Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Infos und Musterbrief

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Infos und Musterbrief

Die Kfz-Versicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. Zumindest gilt das für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Während die Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillige Ergänzungen sind, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Sonst darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden.

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KFZ-Versicherung kündigen

Nun gibt es aber sehr viele Anbieter und die Preise für die Kfz-Versicherung gehen – trotz gleicher Leistungen – teils deutlich auseinander. Deshalb kann es sich im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen, die Angebote jährlich miteinander zu vergleichen und zu wechseln.

Doch neben dem regulären Wechsel zum Ende der Vertragslaufzeit gibt es noch eine andere Möglichkeit, aus dem Vertrag rauszukommen: das Sonderkündigungsrecht.

Wann es besteht und wie der Versicherungsnehmer das Sonderkündigungsrecht nutzen kann, haben wir in den folgenden Infos zusammengestellt. Und einen Musterbrief als Vorlage gibt’s obendrauf!:

 

Was ist der Unterschied zwischen der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann, muss es diese Versicherung haben. Auch den Leistungsumfang, den der Versicherer mindestens bereitstellen muss, schreibt der Gesetzgeber vor.

Die meisten Versicherer bieten aber von sich aus umfangreichere Leistungen an, beispielweise deutlich höhere Deckungssummen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Baut er zum Beispiel einen Unfall, übernimmt die Versicherung den Sachschaden am Fahrzeug des Unfallgegners.

Auch für Personen- und Vermögensschäden kommt sie auf. Außerdem bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung Rechtsschutz. Denn sie prüft die Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer gestellt werden, und wehrt sie ab, wenn sie nicht berechtigt sind.

Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung aber nicht. Dafür sind die Kaskoversicherungen zuständig. Die Teilkaskoversicherung sichert die finanziellen Folgen von Schäden ab, die beispielsweise durch Glasbruch oder Umwelteinwirkungen entstehen. Auch bei einem Diebstahl springt die Teilkasko ein. Die Vollkaskoversicherung erweitert den Versicherungsschutz unter anderem dadurch, dass sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen, Fahrerflucht oder Vandalismus greift.

Natürlich kostet die Kfz-Versicherung umso mehr, je mehr Leistungen sie einschließt. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer für sich klären, welchen Schutz er braucht und haben möchte. Dabei sollte er auch sein Fahrzeug im Blick haben.

Während bei einem teuren Neufahrzeug eine Vollkaskoversicherung durchaus Sinn machen kann, lohnt sie sich bei einem Fahrzeug, das schon ziemlich in die Jahre gekommen ist, meist nicht. Durch einen Versicherungsvergleich kann der Versicherungsnehmer dann ermitteln, bei welchem Anbieter er die beste Leistung für sein Geld bekommt.

 

Wann ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?

Eine Kfz-Versicherung wird immer mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen. Meist beträgt diese Laufzeit ein Jahr. Kündigt der Versicherungsnehmer nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit, also wieder um ein Jahr. Möchte der Versicherungsnehmer kündigen, muss er die Kündigungsfrist einhalten.

Sie beträgt bei der Kfz-Versicherung einen Monat. Und weil bei einem Großteil der Kfz-Versicherungen das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist der 30. November der entscheidende Stichtag. Denn wenn die Laufzeit der Kfz-Versicherung am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet, ist die einmonatige Kündigungsfrist eingehalten, wenn die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegt.

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Achtung: Einige Versicherungen sind zu unterjährigen Versicherungen übergegangen. Das Versicherungsjahr entspricht dann nicht mehr dem Kalenderjahr. Stattdessen beginnt die Laufzeit an dem Datum, an dem das Fahrzeug zugelassen wurde, und endet ein Jahr später. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Allerdings muss der Versicherungsnehmer in seinen Unterlagen nachschauen, zu welchem Datum er kündigen kann.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Begründung ist aber nicht notwendig. Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer seiner Kfz-Versicherung mitteilt, dass er den Vertrag beenden möchte. Die neue Versicherung holt sich die Daten vom bisherigen Versicherer, um zum Beispiel die Schadensfreiheitsrabattklasse abzugleichen. Außerdem informiert sie die Zulassungsstelle über den Wechsel. Um diese Dinge muss sich der Versicherungsnehmer also nicht selbst kümmern.

 

Wann hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht?

Neben der regulären Kündigung gibt es mit dem Sonderkündigungsrecht eine weitere Möglichkeit, wie der Versicherungsnehmer seine bestehende Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln kann.

Dabei gibt es vor allem drei Fälle, bei denen ein Sonderkündigungsrecht besteht:

  1. Der Beitrag steigt: Teilt die Versicherung mit, dass sie den Versicherungsbeitrag erhöht, kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist aber, dass tatsächlich nur der Beitrag steigt und die Leistungen ansonsten gleich bleiben. Und natürlich darf es keinen Schadensfall gegeben haben, der der Grund für die Beitragserhöhung ist. Vielmehr muss es so sein, dass die Kfz-Versicherung die Prämien zum Beispiel aus internen Gründen anpasst. Solche Anpassungen erfolgen meist zum Anfang des Versicherungsjahres. Zusammen mit der Beitragsrechnung für die folgende Laufzeit informiert die Versicherung den Versicherungsnehmer dann darüber. Und meist ist das etwa Mitte November.
  2. Die Typ- oder Regionalklasse ändert sich: Ist der Versicherungsnehmer in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen, kann es sein, dass sein Fahrzeug dort in eine andere Regionalklasse eingeordnet wird. Dadurch kann der Versicherungsbeitrag aber steigen. Gleiches gilt, wenn sich die Typklasse des Fahrzeugs ändert. Über diese Änderung informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich. In beiden Fällen hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
  3. Es gab einen Schadensfall: Ist ein Versicherungsfall eingetreten, kann der Versicherungsnehmer sein Sonderkündigungsrecht nutzen, um den Vertrag zu beenden. Das Sonderkündigungsrecht besteht einen Monat lang ab dem Zeitpunkt, an dem die Regulierung des Versicherungsfalls abgeschlossen ist. Ob die Versicherung den Schaden bezahlt hat oder ob nicht und ob der Versicherungsnehmer mit der Abwicklung zufrieden oder unzufrieden war, spielt dabei keine Rolle.

Wie macht der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch?

Wie bei einer normalen Kündigung muss der Versicherungsnehmer seiner Kfz-Versicherung schriftlich mitteilen, dass er sein Sonderkündigungsrecht nutzen möchte, um den Vertrag zu beenden. Dass eine Situation vorliegt, die eine Sonderkündigung rechtfertigt, erfährt der Versicherungsnehmer durch ein Schreiben seines Versicherers.

Also zum Beispiel, wenn der Beitrag steigt. Ab dem Erhalt dieser Mitteilung hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, um die Sonderkündigung auszusprechen. Und wie das Schreiben aussehen kann, zeigt die folgende Vorlage.

 

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Musterbrief

 

Versicherungsnehmer
Anschrift

 

Kfz-Versicherung
Anschrift

Datum

 

Kündigung des bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags

 

Versicherungsnummer: ____________________________________
Amtl. Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs: _________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

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mit Schreiben vom __________ kündigen Sie eine Beitragserhöhung für das kommende Versicherungsjahr an. Aus diesem Grund mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben genannten Kfz-Versicherungsvertrag zum Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit.

Sollte eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung meiner Kündigung an meine oben genannte E-Mail- oder Post-Adresse. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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