Was tun, wenn eine Klageschrift vom Amtsgericht im Briefkasten liegt?

Was tun, wenn eine Klageschrift vom Amtsgericht im Briefkasten liegt? 

Wird ein Rechtsstreit vor einem Amtsgericht geführt, kann sich jeder Bürger selbst verteidigen. Anders als oft angenommen, muss sich weder der Kläger noch der Beklagte vor dem Amtsgericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Nun dürften viele aber nicht wissen, wie so ein Verfahren eigentlich abläuft und welche Schritte notwendig sind. 

Die folgende Übersicht stellt daher die wichtigsten Infos zu einem Rechtsstreit
am Amtsgericht zusammen:

Was tun, wenn eine Klageschrift vom Amtsgericht im Briefkasten liegt?

Eine Klageschrift des Amtsgerichts wird in einem gelben Briefumschlag zugestellt. In diesem Briefumschlag befinden sich üblicherweise

·         ein Anschreiben,
·         die Klageschrift mit allen dazugehörigen Anlagen,
·         eine Abschrift der Klageschrift ohne Anlagen und
·         ein Informationsblatt, das allgemein über das gerichtliche Verfahren am Amtsgericht informiert.

Der Beklagte sollte sich die Dokumente natürlich sehr genau durchlesen. Ratsam ist außerdem, einen Ordner anzulegen, in dem die Dokumente abgeheftet werden. Im Verlauf des Verfahrens werden meist noch viele Unterlagen dazukommen. Sind sie alle ordentlich in dem Ordner abgeheftet, besteht nicht die Gefahr, dass etwas verloren geht.

Neben den Dokumenten sollte der Beklagte übrigens auch den gelben Briefumschlag mit abheften. Auf diesem Umschlag steht nämlich das Datum, an dem die Klageschrift zugestellt wurde. Das Datum spielt deshalb eine Rolle, weil mit diesem Tag die Frist für eine Reaktion auf die Klageschrift beginnt. 

Innerhalb welcher Frist muss auf die Klageschrift reagiert werden?

In dem Anschreiben, das der Klageschrift beiliegt, führt das Gericht aus, welche Schritte nun erforderlich sind und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen. Im Normalfall nennt das Amtsgericht dabei zwei Fristen. Zum einen muss der Beklagte innerhalb von zwei Wochen angeben, ob er sich gegen die Klage verteidigen wird. Im Fachjargon wird hierbei von der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft gesprochen. Zum anderen hat der Beklagte zwei weitere Wochen lang Zeit, um zu der Klageschrift Stellung zu nehmen und seine Verteidigungsbereitschaft zu begründen.  

Wie sollte der Empfänger konkret auf die Klageschrift reagieren?

Der erste Schritt besteht darin, dass sich der Beklagte beim Amtsgericht meldet und anzeigt, dass er die Vorwürfe oder Forderungen in der Klageschrift nicht akzeptiert und sich dagegen verteidigen will. Außerdem sollte er beantragen, dass die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt werden.

Für diese Meldung hat der Beklagte zwei Wochen lang Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem er die Klageschrift erhalten hat und der als Datum auf dem gelben Briefumschlag steht. Für seine Anzeige kann der Beklagte die Hilfe der sogenannten Rechtsantragsstelle bei Gericht in Anspruch nehmen. Sucht er diese Stelle auf, nimmt ein Mitarbeiter der Rechtsantragsstelle die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft auf.

Diese Hilfestellung ist kostenlos. Allerdings kann die Rechtsantragsstelle nur bei den Formalitäten behilflich sein. Eine Rechtsberatung darf sie nicht durchführen. Alternativ kann der Beklagte ein Schreiben aufsetzen und dieses an das Gericht schicken.

Ratsam dabei ist, das Schreiben entweder persönlich abzugeben und sich den Eingang bestätigen zu lassen oder den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Der Beklagte sollte nämlich nachweisen können, dass er sich fristgerecht zurückgemeldet hat und sein Schreiben bei Gericht angekommen ist. Das Schreiben selbst kann der Beklagte recht kurz und knapp formulieren.

Vorlage: 

So reicht es, wenn er beispielsweise schreibt: 

Angelegenheit ________ ./. ___________
Aktenzeichen ______________________ 

Ich bestätige, dass mir Ihr Schreiben vom ____________ am __________ zugestellt wurde. Gleichzeitig zeige ich hiermit an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen möchte. 

Des Weiteren beantrage ich, dass

·         die Klage abgewiesen wird.
·         der Kläger die Kosten des Verfahrens trägt.  

Meinen Antrag auf Klageabweisung werde ich innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist mit separatem Schreiben begründen. 

Ort, Datum,

Unterschrift 

Von diesem und später auch von allen anderen Schreiben sollte der Beklagte vier Ausfertigungen erstellen. Dem Gericht muss der Beklagte drei Ausfertigungen schicken, also einmal das Schreiben im Original und dazu noch zwei Kopien. Das Original kommt in die Gerichtsakte, die beiden Kopien leitet das Gericht an den Kläger weiter. Die vierte Ausfertigung sollte der Beklagte zu seinen Unterlagen nehmen und in seinem Ordner abheften. 

Wie sollte der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag begründen?

