Führungszeugnis beantragen – Infos und Tipps

Führungszeugnis beantragen – Infos und Tipps

Ob vor dem Antritt eines neuen Jobs, bei der Bewerbung um eine Mietwohnung oder im Zuge der Gründung eines Unternehmens, das unter die sogenannten überwachungsbedürftigen Gewerbe fällt: Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand ein Führungszeugnis braucht. Doch rund um das Dokument tauchen oft Fragen auf. Wir haben in diesem Beitrag deshalb Infos und Tipps rund um das Beantragen eines Führungszeugnisses zusammengestellt!

Anzeige

Führungszeugnis beantragen - Infos und Tipps

Was genau ist ein Führungszeugnis?

Im Volksmund ist oft vom polizeilichen Führungszeugnis die Rede. Doch die Polizei hat mit dem Führungszeugnis nichts zu tun. Die Polizei führt weder das Strafregister noch stellt sie Führungszeugnisse aus. Wer ein Führungszeugnis braucht, beantragt es auch nicht beim örtlichen Polizeirevier oder holt es dort ab. Offiziell heißt die Urkunde deshalb auch nur Führungszeugnis.

Das Dokument gibt Auskunft darüber, ob jemand Vorstrafen hat. Je nachdem, wofür das Führungszeugnis benötigt wird, kann es in verschiedenen Varianten beantragt werden:

  • Ein Privatführungszeugnis ist für persönliche Zwecke gedacht. So ein Führungszeugnis legt der Antragsteller zum Beispiel einem Arbeitgeber oder Vermieter vor.

  • Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke ist zur Vorlage bei Behörden bestimmt. Neben Beschlüssen und Urteilen aus Strafverfahren enthält es auch bestimmte Verwaltungsentscheidungen. Hat die Verwaltung zum Beispiel eine erteilte Gewerbeerlaubnis oder einen Waffenschein widerrufen, steht das in dieser Urkunde.

  • Ein erweitertes Führungszeugnis braucht der Antragssteller, wenn er beruflich oder ehrenamtlich eine Tätigkeit ausüben will, die mit der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zusammenhängt.

  • Hat der Antragssteller anstelle oder zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes, benötigt er ein Europäisches Führungszeugnis. Es führt die Einträge aus dem deutschen und dem Strafregister des anderen EU-Staates auf.

Was steht im Führungszeugnis?

Hat sich der Antragsteller bisher nichts zuschulden kommen lassen, findet sich in seinem Führungszeugnis lediglich der Vermerk „Keine Eintragungen“. Andernfalls listet das Dokument auf, was sich der Antragsteller geleistet und welche Strafe er dafür bekommen hat.

Die Inhalte des Führungszeugnisses sind gesetzlich geregelt. So bestimmt § 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz), welche Eintragungen in das Führungszeugnis aufgenommen werden und welche nicht.

Tatsächlich taucht nämlich nicht alles, was im Strafregister vermerkt ist, auch im Führungszeugnis auf. Hat der Antragsteller zum Beispiel eine Jugendstrafe auf Bewährung erhalten, steht sie nicht im Dokument. Auch Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis drei Monate listet das Führungszeugnis nicht auf.

Allerdings gilt das nur, wenn es keine weiteren Vermerke im Strafregister gibt. Andersherum gibt es Straftaten, die unabhängig vom Strafmaß immer im Führungszeugnis stehen. Das betrifft zum Beispiel Verurteilungen wegen Sexualstraftaten.

Doch ähnlich wie die Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei bleiben auch die Eintragungen im Strafregister nicht für alle Zeit bestehen. Je nach Vorfall erscheint ein Vermerk nicht mehr im Führungszeugnis, wenn seit der Verurteilung eine Frist zwischen drei und zehn Jahren abgelaufen ist.

Die Regelungen dazu ergeben sich aus § 34 BZRG.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Entgelte für Kontoauszüge zurückfordern - Infos und Musterbrief

Wie sieht das Führungszeugnis aus?

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die auf einem grünen Spezialpapier gedruckt ist. Links oben gibt es ein großes weißes Adressfeld. Rechts daneben stehen die Daten zur Person. Die untere Hälfte ist für Eintragungen vorgesehen.

Früher waren die Personendaten und die Vermerke nur auf Deutsch aufgeführt. Seit Februar 2019 sind die Informationen dreisprachig, nämlich neben Deutsch auch auf Englisch und Französisch. Ein Muster vom Führungszeugnis stellt das Bundesjustizministerium auf seiner Webseite bereit.

Wo und wie wird ein Führungszeugnis beantragt?

Wer ein Führungszeugnis beantragen möchte, hat dafür zwei Möglichkeiten. So kann der Antragssteller entweder die örtliche Meldestelle aufsuchen. Je nach Wohnort ist das zum Beispiel das Bürgerbüro, die Gemeindeverwaltung oder das Rathaus. In der Meldebehörde füllt der Antragsteller ein Formular aus und weist sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass aus.

Alternativ kann der Antragsteller das Führungszeugnis online beantragen. Dafür ruft er das Online-Portal des Bundesjustizministeriums auf. Allerdings braucht er dann einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät.

Achtung:

Im Internet finden sich etliche Seiten, die den Anschein erwecken, dass hier Führungszeugnisse beantragt werden könnten. Doch das ist schlichtweg falsch. Ein Führungszeugnis kann nur persönlich bei der örtlichen Meldebehörde oder online beim Bundesjustizministerium beantragt werden. Andere Wege gibt es nicht!

Was kostet ein Führungszeugnis?

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 Euro. Unter bestimmten Bedingungen kann die Behörde aber auf die Erhebung der Gebühr verzichten.

Bezahlen muss der Antragssteller die 13 Euro, wenn er das Führungszeugnis beantragt. Das liegt daran, dass er das Dokument nicht bei der Behörde abholt. Stattdessen bekommt er es auf dem Postweg zugeschickt. Und meist liegt das Dokument nach einer bis drei Wochen im Briefkasten.

Etwas länger kann es bei einem Europäischen Führungszeugnis dauern. Dafür fordert das Bundesjustizministerium nämlich zunächst eine Auskunft aus dem Strafregister des anderen EU-Staates an. Für die Übermittlung dieser Daten hat der EU-Partner 20 Arbeitstage Zeit.

Das Bundesjustizministerium fertigt ein Exemplar vom Führungszeugnis an. Wer das Dokument zum Beispiel für mehrere Bewerbungen verwenden möchte, kann es kopieren. Das ist zulässig und spart natürlich Kosten. Allerdings kann gut sein, dass ein Arbeitgeber oder auch Vermieter später noch das Original sehen möchte.

Wie lange bleibt das Führungszeugnis gültig?

Die Gültigkeit des Führungszeugnisses ist gesetzlich nicht geregelt. Das liegt daran, dass ein Führungszeugnis immer nur die Einträge aufführen kann, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Strafregister erfasst sind.

Würde der Antragsteller kurz nach der Erteilung des Zeugnisses verurteilt, müsste ein neues Führungszeugnis ausgestellt werden, das die aktuelle Vorstrafe enthält.

Deshalb legen Arbeitgeber, Vermieter, Behörden und andere Stellen selbst fest, wie lange sie ein Führungszeugnis nach der Erteilung akzeptieren. Und meistens beträgt dieser Zeitraum drei Monate.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Eine Quittung schreiben - Infos, Tipps und Vorlage, Teil II

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Führungszeugnis beantragen – Infos und Tipps

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterbriefe99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen

Entdecke mehr von Musterbriefe

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen