Prepaid-Restguthaben auszahlen lassen – Infos und Musterbrief
Prepaid-Verträge sind eine beliebte Alternative zu klassischen Laufzeitverträgen. Ein Grund dafür ist, dass es keine monatlichen Grundgebühren gibt. Stattdessen müssen nur die Leistungen bezahlt werden, die tatsächlich genutzt wurden. Dadurch wird es möglich, die Kosten gut unter Kontrolle zu behalten. Hinzu kommt, dass es keine Mindestvertragslaufzeit gibt. Wird der Vertrag nicht mehr benötigt, kann er jederzeit mit einer sehr kurzen Frist gekündigt werden.
Doch wer seine Prepaid-SIM-Karte längere Zeit nicht nutzt oder kein neues Guthaben auflädt, riskiert, dass der Anbieter kündigt.
Rechtlich gibt es daran nichts zu beanstanden. Denn auch der Anbieter hat ein Kündigungsrecht, von dem er Gebrauch machen kann. Im Fall einer Kündigung muss sich der Anbieter aber ebenfalls an die vereinbarte Kündigungsfrist halten. Außerdem muss er ein noch vorhandenes Guthaben erstatten.
Inhalt
Wie lässt sich die Kündigung des Prepaid-Vertrags verhindern?
Wie sich verhindern lässt, dass ein Prepaid-Vertrag durch den Anbieter gekündigt wird, ist je nach Anbieter verschieden. Denn die Mobilfunkanbieter arbeiten an dieser Stelle mit unterschiedlichen Regelungen, Möglichkeiten und Fristen.
So muss bei einigen Anbietern in bestimmten Abständen neues Guthaben aufgeladen werden, selbst wenn noch altes Guthaben vorhanden ist. Erfolgt über einen gewissen Zeitraum keine Aufladung, wird der Vertrag beendet.
Andere Anbieter kündigen den Prepaid-Vertrag, wenn das Handy über eine längere Zeit hinweg nicht genutzt wurde. Hier reicht es oft aus, eine SMS zu verschicken oder einen Anruf zu tätigen, um die Phase der Inaktivität zu unterbrechen.
Wegen der unterschiedlichen Regelungen raten wir dazu, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu werfen.
Dort ist in der Kündigungsklausel beschrieben, wann der Anbieter von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen kann. Außerdem sollten Sie sich die Mitteilung durchlesen, in der der Anbieter auf die beabsichtigte Kündigung hinweist. Denn darin erklärt er in aller Regel, was zu tun ist, damit der Prepaid-Vertrag bestehen bleibt.
Doch unabhängig davon, ob der Anbieter den Vertrag kündigt oder Sie den Vertrag beenden wollen, stellt sich spätestens beim Vertragsende die Frage, was eigentlich aus dem Restguthaben wird, das sich noch auf der Karte befindet.
Ist es möglich, sich das Prepaid-Restguthaben auszahlen zu lassen?
Mobilfunkkund:innen haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Anbieter das nicht verbrauchte Prepaid-Guthaben spätestens bei Vertragsende auszahlt. Dabei muss die Auszahlung unentgeltlich erfolgen.
Der Mobilfunkanbieter darf also keine Gebühr für die Rückerstattung berechnen.
Der Anspruch auf die Rückzahlung wurde in der Vergangenheit bereits durch Gerichte bestätigt. Inzwischen ist er auch im Gesetz verankert. So besagt § 64 Abs. 4 TKG (Telekommunikationsgesetz), dass der Anbieter das Restguthaben bei Beendigung des Vertrags auf Anfrage erstatten muss.
Klauseln in den AGB, die vorsahen, dass das Prepaid-Restguthaben bei Vertragsende verfällt, hat der Bundesgerichtshof vorher schon für unzulässig erklärt (BGH-Urteil vom 09. Juni 2011, Az. III ZR 157/10).
Ein Urteil des Landgerichts Kiel besagt außerdem, dass Mobilfunkanbieter die Erstattung eines nicht verbrauchten Guthabens aus einem beendeten Vertrag auch nicht an die Bedingung knüpfen dürfen, dass der Nutzer ein bestimmtes Formular einreicht, die originale SIM-Karte zurückschickt oder eine Kopie des Personalausweises übermittelt (Urteil vom 19. Mai 2015, Az. 8 O 128/13).
Allerdings unterliegt der Anspruch auf Rückerstattung des Guthabens der allgemeinen Verjährung. Diese hat eine Frist von drei Jahren zum Jahresende. Der Anspruch verjährt also drei Jahre, nachdem das Guthaben eingezahlt bzw. der Vertrag gekündigt wurde.
Haben Sie zum Beispiel im Oktober 2024 Guthaben auf Ihre Karte eingezahlt, haben Sie bis Ende 2027 Zeit, die Auszahlung zu verlangen. Erst danach ist Ihr Anspruch auf Rückerstattung verjährt.
Musterbrief: Prepaid-Restguthaben auszahlen lassen
Sie haben zwar einen Anspruch darauf, dass der Mobilfunkanbieter Ihnen Ihr vorhandenes Prepaid-Restguthaben bei Vertragsende auszahlt.
Allerdings muss der Anbieter nicht von sich aus aktiv werden, sondern nur auf Anfrage.
Das bedeutet, dass Sie die Auszahlung anfordern müssen. Ein spezielles Formular ist dafür nicht notwendig. Es genügt, wenn Sie ein formloses Schreiben aufsetzen. Dabei können Sie sich an unserem Musterbrief orientieren.
Absender
Anschrift
Mobilfunkanbieter
Anschrift
Datum
Erstattung meines Prepaid-Guthabens
Kunden-/Vertragsnummer: ____________________
Mobilfunknummer: ____________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte überweisen Sie mir mein noch vorhandenes Prepaid-Guthaben in Höhe von _____ Euro an folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: ____________________
IBAN: ____________________
Name der Bank: ____________________
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Prepaid-Guthaben mit Vertragsende verfällt, nach der Entscheidung des BGH unwirksam sind. Ebenso ist es nicht zulässig, ein Entgelt für die Auszahlung des Guthabens zu berechnen oder die Erstattung an besondere Bedingungen zu knüpfen.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Unterschrift
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Thema: Prepaid-Restguthaben auszahlen lassen – Infos und Musterbrief
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