Übersicht zu den wichtigsten Rechtschreibregeln nach der neuen Rechtschreibung
Natürlich gehört zu einem Brief nicht nur eine ansprechende Optik und eine sorgsame Wortwahl, sondern auch eine korrekte Rechtschreibung.
Die neuen Rechtschreibregeln mögen vielen recht verwirrend und kompliziert erscheinen, aber letztlich wurde genau das Gegenteil bewirkt. So sind von den alten 212 Rechtschreibregeln nur noch 112 übrig geblieben und die Anzahl der Kommaregeln hat sich von 57 auf 9 reduziert.
Hier nun eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und die wichtigsten Rechtschreibregeln nach der neuen Rechtschreibung:
• Schreibung von ß und ss.
Überall dort, wo ein kurzer Vokal gesprochen wird, wird das ß durch ein ss ersetzt, wird der Vokal lang gesprochen, bleibt das ß bestehen. Somit werden Worte wie dass, Kuss, Stress oder Missverständnis jetzt mit ss geschrieben, bei Worten wie Gruß oder Fleiß bleibt das ß jedoch erhalten.
• Wortstamm.
Nach den neuen Rechtschreibregeln werden Wörter fortan nach ihrem Wortstamm geschrieben. So heißt es jetzt nicht mehr plazieren, sondern platzieren, weil sich das Wort von Platz ableitet, schnäuzen anstelle von schneuzen aufgrund der Ableitung von Schnauze oder aufwändig anstelle von aufwendig wegen des Wortstamms Aufwand.
• Treffen drei gleiche Vokale oder Konsonanten aufeinander, bleiben alle diese Buchstaben erhalten. Insofern wurde aus dem Stoffetzen der Stofffetzen und aus dem Teei das Teeei. Allerdings dürfen solche Worte auch mit Bindestrich geschrieben werden, dann also Stoff-Fetzen und Tee-Ei.
• Fremdwörter.
Bei Fremdwörtern, die ein phon, phot oder graph enthalten, kann das ph durch ein f ersetzt werden, so dass das Wort Fotografie auch als Photographie und das Wort Geographie auch als Geografie geschrieben werden kann.
Alle anderen Fremdwörter werden allerdings wie gehabt geschrieben, so dass beispielsweise Philosophie oder Strophe auch in dieser Form erhalten bleiben. Bei Fremdwörtern mit den Endungen -tiell oder -tial darf das t auch durch ein z ersetzt werden, so dass sowohl Potential und substantiell als auch Potenzial und substanziell richtig sind.
• Getrennt- und Zusammenschreibung.
Verbindungen aus einem Substantiv und einem Verb sowie von zwei Verben werden getrennt geschrieben. So heißt es jetzt nicht mehr radfahren oder kennenlernen, sondern Rad fahren und kennen lernen. Sind Substantiv und Verb allerdings untrennbar, werden sie nach wie vor zusammengeschrieben, beispielsweise im Fall von schlafwandeln oder schlussfolgern. Dagegen dürfen achtgeben oder danksagen auch als Acht geben und Dank sagen geschrieben werden.
• Groß- und Kleinschreibung.
Substantive, die ein festes Wortgefüge mit einer Präposition oder einem Verb bilden, aber getrennt geschrieben werden, werden groß geschrieben, beispielsweise außer Acht lassen, in Bezug auf oder Recht sprechen.
Bei Verbindungen von Angst, Bange, Leid, Gram, Schuld und Pleite mit den Verben sein, bleiben und werden, bleibt die Kleinschreibung bestehen, es heißt also korrekt “mir wird angst und bange” oder “er ist schuld daran”.
Tageszeiten, die mit heute, gestern oder morgen gebildet werden, werden großgeschrieben, also morgen Mittag, heute Abend oder vorgestern Nacht. Ordnungszahlen, die zum Substantiv geworden sind, werden ebenfalls großgeschrieben, also als Erster oder als Fünfter. Bei Anreden dürfen du und ihr sowie dein und euer auch kleingeschrieben werden, Sie und Ihr bleiben allerdings groß.
• Hinsichtlich der Kommasetzung gilt, dass diese weitgehend Freiheit einräumt.
Das bedeutet, dass überall dort, wo früher Kommas gesetzt werden mussten, jetzt Kommas grundsätzlich nicht falsch sind und als Grundsatz immer dort Kommas gesetzt werden sollten, wo sie zu einem besseren Textverständnis beitragen. Bei Verbindungen von zwei Hauptsätzen, die durch sondern oder aber verbunden sind oder bei Infinitivgruppen mit als, statt, außer, ohne oder um sind Kommas allerdings Pflicht.
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