Vorlage – Kontofuehrungsgebuehren zurueckfordern

Vorlage, um Kontoführungsgebühren für einen Darlehensvertrag zurückzufordern 

Im Juni 2011 hat sich der Bundesgerichtshof, kurz BGH, auf die Seite der Verbraucher gestellt und geurteilt, dass Kontoführungsgebühren im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag unzulässig sind.

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Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die stellvertretend für die gesamte Branche gegen das Internationale Bankhaus Bodensee geklagt hatte. Bei dem Fall ging es um einen Kunden, der eine Baufinanzierung bei der besagten Bank abgeschlossen hatte.

Im Zuge dieser Baufinanzierung hatte die Bank ein Darlehenskonto eingerichtet, für das eine monatliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 2 Euro in Rechnung gestellt wurde. Abgesehen von einer Jahresbescheinigung für das Finanzamt erhielt der Kunde im Gegenzug für die Gebühren keine Kontoauszüge oder anderen Leistungen.

Zudem war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig festgelegt, dass die Gebühren ausschließlich für die Kontoführung als solches in Rechnung gestellt und nicht für weitere Leistungen erhoben werden. Nachdem die Klage bereits in zwei Instanzen gescheitert war, gab der BGH der Verbraucherzentrale in einem Grundsatzurteil recht. Nach Auffassung der Richter sei die Kontoführung keine Sonderleistung für den Kunden, sondern erfolge ausschließlich im Interesse und mit Nutzen für die Bank.

Sofern das Darlehenskonto ausschließlich dazu dient, Zins- und Tilgungszahlungen entgegenzunehmen und die pünktlichen sowie ordnungsgemäßen Zahlungen zu überwachen, erleichtere das Darlehenskonto die Buchführung der Bank. Für den Kunden selbst habe das Darlehenskonto jedoch keinen Vorteil, da ihm bereits durch den Zins- und Tilgungsplan bekannt sei, wann Zahlungen in welcher Höhe zu leisten sind. Aus diesem Grund bräuchte der Bankkunde nicht unbedingt ein eigenständiges Darlehenskonto.

Da die Einrichtung eines Darlehenskontos also keine Sonderleistung mit Nutzen für den Kunden darstellt, sondern aus Eigeninteresse der Bank erfolgt, wäre es nicht zulässig, Gebühren für die Führung eines Darlehenskontos zu verlangen. (Az. XI ZR 388/10) Nun stellt sich natürlich die Frage, inwieweit sich das Urteil des BGH auch auf andere Darlehensverträge auswirkt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte konkret gegen das Internationale Bankhaus Bodensee geklagt, in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kontoführungsgebühren geregelt waren. Allerdings gehen sowohl die Verbraucherzentrale als auch Juristen davon aus, dass sich das Urteil auch auf andere Darlehensverträge anwenden lässt.

Ein Großteil der Banken und Kreditinstitute stellt Kunden, die einen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, Kontoführungsgebühren in Rechnung. Vor allem bei Darlehen mit langen Laufzeiten können selbst bei recht niedrigen monatlichen Kontoführungsgebühren auf die gesamte Laufzeit gesehen ordentliche Summen zusammenkommen. Insofern kann es sich durchaus lohnen, zu überprüfen, ob und wofür die kontoführende Bank Gebühren erhebt und die bereits bezahlten, unzulässigen Kontoführungsgebühren zurückzuverlangen.

Eine entsprechende Mustervorlage, um Kontoführungsgebühren für einen Darlehensvertrag zurückzufordern, ist weiter unten zu finden.Anders als die Zulässigkeit von Kontoführungsgebühren bei einem Darlehensvertrag ist die Frage nach der Verjährung aber noch nicht geklärt. Zahlreiche Banken haben Kunden, die eine Erstattung gefordert haben, bereits schriftlich mitgeteilt, dass Ansprüche nach drei Jahren verjährt seien. Erstattungsansprüche, die aus Zeiträumen entstanden sind, die länger als drei Jahre zurückliegen, werden damit also abgelehnt.

Bankkunden haben in diesem Fall zwar die Möglichkeit, ihre Forderungen vor Gericht durchzusetzen, fraglich ist aber, ob Aufwand und Risiko dabei in einem angemessenen Verhältnis zu der Erstattungssumme stehen. Die Verbraucherzentrale vertritt hier allerdings die Ansicht, dass die Dreijahresfrist erst mit Ende der Vertragslaufzeit beginnt. Dies würde bedeuten, dass die Kontoführungsgebühren für alle Darlehensverträge zugefordert werden können, die nach 2009 ausliefen.

  

Vorlage, um Kontoführungsgebühren für einen Darlehensvertrag zurückzufordern 

Name des Darlehensnehmers
Straße Hausnummer
PLZ Ort 

Name der Bank
Straße Hausnummer
PLZ Ort 

Ort, den Datum  

Darlehensvertrag Nummer
Rückerstattung der Entgelte für die Führung des Darlehenskontos 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

für die Führung des Darlehenskontos, das von Ihnen im Zusammenhang mit dem oben genannten Darlehen eingerichtet wurde, haben Sie mir monatlich Kontoführungsentgelte in Höhe von ___ Euro in Rechnung gestellt.   

Mit diesen Kontoführungsgebühren bin ich nicht einverstanden. Die Einrichtung des Darlehenskontos stellt keine Sonderleistung mit einem Nutzen für mich als Kunde dar, sondern erfolgt ausschließlich in ihrem eigenen Interesse.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.06.2011 unter Az. XI ZR 388/10 Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten, die einzig der Abrechnung des Darlehens dienen, als unzulässig erklärt. Daher fordere ich Sie auf, die einbehaltenen Entgelte seit Vertragsabschluss zuzüglich 4% Zinsen p. a. bis zum _______________* zu erstatten.

Die Erstattung erbitte ich als Überweisung auf folgendes Konto: 

Kontoinhaber:
Kontonummer:
BLZ, Name der Bank:   

Mit freundlichen Grüßen, 

Unterschrift *

Für die Erstattung der Gebühren sollte der Bank eine Frist von drei Wochen eingeräumt werden, gerechnet ab dem Tag des Schreibens. 

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