Sozialleistungen für Berufstätige bei hohen Energiekosten – Infos und Tipps

Sozialleistungen für Berufstätige bei hohen Energiekosten – Infos und Tipps

Die steigenden Energiekosten bereiten vielen Menschen Sorge. Schon jetzt zahlen etliche Haushalte höhere Abschläge an den Energieversorger oder angehobene Nebenkosten an den Vermieter, in anderen Fällen sind die Erhöhungen bereits angekündigt. Zu den monatlichen Zahlungen kommen oft noch hohe Nachforderungen aus der Jahresabrechnung oder der Nebenkostenabrechnung dazu.

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Sozialleistungen für Berufstätige bei hohen Energiekosten - Infos und Tipps

Übersteigen die Forderungen die finanziellen Möglichkeiten, können viele Verbraucher staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Haushalt bereits staatliche Leistungen bezieht oder ob nicht.

Und auch Berufstätige, die ein regelmäßiges Einkommen erzielen, können infolge von hohen Energiekosten einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Wir haben Infos und Tipps zusammengestellt, wann ein Anspruch besteht und was zu tun ist:

Was kann ein Haushalt tun, wenn er die Heizkosten trotz Arbeitseinkommen nicht aufbringen kann?

Auch wenn das Arbeitseinkommen dazu führt, dass ein Haushalt ansonsten keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann, kann in dem Monat, in dem die Heizkostenabrechnung vorliegt, ein Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bestehen.

Ist die geforderte Nachzahlung für die Heizkosten so hoch, dass der Haushalt die Zahlung nicht leisten kann, sollte er die Kostenübernahme schriftlich beantragen. Besteht eine Erwerbstätigkeit oder ist die Erwerbsfähigkeit gegeben, ist das örtliche Jobcenter der richtige Ansprechpartner.

Ansonsten ist das örtliche Sozialamt zuständig. Das gilt zum Beispiel für Rentner.

Die Forderung aus einer Neben- oder Heizkostenabrechnung gilt als Bedarf in dem Monat, in dem der Haushalt die Rechnung bekommt. Die stark gestiegenen Gaspreise haben dabei zur Folge, dass jetzt eben auch Haushalte einen Anspruch haben, die sonst über der Einkommensgrenze liegen und keine staatliche Unterstützung erhalten würden.

Vor allem bei Geringverdienern können höhere Mietnebenkosten oder höhere monatliche Abschläge für die Heizkosten ebenso einen monatlichen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen begründen.

Gleiches gilt, wenn der laufende Abschlag für die Heizkosten an den Energieversorger oder im Rahmen der Mietnebenkosten sehr hoch ist. Um überprüfen zu lassen, ob ergänzende Sozialleistungen gewährt werden können, sollte sich der Haushalt ans Jobcenter oder Sozialamt wenden.

Ist das Arbeitseinkommen zu hoch, um mit Bürgergeld (Früher Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe aufgestockt zu werden, ist unter Umständen ein Anspruch auf Wohngeld gegeben. Dafür ist die Wohngeldstelle der Kommune zuständig.

Wie hoch darf das Arbeitseinkommen sein?

Die Höhe des Einkommens, das mit einem Anspruch auf staatliche Unterstützung einhergeht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zu diesen Faktoren zählen:

  • Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören

  • bestehender Mehrbedarf, zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft oder als Alleinerziehende/r

  • Höhe der monatlichen Miete

  • Höhe der geforderten Heizkosten-Nachzahlung

Fällt die Forderung sehr hoch aus, besteht oft auch bei einem durchschnittlichen Einkommen ein Anspruch auf Unterstützung. Ratsam ist deshalb, sich ans Jobcenter oder Sozialamt zu wenden und den Anspruch prüfen zu lassen.

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Muss bei der Antragstellung eine Frist beachtet werden?

Der Haushalt sollte die Kostenübernahme möglichst zeitnah beantragen. Wer nicht erwerbsfähig oder im Rentenalter ist, muss den Antrag noch in dem Monat stellen, in dem die Heizkostenabrechnung vorliegt.

