Tipps schriftliche Reisereklamation

10 Tipps für die schriftliche Reisereklamation 

Ein Urlaub soll eigentlich zu den schönsten Tagen eines Jahres gehören und in vielen Fällen ist nicht nur die Vorfreude auf die Urlaubsreise groß, sondern je nach Reiseziel auch der finanzielle Aufwand. Umso ärgerlicher ist es, wenn während der Reise und am Urlaubsort erhebliche Mängel auftreten.

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Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, bereits vor Ort Kontakt mit der Reiseleitung, dem Reiseveranstalter oder der Hotelleitung aufzunehmen und die Mängel zu reklamieren.

 

Dabei sollte sich der Reisende diese Reklamation schriftlich bestätigen lassen und die Mängel durch Fotos dokumentieren.

Hilfreich kann es zudem sein, sich Namen und Adressen von Mitreisenden zu notieren, die die Mängel bezeugen können. Nach Beendigung der Reise kann dann eine schriftliche Reisereklamation an den Veranstalter geschickt werden, hierzu zehn Tipps:

1.       Konkrete Angaben zur Reise.

Damit die Reklamation eindeutig zugeordnet werden kann, muss das Schreiben konkrete Angaben dazu enthalten, wer die Reise gebucht hat, wann das Buchungsdatum war und  zu welchem Preis die Reise gebucht wurde, in welchem Zeitraum und mit welchem Reiseziel die Reise stattfand und welcher Katalog für die Buchung relevant war.

2.       Detaillierte Auflistung der entstandenen Mängel.

Wichtig ist, die Mängel konkret zu benennen, beispielsweise die Stundenanzahl bei Flugverspätungen oder nicht vorhandene oder nicht nutzbare, jedoch im Katalog zugesicherte Ausstattungsmerkmale der Unterkunft.

3.       Belege mit einreichen.

Wurden die Mängel am Urlaubsort dokumentiert, sollten diese Belege mit eingereicht werden. Zum einen belegen diese die Mängel eindeutig, zum anderen verkürzen sie die Beabreitungszeit, weil Nachfragen entfallen.

4.       Reisepreisminderung konkret beziffern.

Als Richtlinie dafür, in welcher Höhe eine Rückerstattung gefordert werden kann, dient die sogenannte Frankfurter Tabelle. Anhand dieser sollte der geforderte Betrag konkret beziffert werden. Ist dies nicht möglich, sollte der Reisende um eine angemessene Rückerstattung bitten.

5.       Bankverbindung angeben und Frist für die Rückerstattung setzen.

Empfehlenswert ist es, sowohl eine Bankverbindung für die Rückerstattung anzugeben als auch einen Zeitraum zu benennen, innerhalb dessen die Gutschrift erfolgen soll, denn somit ist eine zeitnahe Bearbeitung der Reklamation gewährleistet. 

6.       Reklamation möglichst zeitnah verfassen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Beschwerde möglichst zeitnah nach Rückkehr einzureichen. Allgemein gilt jedoch eine Frist von zwei Jahren bei Preisminderungen und von drei Jahren bei Schadensersatzansprüchen.

7.       Gutscheine ablehnen.

Sowohl bei einer Preisminderung als auch bei Schadensersatz hat der Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung in Form von Geld. Er ist also nicht verpflichtet, einen Reisegutschein anzunehmen und es ist ratsam, diese Option bereits im Schreiben auszuschließen. 8.       Handschriftlich unterschreiben. Grundsätzlich gilt auch bei einer Reisereklamation, dass diese handschriftlich unterschrieben werden muss.

9.       Versandart mit Beleg wählen.

Damit ein späterer Nachweis darüber möglich ist, dass die Reklamation in schriftlicher Form eingereicht wurde, empfiehlt es sich, eine Kopie des Schreibens aufzubewahren und eine Versandart zu wählen, die einen Nachweis ermöglicht, beispielsweise per Einschreiben.

10.     Juristische Mittel.

Weigert sich der Reiseveranstalter eine Reklamation anzuerkennen, obwohl gravierende Mängel aufgetreten sind, kann es sinnvoll sein, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hierbei gelten die Fristen von zwei bzw. drei Jahren nach Reiseende.

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Thema: Tipps für eine schriftliche Reisereklamation 

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