Umsatzsteuer – Vorlage für die Befreiung der Voranmeldungen

Infos zur Umsatzsteuer + Vorlage für die Befreiung von der Abgabe der Voranmeldungen  

Auf nahezu alle Umsätze, die durch Güter oder Dienstleistungen erzielt werden, wird eine Steuer erhoben. Diese Steuer nennt sich Umsatzsteuer und für sie sind im Wesentlichen zwei Steuersätze vorgesehen.

Anzeige

So beträgt der Regelsteuersatz 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beläuft sich auf sieben Prozent. 

Das Umsatzsteuergesetz kennt daneben noch gesonderte Durchschnittssätze, die bei bestimmten Berufsgruppen wie beispielsweise Land- und Forstwirten Anwendung finden. Der Regelsteuersatz und der ermäßigte Steuersatz sind aber die beiden entscheidenden Umsatzsteuersätze.

Nun werden diese Steuersätze dem einen oder anderen bekannt vorkommen, allerdings wird er sie mit der Mehrwertsteuer in Verbindung bringen. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, denn beide Begriffe bezeichnen die gleiche Steuer.

Hier die wichtigsten Infos zur Umsatzsteuer in der Übersicht: 

Die Umsatzsteuer und die Mehrwertsteuer

Die Bezeichnung Umsatzsteuer erklärt sich damit, dass die Umsatzsteuer immer dann erhoben wird, wenn Umsätze durch Waren oder Dienstleistungen erzielt werden. Die Bezeichnung Mehrwertsteuer wiederum, die im allgemeinen Sprachgebrauch häufig verwendet wird, ist eigentlich richtiger, wenn es um die Funktionsweise der Steuer geht.

Die Umsatzsteuer wird nämlich nicht auf die gesamten Umsätze erhoben, sondern es wird nur der Gewinnaufschlag aus einer Wertschöpfung, also der geschaffene Mehrwert versteuert. Hierzu ein Beispiel: Ein Unternehmer kauft Ware für 10.000 Euro ein und verkauft diese Ware wieder für 15.000 Euro.

Zieht er nun den Verkaufserlös vom Einkaufspreis ab, hat er einen Mehrwert von 5.000 Euro geschaffen. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent beläuft sich die fällige Steuer für diesen geschaffenen Mehrwert auf 19/119 von 5.000 Euro = 798,32 Euro.  

Die Ausgangsumsatzsteuer und die Vorsteuer

Das Umsatzsteuersystem basiert auf zwei Grundelementen. Das eine Element ist die Ausgangsumsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer schuldet der Unternehmer dem Finanzamt infolge seiner generierten Umsätze. Das andere Element ist die Vorsteuer. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die der Unternehmer an andere Unternehmer bezahlt, wenn er bei ihnen Waren kauft oder ihre Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

In aller Regel kann sich der Unternehmen die bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Der Unternehmer aus dem Beispiel oben hat seine Ware für 15.000 Euro verkauft. Die Höhe der Ausgangsumsatzsteuer ergibt sich aus diesem Verkaufserlös und beträgt 19/119 von 15.000 Euro = 2.394,96 Euro. Beim Einkauf der Ware hat der Unternehmer 10.000 Euro bezahlt.

Der Einkaufspreis bildet die Basis für die Berechnung der Vorsteuer, die in diesem Fall 19/119 von 10.000 Euro = 1.596,64 Euro beträgt. Wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuererklärung macht, kann er die Ausgangsumsatzsteuer und die Vorsteuer miteinander verrechnen. Er schuldet dem Finanzamt nämlich nicht die gesamte Ausgangsumsatzsteuer, sondern muss nur die Differenz zwischen der Ausgangsumsatzsteuer und der Vorsteuer bezahlen.

In diesem Beispiel müsste der Unternehmer somit 2.394,96 Euro – 1.596,64 Euro = 798,32 Euro an das Finanzamt überweisen.   

Die Umsatzsteuererklärungen

Der Unternehmer muss zwei verschiedene Arten von Steuerklärungen zur Umsatzsteuer abgeben. Zum einen sind dies die Umsatzsteuervoranmeldungen, die prinzipiell immer zum Ende eines Quartals fällig sind. Betrug die Vorsteuer im Vorjahr aber mehr als 7.500 Euro oder befindet sich der Unternehmer in den ersten beiden Geschäftsjahren nach der Gründung, müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich eingereicht werden.

Bei Vorsteuerüberschüssen, die im Vorjahr über 7.500 Euro lagen, kann sich der Unternehmer aussuchen, ob er seine Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder quartalsweise abgeben möchte. Belief sich die Umsatzsteuer im Vorjahr hingegen auf weniger als 1.000 Euro, kann der Unternehmer auf Antrag von der Angabe der Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden. Er muss dann nur seine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen. Eine Vorlage für einen Antrag auf eine solche Befreiung findet sich am Ende dieses Textes. 

Die zweite Steuererklärung zur Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. In dieser Steuererklärung führt der Unternehmer alle Ausgangsumsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge des jeweiligen Jahres auf. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung muss spätestens am 31. Mai des Folgejahres erfolgt sein. Sowohl für die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung  ist eine elektronische Übermittlung an das zuständige Finanzamt vorgeschrieben.

In Ausnahmefällen kann das Finanzamt aber auch eine Abgabe per Brief oder Fax erlauben. Übrigens werden die Steuererklärungen zur Umsatzsteuer eigentlich nicht als Steuererklärungen, sondern als Steueranmeldungen bezeichnet.

Hintergrund hierfür ist, dass von einer Steueranmeldung gesprochen wird, wenn die Steuerhöhe nicht vom Finanzamt festgesetzt wird, sondern der Steuerpflichtige sie selbst berechnet. Dies ist bei der Umsatzsteuer der Fall und die Beträge, die der Unternehmer ermittelt hat, muss er ans Finanzamt überweisen oder bekommt sie erstattet. Das Finanzamt erlässt dazu in aller Regel keinen gesonderten Steuerbescheid. 

Vorlage: Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Voranmeldungen  

Unternehmer
Anschrift 

Finanzamt
Anschrift 

Ort, den Datum 

Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen 

Steuernummer: ______________________________________
Steuer-Identifikationsnummer: __________________________ 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr 20.….. betrug in meinem Fall ….. Euro.

Daher beantrage ich hiermit die Befreiung von der Abgabe von
Umsatzsteuervoranmeldungen für das Kalenderjahr 20.…. .
 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Mehr Vorlagen, Anleitungen und Tipps:

 

Thema: Umsatzsteuer – Vorlage für die Befreiung
von der Abgabe der Voranmeldungen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterbriefe99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen