Versicherung zum Ablauf kündigen – Infos und Vorlage, Teil 1

Versicherung zum Ablauf kündigen – Infos und Vorlage, Teil 1

Von der Kfz-Versicherung über die Haftpflicht-, die Hausrat- und die Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Krankenzusatzversicherung: In einem Haushalt sind oft verschiedenste Versicherungen vorhanden.

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Versicherung zum Ablauf kündigen - Infos und Vorlage, Teil 1

Darunter sind Versicherungen, die tatsächlich wichtig und notwendig sind. Andere Versicherungen sind empfehlenswert. Und es gibt auch einige Versicherungen, die eigentlich überflüssig sind.

So oder so muss der Versicherungsnehmer einen Vertrag aber nicht ewig fortführen. Stellt er fest, dass er eine Versicherung nicht mehr braucht oder bei einem anderen Versicherer zu besseren Konditionen bekommt, kann er den Vertrag kündigen.

Dabei ist eine ordentliche Kündigung, die die Versicherung zum Ablauf beendet, bei fast jedem Versicherungsvertrag möglich.

Doch damit die Kündigung wie gewünscht wirksam wird, muss der Versicherungsnehmer ein paar Dinge beachten. Die Kündigungsfrist und die Form der Kündigung zum Beispiel.

In einem zweiteiligen Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Kündigung einer Versicherung zum Ablauf. Und neben Infos gibt’s natürlich auch eine Vorlage für das Kündigungsschreiben:

Was bedeutet überhaupt, eine Versicherung zum Ablauf zu kündigen?

Einige Versicherungsverträge werden zeitlich befristet geschlossen. Hier ist keine Kündigung notwendig, weil sie automatisch am vereinbarten Stichtag enden.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung, die der Versicherungsnehmer für eine bestimmte Reise abschließt, ist ein Beispiel für so eine zeitlich befristete Versicherung. Sobald die dazugehörige Reise beendet ist, ist auch der Versicherungsvertrag erloschen.

Allerdings sind zeitlich befristete Versicherungsverträge eher die Ausnahme. Normalerweise hat eine Versicherung eine bestimmte Laufzeit. Und in den meisten Fällen beträgt die Laufzeit ein Jahr. Es gibt zwar auch Versicherungen mit längeren oder kürzeren Laufzeiten, aber die Regel ist ein Jahr.

Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht, verlängert er sich stillschweigend um eine weitere Laufzeit. Die Versicherung läuft somit wieder um ein Jahr weiter.

Auf diese Weise kann ein Versicherungsvertrag ewig bestehen, weil er sich ohne Kündigung immer wieder verlängert. Möchte der Versicherungsnehmer den Vertrag aber nicht beibehalten, kann er zum Ablauf und damit zum Ende einer Laufzeit kündigen. Das wiederum erfolgt durch eine ordentliche Kündigung.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Der Versicherungsnehmer hat eine Versicherung abgeschlossen, die am 1. Dezember beginnt. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Damit endet die aktuelle Laufzeit am 30. November des Folgejahres.

Die nächste, neue Laufzeit beginnt wieder am 1. Dezember und geht bis zum 30. November im darauffolgenden Jahr. Möchte der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf kündigen, muss er das somit zum 30. November tun.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Beendet der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag zum Ende einer Laufzeit, kündigt er ordentlich. Von einer ordentlichen Kündigung wird deshalb gesprochen, weil sie der Regelfall ist.

Es gibt weder einen wichtigen Grund, der eine vorzeitige, außerordentliche Kündigung begründet, noch ist ein Sonderfall eingetreten, durch den der Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.

Stattdessen kündigt der Versicherungsnehmer in der Form, wie es die Vertragsbedingungen regulär vorsehen.

Ein entscheidendes Merkmal von einer ordentlichen Kündigung ist, dass der Versicherungsnehmer die vereinbarte Kündigungsfrist einhält. Deshalb wird die ordentliche Kündigung auch fristgerechte oder fristgemäße Kündigung genannt.

Gleichzeitig ist die Kündigungsfrist ein überaus wichtiger Punkt für eine wirksame Kündigung.

Wie wird die Kündigungsfrist richtig ausgerechnet?

Für eine ordentliche Kündigung zum Ablauf der Versicherung muss der Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Verpasst er die Frist, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit. Der Versicherungsnehmer muss dann zwar nicht noch einmal kündigen. Aber seine Kündigung wird erst zum nächsten Ablauf wirksam.

Die meisten Versicherungsverträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine prominente Ausnahme bildet die Kfz-Versicherung. Hier beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat.

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Aber Achtung:

Ein Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Es gibt zwar Versicherungen, bei denen die Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft.

Bei einigen Krankenversicherungen und bei vielen Kfz-Versicherungen ist das zum Beispiel der Fall. Ansonsten beginnt das Versicherungsjahr aber an dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag startet, und endet genau ein Jahr später.

Der Versicherungsnehmer sollte deshalb einen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen. Dort steht, ab wann die Versicherung läuft, wie lange eine Laufzeit dauert und welche Kündigungsfrist vereinbart ist.

Nun muss der Versicherungsnehmer aber noch wissen, was er mit der Kündigungsfrist anfangen soll. Dabei geht es darum, wie der Versicherungsnehmer ausrechnet, bis wann er kündigen muss.

Das geht so:

Von dem Termin, an dem die Versicherungslaufzeit endet, zieht der Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist in Monaten ab. Das Datum, das dabei rauskommt, ist der Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Versicherer sein muss.

Ein Beispiel:

Die Laufzeit der Versicherung endet am 30. November und die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Also rechnet der Versicherungsnehmer 30.11. – 3 Monate =  31.08.

Hätte der November 31 Tage oder der August 30 Tage, wäre trotzdem der letzte Tag des Monats maßgeblich. Allerspätestens am 31. August muss die Kündigung in diesem Beispiel beim Versicherer vorliegen, sonst ist die Kündigungsfrist versäumt.

Vorsicht:

Für eine fristgerechte Kündigung zählt der Eingang des Schreibens beim Versicherer. Es kommt nicht darauf an, auf welches Datum der Versicherungsnehmer die Kündigung datiert oder wann er sie abschickt.

Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen eingeht. Deshalb sollte sich der Versicherungsnehmer mit dem Versand nicht zu viel Zeit lassen.

Zumal er jederzeit ordentlich kündigen kann. Er muss nicht warten, bis sich die Kündigungsfrist nähert. Im Prinzip kann er den Vertrag gleich, nachdem er ihn unterschrieben hat, schon wieder kündigen. Wirksam wird die ordentliche Kündigung dann zum Ablauf.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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