Infos, Tipps und Musterbrief bei Kofferverlust auf Flugreisen, Teil 2

Infos, Tipps und Musterbrief bei Kofferverlust auf Flugreisen, Teil 2

Wenn das Reisegepäck gar nicht, beschädigt oder erst mit einigen Tagen Verspätung am Zielort ankommt, ist das für den Fluggast natürlich ärgerlich. Der Start in die Ferien ist damit jedenfalls alles andere als gelungen. Doch zum Ärger kommt oft auch noch ein finanzieller Schaden dazu.

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Infos, Tipps und Musterbrief bei Kofferverlust auf Flugreisen, Teil 2

Schließlich muss sich der Fluggast vor Ort womöglich neue Sachen besorgen oder die beschädigten Gegenstände später reparieren lassen.

Die Angelegenheit stillschweigend hinnehmen, muss der Fluggast aber nicht. Denn er kann seine Rechte geltend machen. Wir haben einen zweiteiligen Ratgeber mit Infos und Tipps bei einem Kofferverlust auf Flugreisen zusammengestellt.

Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, wie der Anspruch auf Schadensersatz geregelt ist. Außerdem haben wir erläutert, was zu tun ist, wenn der Koffer gar nicht angekommen ist oder beschädigt wurde.

Hier ist Teil 2!:

Wenn das Gepäck verspätet ankommt

Einen Anspruch auf Entschädigung hat der Fluggast nicht nur dann, wenn sein Koffer verloren gegangen ist oder beschädigt wurde. Auch wenn das Gepäck verspätet eintrifft, besteht ein Entschädigungsanspruch.

Das erklärt sich ganz einfach damit, dass es dem Fluggast nicht zugemutet werden kann, im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise mehrere Tage lang ohne Gepäck auszukommen. Ohne Artikel für die Körperhygiene und frische Kleidung geht es nun einmal nicht.

Besonders problematisch ist verspätetes Gepäck, wenn es vom Flughafen aus direkt auf ein Kreuzfahrtschiff geht. Denn das Gepäck dorthin nachzuliefern, gestaltet sich sehr schwierig.

Jedenfalls hat der Fluggast das Recht, sich vor Ort die Dinge zu kaufen, die er für die Zeit bis zum Eintreffen des Koffers braucht. Die Fluggesellschaft muss die Kosten ersetzen.

Dabei sollte der Fluggast aber zwei Dinge berücksichtigen:

  1. Er muss sich bei seinen Einkäufen auf Dinge beschränken, die wirklich notwendig sind. Außerdem müssen die Ausgaben angemessen sein. Wechselklamotten vom teuren Luxuslabel wird eine Fluggesellschaft kaum bezahlen.
  2. Damit er seine Ausgaben belegen kann, sollte er alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren. Später reicht der Fluggast diese Nachweise dann bei der Fluggesellschaft ein.

Dass Gepäck verspätet eintrifft, kommt immer wieder vor. Viele Fluggesellschaften haben für diesen Fall deshalb sogenannte Notfall-Sets zusammengestellt. Der Fluggast sollte daher zum Gepäckverlust-Schalter gehen und dort nach einem Notfall-Set fragen.

Tipp:

Medikamente und andere Dinge, die der Fluggast unbedingt braucht und vor Ort nicht ohne Weiteres besorgen könnte, sollte er grundsätzlich ins Handgepäck nehmen. Geht es in den Familienurlaub, ist außerdem ratsam, die Kleidung zu mischen. Sollte ein Koffer verspätet ankommen, hat so trotzdem jeder etwas zum Anziehen.

Die zusätzlichen Rechte des Fluggastes bei einer Pauschalreise

Hat der Fluggast eine Pauschalreise gebucht und kommt sein Gepäck verspätet, kaputt oder gar nicht an, sollte er sich nicht nur an die Fluggesellschaft wenden. Vielmehr sollte er auch die Reiseleitung informieren. Dort kann er Abhilfe verlangen, zum Beispiel einen Ersatz für die nicht angekommenen Gegenstände.

Kann die Reiseleitung nicht weiterhelfen, kann der Fluggast im Nachhinein den Reisepreis mindern. Üblich sind 20 bis 30 Prozent des Tagespreises für jeden Tag, an dem der Fluggast sein Gepäck nicht zur Verfügung hatte.

