen zu können, bräuchte das Inkassounternehmen entweder einen vollstreckbaren Bescheid oder ein vollstreckbares Urteil.

Dies wiederum setzt voraus, dass ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Klageverfahren durchgeführt und zu Gunsten des Inkassounternehmens abgeschlossen wurde. Solche Drohungen in einem Inkassobrief sind rechtlich also völlig haltlos und nichts anderes als leere Drohungen.  

Musterbrief an Inkassounternehmen  

Absender
Anschrift 

Inkassounternehmen
Anschrift 

Ort, den Datum 

Widerspruch gegen ihre Forderung  

Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit Schreiben vom ________________ machen Sie  in der Angelegenheit ______ (Gläubiger) _______ ./. ______ (Schuldner) _________unter dem Aktenzeichen ________________________  einen Betrag von _________ Euro geltend.  Dieser Forderung widerspreche ich, wobei sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen in Rechnung gestellten Inkassogebühren bezieht.

Da Ihre Forderungen unberechtigt sind, werde ich keine Zahlung leisten.  

Zur Begründung:_________________ (Hier sollte der Verbraucher sachlich und schlüssig erklären, warum die Forderung aus seiner Sicht falsch ist. Kann er seine Ausführungen mit Beweisen untermauern, sollte er darauf hinweisen und Kopien davon beilegen. Beweise können beispielsweise bereits an den Gläubiger geschickte Widerspruchsschreiben, Kontoauszüge bei bereits geleitsteten Zahlungen oder auch Ausdrucke von Internetseiten sein, bei denen die Leistungen als kostenlos beworben werden) ___________________________________________________________.  

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Meldung einer widersprochenen und damit strittigen Forderung an die Schufa oder andere Auskunfteien nicht zulässig ist. Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von drei Wochen schriftlich, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Sollte die Frist ergebnislos verstreichen oder sollten Sie mir weitere Zahlungsaufforderungen in jedweder Form zukommen lassen, behalte ich mir juristische Schritte gegen Sie vor. 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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Thema: Musterbrief an Inkassounternehmen

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