Hat der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft angezeigt, muss er als nächstes konkret Stellung zu der Klageschrift nehmen und begründen, warum das Gericht die Klage abweisen soll. Wichtig dabei ist, dass der Beklagte sehr ausführlich und so präzise wie möglich Stellung nimmt. Grundsätzlich sollte er dabei alles angeben, was seiner Meinung nach von Bedeutung ist. Das Amtsgericht selbst stellt nämlich weder eigene Ermittlungen noch Nachforschungen an.

Es berücksichtigt lediglich die Sachverhalte, die ihm der Kläger und der Beklagte nennen. Am besten geht der Beklagte deshalb die Klageschrift Absatz für Absatz durch und äußert zu jedem Absatz, ob der jeweilige Inhalt stimmt oder nicht. Ist der Inhalt richtig, kann der Beklagte die Angaben bestätigen. Ist der Inhalt falsch dargestellt, sollte der Beklagte zunächst schreiben, dass der diese Angabe bestreitet. Anschließend sollte er schildern, wie er den Sachverhalt sieht. Zu seinen Ausführungen sollte er außerdem einen Beweis nennen.

Dies können ein Kontoauszug, ein Schreiben oder eine Passage aus einem Vertrag sein. Möglich ist auch, dass der Beklagte einen Zeugen benennt, der seine Angaben bestätigen kann. Die Begründung muss innerhalb von vier Wochen nach der Zustellung der Klageschrift bei Gericht vorliegen. Und auch die Begründung samt Anlagen muss in dreifacher Ausfertigung bei Gericht eingereicht werden.

Der Beklagte kann die Begründung aber natürlich auch schon zusammen mit der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft formulieren. In diesem Fall hat er allerdings nur zwei Wochen Zeit, um auf die Klageschrift zu reagieren. 

Wie geht es weiter, wenn das Gericht die Schreiben erhalten hat?

Liegt die Antwort auf die Klageschrift samt Begründung vor, leitet das Gericht die Stellungnahme des Beklagten an den Kläger weiter. Dieser hat nun seinerseits Gelegenheit, sich zu äußern. Nach ein paar Wochen wird der Beklagte dann weitere Post vom Amtsgericht bekommen. Diese enthält die Stellungnahme des Klägers auf das Schreiben des Beklagten. Der Beklagte muss sich nun wieder schriftlich äußern.

Am besten geht er dabei so vor wie bei der Begründung seines Klageabweisungsantrags. Das bedeutet, der Beklagte sollte das Schreiben Satz für Satz durchgehen und dem Gericht mitteilen, ob die Inhalte richtig sind oder nicht. Sind die Sachverhalte falsch dargestellt, sollte er sie jeweils bestreiten, richtigstellen und seine Angaben mit Belegen untermauern.

Es kann durchaus sein, dass es nun noch ein paar Mal so weitergeht, der Beklagte also mehrere Stellungnahmen des Klägers bekommt und sich immer wieder schriftlich dazu äußern muss. Irgendwann wird er dann ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, in dem steht, auf welchen Tag das Gericht die Gerichtsverhandlung festgesetzt hat. 

Was passiert bei der Gerichtsverhandlung?

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung wird der Richter den Sachverhalt kurz darstellen und die Argumente des Klägers und des Beklagten nennen. Oft wird der Richter außerdem seine Meinung zu dem Fall äußern und andeuten, zu wessen Gunsten das Urteil wohl ausfallen wird. Bevor ein Urteil gesprochen wird, wird der Richter aber fragen, ob die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung besteht. Eine gütliche Einigung ist ein Vergleich, durch den sich der Kläger und der Beklagte einvernehmlich auf eine Lösung einigen.

In vielen Fällen ist es eine gute Entscheidung, einem Vergleich zuzustimmen. Dies liegt daran, dass ein Vergleich das Verfahren endgültig und vollständig beendet. Es ist nämlich nicht möglich, gegen einen Vergleich in Berufung oder in Revision zu gehen. Zudem riskiert der Beklagte nicht, dass er den Prozess verliert und dann nicht nur die Forderung erfüllen, sondern auch die gesamten Verfahrenskosten bezahlen muss. Können sich der Kläger und der Beklagte nicht gütlich einigen, wird die Angelegenheit mündlich erörtert. Beide Seiten können sich dann zu dem Fall äußern.

Am Ende der mündlichen Verhandlung wird der Richter den Beklagten fragen, ob er seinen Antrag auf Abweisung der Klage stellen bzw. beibehalten möchte. Dies sollte der Beklagte bejahen. Damit ist der Gerichtstermin beendet. Manchmal kann ein zweiter Gerichtstermin notwendig werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Richter noch einen Zeugen hören möchte, den der Kläger oder der Beklagte genannt hat, oder wenn ein Gutachten erstellt werden muss.

Etwa zwei bis drei Wochen nach der Verhandlung erhält der Beklagte das Protokoll des Gerichtstermins und das Urteil per Post zugeschickt. Heißt es in dem Urteil, dass die Klage abgewiesen wird, hat der Beklagte gewonnen. Andernfalls steht in dem Urteil, welche Forderungen aus der Klageschrift der Beklagte erfüllen muss und in welcher Form und bis wann dies zu erfolgen hat.

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