Wenn die Stromsperre droht – Musterbrief an den Energielieferanten
Stromschulden gehören ebenso wie rückständige Mietzahlungen zu den existentiellen Bedrohungen für den Schuldner und seine Haushaltsangehörigen. Bleiben die Zahlungen aus, hat der Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen und die Zwangsräumung der Wohnung in die Wege zu leiten.
Rückstände beim Stromversorger wiederum können zur Folge haben, dass dieser die Belieferung mit Strom einstellt. Dadurch säße der Schuldner buchstäblich im Dunkeln und oft auch im Kalten, nämlich dann, wenn die Heizung mit dem Strom zusammenhängt.
Schuldnerberater weisen deshalb immer wieder darauf hin, dass die Miete und die Energiekosten Vorrang vor allen anderen Schulden haben. Der Schuldner sollte also immer erst die Miete und den Strom bezahlen, auch wenn er Zahlungen an andere Gläubiger dadurch vorerst zurückstellen muss.
Aber was, wenn die finanzielle Situation so angespannt ist, dass die Mittel nicht ausreichen, um die Stromrechnung zu bezahlen?:
Inhalt
Wann der Versorger die Stromversorgung stoppen kann
Ist ein Schuldner mit seinen Zahlungen im Rückstand, kann der Stromversorger die Belieferung mit Strom stoppen. Die Voraussetzungen für eine Stromsperre leiten sich aus den Grundversorgungsverordnungen Gas und Strom, kurz GVV, ab.
Demnach setzt eine Stromsperre voraus, dass
· der Stromversorger die fälligen Zahlungen angemahnt hat.
· die Rückstände mindestens 100 Euro betragen.
· die Sperrung der Stromlieferung nicht unverhältnismäßig ist. Der Stromversorger ist dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Stromsperre zumutbar ist oder ob nicht. Eine Unverhältnismäßigkeit könnte dann gegeben sein, wenn
· in dem Haushalt kleine Kinder, eine Schwangere, alte, kranke oder behinderte Personen leben,
· die Stromsperre die Existenzgrundlage gefährdet, beispielsweise weil der Schuldner in Heimarbeit tätig ist,
· die Stromlieferung Voraussetzung für die Heizung ist,
· die Gefahr besteht, dass Leitungen einfrieren oder andere erhebliche Schäden entstehen,
· die Stromsperre den Inhalt der vollen Tiefkühltruhe zerstören würde,
· der Schuldner zum ersten Mal mit seinen Zahlungen in Rückstand geraten ist.
· keine hinreichende Aussicht darauf besteht, dass der Schuldner die laufenden Abschläge leisten und die Rückstände in einem überschaubaren Zeitraum ausgleichen kann.
Was der Schuldner tun sollte, wenn die Stromsperre droht
Der Stromversorger darf die Stromlieferung frühestens vier Wochen nach Zugang der Sperrandrohung einstellen. Zudem muss er dem Schuldner den konkreten Zeitpunkt der Stromsperre drei Tage vorher ankündigen. Hat der Stromversorger die Stromsperre angedroht, bleibt dem Schuldner also ein gewisser Zeitraum, um zu reagieren und die Stromsperre abzuwenden. Dazu sollte er sich schriftlich an den Stromversorger wenden.
In seinem Schreiben sollte der Schuldner:
1. erläutern, weshalb eine Stromsperre für ihn nicht zumutbar ist. Kann er seine Angaben mit Nachweisen belegen, sollte er diese dem Schreiben unbedingt hinzufügen.
2. aufzeigen, wie er die rückständigen Forderungen und die laufenden Kosten bezahlen wird. Raten zum Ausgleich der Rückstände, die zusätzlich zu den regulären Abschlagszahlungen geleistet werden, sollte der Schuldner aber nur dann anbieten, wenn er die Raten in der vorgeschlagenen Höhe auch tatsächlich aufbringen kann. Unrealistische Versprechen bringen nichts, denn durch zu hoch angesetzte Raten wird die finanzielle Situation nur noch schwieriger.
Hält sich der Schuldner nicht an seine angekündigte Zahlungsvereinbarung, wird ihm der Stromversorger zudem ein zweites Mal wohl nicht mehr entgegenkommen. Erwerbstätige und Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II (ALG II, ergänzendes ALG II und Sozialgeld) sollten sich außerdem an die für sie zuständige Behörde wenden, wenn sie die Stromschulden nicht aufbringen können.
Auf Antrag kann die Behörde die Stromschulden nämlich als Darlehen übernehmen. Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter) können bei der für sie zuständigen Behörde ebenfalls die Übernahme der Stromschulden beantragen. Hier erfolgt die Übernahme dann entweder als Darlehen oder als Beihilfe.
Wenn die Stromsperre droht – Musterbrief an den Energielieferanten
Absender
Anschrift
Stromlieferant
Anschrift
Ort, den Datum
Ihr Schreiben vom _________________, Androhung der Stromsperre
Kundennummer/Aktenzeichen: _____________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom _________________ drohen Sie an, die Belieferung mit Strom einzustellen.
Die Stromsperre würde mich jedoch unzumutbar hart treffen: _________ (Begründen, warum die Stromsperre unverhältnismäßig wäre, z.B. In meinem Haushalt leben __ Kinder im Alter von ____ Jahren./ Meine Frau/Lebensgefährtin, die ebenfalls in diesem Haushalt wohnt, ist im ___ Monat schwanger./ In meinem Haushalt lebt mit ________________ eine schwerkranke/behinderte Person./ Eine Stromsperre würde dazu führen, dass auch die Heizung nicht mehr funktioniert.
Zudem bestünde die Gefahr, dass die Leitungen einfrieren./ Eine Stromsperre würde meine Existenzgrundlage gefährden, da ich in Heimarbeit tätig bin, gerade meine Diplomarbeit schreibe, in Vorbereitung auf mein Examen bin./ Eine Stromsperre würde den gesamten Inhalt meiner Tiefkühltruhe vernichten. Auf diese Nahrungsmittel bin ich jedoch angewiesen.)_______________________________________________
Da ich, wie erläutert, Strom benötige, bitte ich Sie, auf die angedrohte Maßnahme zu verzichten. Gleichzeitig möchte ich vorschlagen, die Rückstände, zusätzlich zu den regulären Abschlagszahlungen, in monatlichen Raten zu je ____ Euro zu begleichen. Ich versichere Ihnen, dass ich die Zahlungen pünktlich leisten werde.
(Oder: Als Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II/SGB XII habe ich bereits einen Antrag auf die Übernahme der entstandenen Stromschulden gestellt. Den Antrag lege ich diesem Schreiben in Kopie bei. Sobald über den Antrag entschieden wurde, werde ich bei positivem Bescheid die Zahlung umgehend veranlassen. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, werde ich mich unmittelbar wegen einer Rückzahlungsvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.)
Für Ihre Nachsicht und Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
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