Vorfälligkeitsentschädigung Vorlage

Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung mit Vorlage – mit Bitte um Berechnung 

Wer sich schon einmal mit einer Immobilienfinanzierung beschäftigt hat, wird sicherlich auch über den Begriff Vorfälligkeitsentschädigung gestolpert sein. Was sich dahinter verbirgt und worauf es im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung zu achten gilt, erklärt die folgende Übersicht:

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Die wichtigsten Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Baufinanzierung basiert auf einem Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber. Im Rahmen dieses Vertrages werden unter anderem die Darlehenssumme, die Laufzeit und die Höhe der Zinsen vereinbart. Meist werden die Zinsen jedoch nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben, sondern zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum. Am Ende der Zinsbindungsfrist, beispielsweise nach zehn Jahren, werden die Zinsen dann neu verhandelt.

Anders als bei einem herkömmlichen Kredit, den ein Kreditnehmer in aller Regel jederzeit durch eine entsprechende Einmalzahlung tilgen kann, ist es bei einer Baufinanzierung allerdings nicht einfach so möglich, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Insbesondere während der Zinsfestschreibung ist eine Kündigung des Darlehensvertrages üblicherweise ausgeschlossen, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen. So hat der Darlehensnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine vorzeitige Rückzahlung der Baufinanzierung, wenn er die finanzierte Immobilie verkauft.

Daneben kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit beenden, wenn die finanzierte Immobilie ein zusätzliches Darlehen absichern soll, der bisherige Darlehensgeber den Zusatzkredit aber nicht gewährt. Kommt es nun zu einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, kann der Darlehensgeber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Durch diese Vorfälligkeitsentschädigung gleicht der Darlehensgeber den Schaden aus, der ihm durch die entgangenen Zinsen entsteht. Liegt keine Situation vor, durch die der Darlehensnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrages hat, möchte er das Darlehen aber trotzdem vor Ende der Laufzeit tilgen, muss der Darlehensgeber zustimmen.

Die meisten Geldhäuser erteilen in solchen Fällen zwar ihre Zustimmung, erheben jedoch auch hier eine Vorfälligkeitsentschädigung. Teilweise wird diese auch als Aufhebungsentgelt bezeichnet. Etwas problematisch und aus Sicht des Darlehensnehmers ärgerlich ist in diesem Zusammenhang aber, dass die Rechtsprechung bislang Entgelte erlaubt, die deutlich höher ausfallen, als der Schaden, der dem Darlehensgeber durch die entgangenen Zinsgewinne tatsächlich entstanden ist. Allerdings gibt es eine Obergrenze, so dass die erhobene Vorfälligkeitsentschädigung maximal beim Doppelten des tatsächlichen Schadens liegen darf.

Keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hingegen hat der Darlehensgeber, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist beendet. Wurden die Zinsen beispielsweise für zehn Jahre fest vereinbart, kann der Darlehensnehmer seine Baufinanzierung nach Ablauf dieser zehn Jahre innerhalb einer sechsmonatigen Frist kündigen, ohne eine Entschädigung an den Darlehensgeber zahlen zu müssen.

Die Laufzeit der zehnjährigen Zinsfestschreibung beginnt dabei ab dem Tag, an dem das Darlehen vollständig an den Darlehensnehmer ausbezahlt wurde. Generell ist die Vorfälligkeitsentschädigung ein Thema, das die Gerichte regelmäßig beschäftigt. Meist geht es dabei um die Art und Weise, wie die Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet wurden.

Grundsätzlich sind die Geldhäuser zu Transparenz verpflichtet, was bedeutet, dass der Darlehensnehmer in der Lage sein muss, die vorgelegte Berechnung der Ausfallentschädigung nachzuvollziehen. Selbst wenn die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung strittig ist, sollte der Darlehensnehmer die verlangte Summe aber zunächst bezahlen. Die Zahlung sollte dabei allerdings mit dem Hinweis erfolgen, dass der Darlehensnehmer die Ablösesumme hinterlegt oder den verlangten Betrag unter dem Vorbehalt einer rechnerischen Überprüfung bezahlt.

Durch die Zahlung ist nämlich sichergestellt, dass der Darlehensgeber die Bewilligung ausstellt, die Grundschuld oder Hypothek aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Im nächsten Schritt kann der Darlehensnehmer die Berechnung dann einem Experten vorlegen, der diese im Rahmen einer rechnerischen Überprüfung kontrolliert.

Wer seine Baufinanzierung vorzeitig beenden möchte, findet im Folgenden nun noch eine Musterbrief-Vorlage, mit dem er eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei seinem Darlehensgeber anfordern kann:   

Musterbrief mit Bitte um Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung 

Name des Darlehensnehmers
Anschrift 

Name des Darlehensgebers
Anschrift 

Ort, den Datum 

Bitte um Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Darlehen Nummer : _____________________________ 

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie mir eine detaillierte Berechnung für die Vorfälligkeitsentschädigung für das Baudarlehen Nummer ___________________ zukommen.  

Anhand der Berechnung sollten zumindest,
·         die Wiederanlagezinsen inklusive Angabe von Quelle und Datum,
·         die Höhe der eingesparten Kosten für die Verwaltung,
·         die Höhe der eingesparten Kosten für den Risikoausgleich sowie
·         die Höhe eventueller Sondertilgungsrechte, die im Hinblick auf die Schadensminderung Berücksichtung fanden, ersichtlich sein.  

Ich möchte Sie schon jetzt davon in Kenntnis setzen, dass ich beabsichtige, die von Ihnen ermittelte Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen zu lassen. Aus diesem Grund behalte ich mir vor, die Berechnung lediglich unter Vorbehalt zu akzeptieren. 

Vorab für Ihre Mühe vielen Dank. 

Mit freundlichem Gruß,

Unterschrift

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