Musterbrief – wenn der Stromversorger nicht liefert

Was tun, wenn der Stromversorger nicht liefert? (+ Musterbrief) 

Die Strompreise sind in der vergangenen Zeit spürbar gestiegen und auch für die Zukunft ist mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen. Um die Stromrechnung zu senken, versuchen viele Verbraucher deshalb zum einen, Strom zu sparen.

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Zum anderen führen zunehmend mehr Verbraucher Preisvergleiche durch und wechseln zu einem günstigeren Anbieter. 

Gerade im Zusammenhang mit den sogenannten Billiganbietern tauchen jedoch in den Medien immer wieder Meldungen über drohende oder gar bereits eingetretene Insolvenzen auf. Viele Verbraucher sind durch solche Meldungen verunsichert und es stellt sich die Frage:

Was tun, wenn der Stromversorger nicht liefert?  

Die Angst vor einem Stromausfall ist unbegründet.

Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe, die dazu führen können, dass der Stromanbieter keinen Strom mehr liefert. Der eine Grund ist die Insolvenz, der andere Grund ist eine Netzsperre. Netzsperre bedeutet, dass dem Anbieter der Zugang zum Netz gekündigt wurde. Unabhängig davon, weshalb der Stromversorger keinen Strom mehr liefert, muss der Verbraucher keine Angst haben, plötzlich ohne Strom dazustehen.

Kommt es zu einem Lieferstopp, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein und übernimmt die weitere Stromversorgung, ohne dass der Verbraucher beispielsweise an seinen Geräten etwas bemerkt. Der örtliche Grundversorger ist der Anbieter, der die meisten Kunden vor Ort versorgt, meist sind dies die Stadtwerke.

Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromversorgung in einem solchen Notfall zu übernehmen. Allerdings ist diese Ersatzversorgung nicht ganz billig, denn sie erfolgt zu den sogenannten Allgemeinen Preisen. Dabei ist die Ersatzversorgung auf drei Monate beschränkt. Während dieser drei Monate kann sich der Verbraucher nach einem günstigeren Tarif umsehen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Unternimmt er nichts, bleibt der Verbraucher Kunde des Grundversorgers und wird weiterhin zu den Allgemeinen Preisen mit Strom beliefert. Der Verbraucher hat dann allerdings jederzeit die Möglichkeit, das Grundversorgungsverhältnis mit einer zweiwöchigen Frist zu kündigen und in einen anderen Tarif des Grundversorgers oder zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln. 

Der alte Stromliefervertrag muss gekündigt werden.

Auch wenn der bisherige Stromanbieter nicht mehr liefert, sondern der örtliche Grundversorger die Stromversorgung übernimmt, ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Verbraucher und seinem bisherigen Stromanbieter dadurch nicht automatisch beendet.

Stattdessen muss der Verbraucher den alten Stromliefervertrag kündigen, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Eine solche Kündigung ist zum einen als ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Zum anderen kann der Verbraucher eine fristlose Kündigung aussprechen.

Diese ist gemäß § 314 BGB dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Vertragsbeziehung unzumutbar macht. Ein solcher Grund ist gegeben, wenn der Verbraucher erfährt, dass sein bisheriger Stromanbieter in Kürze keinen Strom mehr liefern kann oder die Stromlieferung bereits eingestellt hat. 

Ist die Lage noch nicht klar, sollte besser abgewartet werden.

Ist die Sachlage nicht eindeutig und steht noch nicht fest, ob es tatsächlich zu einem Lieferstopp kommen wird oder ob nicht, sollte der Verbraucher den Vertrag nicht vorschnell kündigen. Generell muss der Verbraucher dem Stromversorger vor der Kündigung eine Frist einräumen, wenn er beispielsweise aufgrund von Pressemeldungen einen baldigen Lieferstopp befürchtet.

In diesem Fall ist es ratsam, den Stromversorger dazu aufzufordern, die Weiterbelieferung schriftlich zuzusichern. Bestätigt der Anbieter die weitere Stromversorgung innerhalb der gesetzten Frist nicht, kann der Verbraucher die Kündigung aussprechen.

Ein entsprechender Musterbrief als Orientierungshilfe findet sich weiter unten. Läuft der Vertrag ohnehin in Kürze aus, ist eine vorzeitige Kündigung aber nicht unbedingt erforderlich. Außerdem ist eine Kündigung nicht ratsam, solange der Anbieter noch Strom liefert, wenn der Verbraucher Vorauszahlungen für einen längeren Zeitraum geleistet hat. In diesem Fall könnte das Guthaben nämlich möglicherweise verloren sein.  

Der Verbraucher kann Schadensersatz fordern.

Ist der Stromanbieter insolvent, sollte der Verbraucher keine Zahlungen mehr leisten oder eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Abschläge, die der Anbieter bereits eingezogen hat, kann der Verbraucher maximal acht Wochen lang zurückholen. Wurden Zahlungen vom Konto abgebucht, obwohl der Verbraucher die Einzugsermächtigung bereits widerrufen hat, verlängert sich die Frist für eine Rückerstattung auf 13 Monate.

Hat der Verbraucher den Stromliefervertrag gekündigt, hat der Anbieter sechs Wochen lang Zeit, um die Endabrechnung zu erstellen und ein vorhandenes Guthaben auszuzahlen. Gemäß § 280 und 281 BGB kann der Verbraucher außerdem Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Anbieter die Stromlieferung einstellt und der Verbraucher infolgedessen seinen Strom zu höheren Preisen beziehen muss als er vertraglich mit dem Versorger vereinbart hat.

Einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, um so gegen den Anbieter vorzugehen und die Forderungen durchzusetzen, dürfte im Insolvenzfall allerdings wenig Sinn machen.

Der Verbraucher riskiert damit nämlich nur zusätzliche Kosten, ohne dass nennenswerte Erfolgsaussichten bestehen.  

Musterbrief Vorlage, wenn ein Stopp der Stromlieferung droht 

Verbraucher
Anschrift 

Stromversorger
Anschrift 

Ort, den Datum 

Kündigung des bestehenden Stromliefervertrags 

Kundennummer: ………………………………………………………….
Vertragskonto/ Zählernummer : …………………………………….. 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

meinen Informationen zufolge wurde Ihnen gegenüber eine Netzsperre ausgesprochen, die zum …………….. wirksam wird. Daher bitte ich hiermit um eine schriftliche Bestätigung, dass Sie mich, wie in dem zwischen uns bestehenden Vertrag vereinbart, auch über diesen Zeitpunkt hinaus mit Strom beliefern werden.  

Sollte ich Ihre Bestätigung nicht bis zum …….(Datum des Briefes + 10 Tage) …… erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie die Stromlieferung ab dem …………….. einstellen. Für diesen Fall kündige ich hiermit vorsorglich den bestehenden Stromliefervertrag zum …………………

Ich weise außerdem darauf hin, dass ich mir vorbehalte, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.   Bitte lassen Sie mir mit Wirksamwerden der Kündigung zeitnah die Endabrechnung zukommen und veranlassen Sie die Erstattung eines etwaigen Guthabens. Als Grundlage für die Endabrechnung verwenden Sie bitte den Zählerstand am Tag Ihrer Netzabschaltung.

Diesen Zählerstand werde ich am Stichtag ablesen und sowohl Ihnen als auch dem Netzbetreiber mitteilen.[Oder, wenn die Netzsperre bereits erfolgt ist: An besagtem Stichtag habe ich den Zählerstand mit …………………… abgelesen.) 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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Thema: Musterbrief – wenn der Stromversorger nicht liefert

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