Musterbrief zur Berichtigung falscher Abbuchungen

Musterbrief zur Berichtigung falscher Abbuchungen (Rücklastschrift) 

Vermutlich wird jeder die folgende Situation schon erlebt haben: das Telefon klingelt und am anderen Ende der Leitung meldet sich eine Person, die angeblich eine Umfrage durchführt, zu einem Gewinn gratuliert oder irgendein Produkt wie beispielsweise einen neuen Telefontarif, einen besonders günstigen Stromtarif, eine Lotterie oder ein Zeitschriftenabonnement vorstellen möchte.

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Solche Anrufe sind nicht nur nervig und können richtig teuer werden, sondern eigentlich schon seit Jahren verboten. Telefonwerbung setzt nämlich grundsätzlich voraus, dass der Angerufene seine Zustimmung hierzu erteilt hat.

Der Gesetzgeber hat zwar einige Maßnahmen getroffen, die gegen unerlaubte Telefonwerbung helfen sollen, allerdings greifen diese nur bedingt. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, dass der Anrufer seine Telefonnummer nicht mehr unterdrücken darf. Außerdem wurden die Anforderungen im Zusammenhang mit der Einwilligung des Angerufenen verschärft.

Damit können sich die Anrufer eigentlich nicht mehr auf eine Einwilligung berufen, die der Angerufene angeblich an anderer Stelle und in anderem Zusammenhang gegeben hat. Allerdings ist dies letztlich nur die Theorie, denn in der Praxis willigt ein Verbraucher meist unbemerkt ständig in irgendwelchen AGBs ein, dass seine Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Möglichkeiten gegen unerlaubte und belästigende Telefonwerbung  

Dennoch hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, um gegen unerlaubte und belästigende Telefonwerbung vorzugehen. So kann die Bundesnetzagentur beispielsweise Abmahnungen aussprechen, Rufnummern abschalten und entziehen, Rechnungslegungen und Inkassierungen untersagen oder auch Bußgeldverfahren einleiten. Allerdings kann die Bundesnetzagentur nur dann Maßnahmen ergreifen, wenn feststeht, dass ein Rufnummernmissbrauch vorliegt.

Dazu führt die Bundesnetzagentur zwar eigene Ermittlungen durch, ist aber genauso auch auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Wird ein Verbraucher angerufen, sollte er dies also der Bundesnetzagentur melden. Hierfür steht ein Formular auf der Internetseite bereit, es reicht aber auch aus, wenn der Verbraucher ein formloses Schreiben erstellt. Darin sollte er angeben, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er angerufen wurde, wie der Name des Anrufers, des Unternehmens und die Rufnummer lauteten und welchen Grund der Anruf hatte.

Keine Bankverbindung am Telefon nennen 

Für den Angerufenen stellt sich nun aber zunächst die Frage, wie er am besten reagieren sollte, wenn er angerufen wird. Der beste und sicherste Tipp hierzu ist letztlich sehr einfach und banal, denn der Angerufene sollte schlichtweg auflegen. Außerdem sollte er niemals, wirklich niemals seine Bankverbindung am Telefon nennen. Einige Anrufer gratulieren dem Angerufenen beispielsweise zu einem Gewinn und erklären, die Bankverbindung werde benötigt, um den Gewinn auszahlen zu können.

Auf dem Konto wird aber kein Gewinn eingehen, sondern auf dem Kontoauszug werden sich Abbuchungen für die Teilnahme an irgendwelchen Gewinnspielen finden. Daher sollte der Angerufene den angeblich am Telefon geschlossenen Vertrag umgehend widerrufen und mit sofortiger Wirkung kündigen. Außerdem sollte er seine Bank über die falsche Abbuchung informieren und das abgebuchte Geld zurückholen lassen. Dies ist mithilfe eines entsprechenden Briefes in aller Regel problemlos möglich.

Hier ein solcher Musterbrief zur Berichtigung falscher Abbuchungen (Rücklastschrift):

Absender
Anschrift 

Ort, den Datum 

Name der Bank
Anschrift 

Widerspruch gegen fehlerhafte Abbuchung
Kontonummer
BLZ
 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

auf meinem Kontoauszug (Nummer) vom (Datum) findet sich folgende Belastung: 

Buchungstag:
Text der Buchung:
Betrag: 

Bei dieser Belastung handelt es sich um eine Abbuchung, für die ich keine Einzugsermächtigung erteilt habe. Daher bitte ich hiermit, die Abbuchung zu annullieren und meinen Kontostand durch eine Gutschrift des fälschlicherweise abgebuchten Betrages zu berichtigen.  

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Weiterführende Mustervorlagen, Geschäftsvordrucke und Anleitungen:

 

Thema: Musterbrief zur Berichtigung falscher Abbuchungen (Rücklastschrift) 

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