Kommt die Abrechnung des Energieversorgers oder Vermieters also zum Beispiel im Januar, muss der Antrag beim Sozialamt ebenfalls im Januar eingereicht werden.

Berufstätige müssen den Antrag bis zum Ende des dritten Monats nach Fälligkeit der Abrechnung beim Jobcenter einreichen. Sie haben also etwas länger Zeit. Trotzdem ist auch hier ratsam, zeitnah zu reagieren. Denn die Bearbeitung kann dauern.

Versäumt ein Haushalt die Frist, verliert er unter Umständen den Anspruch auf die Kostenübernahme.

Ist die Frist abgelaufen und droht dem Haushalt jetzt eine Energiesperre, weil er die Forderung nicht beglichen hat, kann er Leistungen erhalten, um die Sperre abzuwenden. Allerdings werden diese Leistungen nur als Darlehen gewährt, müssen also zurückgezahlt werden.

Wie muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Ein formloser Antrag, in dem der Haushalt die Übernahme der Heizkosten-Nachzahlung beantragt, genügt dafür. Damit die Bearbeitung zügig erfolgen kann, sollten dem Antrag aber folgende Unterlagen in Kopie beigelegt werden:

  • Personalausweis

  • Meldebestätigung

  • Krankenversicherungskarte und Sozialversicherungsausweis

  • Mietvertrag und Bescheinigung des Vermieters

  • Nebenkostenabrechnung, Jahresabrechnung oder Rechnung über den Bezug von Brennstoffen

  • Einkommensnachweise und Kontoauszüge der vergangenen drei Monate

Um die Frist einzuhalten, ist möglich, zunächst nur den Antrag zu stellen. Die fehlenden Unterlagen und Nachweise können dann später nachgereicht werden.

Ist die Unterstützung auch möglich, wenn der Haushalt bereits Sozialleistungen bezieht?

Bezieht ein Haushalt bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt, kann die Heizkosten-Nachforderung aus der Jahresabrechnung oder Nebenkostenabrechnung zusätzlich übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass der Verbrauch angemessen ist. Der Haushalt sollte sich dabei an den Sachbearbeiter wenden, der auch sonst für ihn zuständig ist.

Erhält der Haushalt Wohngeld oder den Kinderzuschlag, kann er ebenso Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt haben. Diese Leistungen beziehen sich dann auf den Monat, in dem die Heizkostennachzahlung ansteht.

Weiterführende Informationen dazu, wann welche Sozialleistungen möglich sind, stellt die Sozialplattform bereit. Hier können auch einige Anträge direkt online gestellt werden.

Muss nicht zuerst das vorhandene Vermögen eingesetzt werden?

Hat der Haushalt ein bisschen Geld zur Seite gelegt, muss er dieses nicht zwangsläufig aufbrauchen. Entscheidend an dieser Stelle ist, wie hoch das Vermögen ausfällt und wie schnell es verfügbar ist.

Staatliche Unterstützung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Beim Bürgergeld liegt die Grenze bei Alleinstehenden für sofort verfügbares Vermögen, also zum Beispiel Bargeld, Guthaben auf dem Girokonto oder Ersparnisse auf dem Sparbuch, bei 40.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 15.000 Euro dazu.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat jeder Leistungsberechtigte ein Schonvermögen von 10.000 Euro frei.

Was gilt für die Stromrechnung?

Die staatliche Unterstützung bezieht sich nur auf die Heizkosten. Die Stromkosten übernehmen die Sozialleistungsträger nicht in der tatsächlichen Höhe. Stattdessen sind hierfür Pauschalen in den Regelsätzen vorgesehen.

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Staatliche Hilfe bei hohen Stromkosten kommen deshalb allenfalls in Betracht, wenn die Heizung mit Strom betrieben wird. Die Kosten, die für Licht und elektrische Geräte anfallen, muss der Haushalt hingegen selbst aufbringen.

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