Ein Beispiel:

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Angenommen, der Fluggast hat eine 10-tägige Pauschalreise für 800 Euro gebucht. Dann liegt der Tagespreis bei 80 Euro, 25 Prozent davon sind 20 Euro. Kam der Koffer mit drei Tagen Verspätung an, könnte der Fluggast 60 Euro vom Reiseveranstalter zurückverlangen.

In bestimmten Fällen kann der Fluggast auch eine höhere Entschädigung fordern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Zweck der Reise ohne das Gepäck nicht erfüllt ist. Hat der Fluggast einen Sporturlaub gebucht und kommt ausgerechnet der Koffer mit der Sportausrüstung nicht, beschädigt oder verspätet an, ist das so ein Fall.

Dann kann der Fluggast zusätzlich auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend machen.

Übrigens:

Im Unterschied zu den Schadensersatzansprüchen gegenüber der Fluggesellschaft gelten die Obergrenzen aus dem Montrealer Übereinkommen gegenüber dem Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise nicht.

Wie der Fluggast seine Ansprüche geltend macht

Um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wendet sich der Fluggast schriftlich an die Fluggesellschaft. Wichtig dabei ist, dass er seine Ansprüche an die ausführende Fluggesellschaft richtet. Das wiederum muss nicht unbedingt die Airline sein, bei der der Fluggast den Flug gebucht hatte.

Viele Fluggesellschaften vertreiben auch Tickets von Tochterunternehmen oder haben Code-Sharing-Abkommen. Der Ansprechpartner vom Fluggast ist aber immer die Fluggesellschaft, die seinen Flug durchgeführt hat. In den Buchungsunterlagen ist die ausführende Fluggesellschaft angegeben.

In seinem Schreiben formuliert der Fluggast dann, welches Problem aufgetreten ist. Außerdem gibt er an, in welcher Höhe er Schadensersatz fordert und wie dieser Betrag zustande kommt. Einen Musterbrief als Formulierungshilfe haben wir vorbereitet.

Sein Schreiben schickt er zusammen mit Belegen an die Fluggesellschaft. Als Belege eignen sich Quittungen und Rechnungen, eine Liste mit dem Kofferinhalt und Fotos von beschädigten Gegenständen.

Außerdem kann der Fluggast die Bordkarte (darauf ist die Anzahl der Gepäckstücke vermerkt) und das Formular vom Gepäckverlust-Schalter hinzufügen. Es genügen aber Kopien. Die Originalbelege sollte der Fluggast besser behalten.

Musterbrief bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck

Fluggast
Anschrift

Ausführende Fluggesellschaft
Anschrift

Datum

Schadensersatzforderung wegen Kofferverlust/ beschädigtem Gepäck / verspätetem Gepäck

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Ihnen folgenden Flug gebucht:

Flugnummer: ____________________
Flugdatum:    ____________________
Startflughafen: ____________________
Zielflughafen: ____________________

Leider trat dabei ein Problem mit meinem Gepäck auf: Mein Koffer kam nicht am Zielort an. / Mein Koffer wurde beschädigt. / Mein Koffer erreichte den Zielort erst mit einer Verspätung von ___ Tagen.

Das Problem habe ich umgehend bei der Gepäckermittlung Ihrer Fluggesellschaft am Zielflughafen gemeldet. Dort habe ich die Referenznummer ____________________ erhalten.

Durch das verlorene / beschädigte / verspätete Gepäck sind mir nicht nur erhebliche Unannehmlichkeiten, sondern auch Kosten entstanden. Mein finanzieller Schaden beläuft sich auf insgesamt __________ Euro.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • Zeitwert der verlorenen / beschädigten Gegenstände: __________ Euro
  • Ersatzanschaffungen am Urlaubsort: __________ Euro
  • Reparaturkosten: __________ Euro
  • Zusätzliche Fahrtkosten zwischen Flughafen und Hotel: __________ Euro

Belege, die den Schaden und die Ausgaben belegen, füge ich diesem Schreiben bei. Eine Auflistung des Kofferinhalts, den P.I.R. und die Bordkarte finden Sie ebenfalls in der Anlage.

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Ich fordere Sie auf, mir den Gesamtbetrag von __________ Euro innerhalb der kommenden 14 Tage auf mein Konto

Kontoinhaber:          ____________________
IBAN:           ____________________
Bank:           ____________________

zu überweisen. Für den Fall, dass die Frist ergebnislos verstreichen sollte, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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