Versicherung zum Ablauf kündigen – Infos und Vorlage, Teil 2

Versicherung zum Ablauf kündigen – Infos und Vorlage, Teil 2

In praktisch jedem Haushalt gibt es mehrere Versicherungen. Einige davon sind unverzichtbar. Die Kfz-Versicherung ist ein Beispiel dafür. Andere Versicherungen wie zum Beispiel die private Haftpflicht- oder die Gebäudeversicherung sind sehr empfehlenswert.

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Versicherung zum Ablauf kündigen - Infos und Vorlage, Teil 2

Und zu guter Letzt gibt es Versicherungen, auf die der Versicherungsnehmer genauso gut auch verzichten könnte.

Doch unabhängig von der Notwendigkeit ist der Versicherungsnehmer an keinen Versicherungsvertrag zeitlebens gebunden. Möchte er eine Versicherung nicht mehr oder stößt er auf einen besseren Tarif, kann er kündigen. Eine ordentliche Kündigung zum Ablauf ist dabei so gut wie immer möglich.

Allerdings wird die Kündigung nur dann wie gewünscht wirksam, wenn der Versicherungsnehmer ein paar Dinge beachtet. So spielen zum Beispiel die Frist und die formalen Vorgaben eine wichtige Rolle.

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps zusammengestellt. Dabei ging es in Teil 1 darum, was es überhaupt heißt, eine Versicherung zum Ablauf zu kündigen.

Außerdem haben wir erklärt, was eine ordentliche Kündigung ist und wie die Kündigungsfrist berechnet wird.

Hier ist Teil 2!:

Was gehört in die Kündigung?

Ein Vertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Letzteres ist zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt der Fall. Hier kommt nämlich dadurch ein Kaufvertrag zustande, dass sich der Kunde Ware aussucht und an der Kasse bezahlt. Ein gesondertes Vertragsformular ist dabei nicht notwendig.

Ein Versicherungsvertrag wird aber in aller Regel schriftlich geschlossen. Und auch die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Einen Versicherungsvertrag durch eine mündliche Erklärung zu beenden, ist nicht möglich.

Kündigt der Versicherungsnehmer die Versicherung zum Ablauf, kann er sein Schreiben aber kurz und einfach halten.

Ein simpler Zweizeiler mit folgenden Angaben reicht aus:

Daten zum Versicherungsvertrag

Neben dem Namen und der Anschrift sollte der Versicherungsnehmer die genaue Bezeichnung des Tarifs und die Vertrags- oder Policennummer angeben. Gibt es zusätzlich dazu eine Kundennummer, sollte sie ebenfalls vermerkt werden.

Der Versicherer braucht diese Daten, damit er die Kündigung eindeutig zuordnen kann. Ist nicht klar, wer was kündigen will, wird der Versicherer zwar nachfragen. Doch der Versicherungsnehmer könnte dadurch die Kündigungsfrist verpassen.

Kündigungserklärung

Der entscheidende Satz im Kündigungsschreiben ist die Erklärung, dass der Versicherungsnehmer die Versicherung zum Ablauf kündigen will. Da es sich um eine ordentliche und fristgerechte Kündigung handelt, ist eine Begründung nicht notwendig.

Was den Kündigungstermin betrifft, kann der Versicherungsnehmer das Datum angeben, an dem die aktuelle Vertragslaufzeit endet. Er kann aber genauso nur “zum Ablauf” oder “zum nächstmöglichen Termin” kündigen. Der Versicherer wird das richtige Datum ohnehin ermitteln.

Kündigungsbestätigung

Der Versicherungsnehmer kann den Versicherer darum bitten, die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Im Normalfall wird sich der Versicherer zwar von sich aus beim Versicherungsnehmer melden und ihm mitteilen, dass die Kündigung eingegangen ist. Trotzdem kann die ausdrückliche Bitte um eine Kündigungsbestätigung nicht schaden.

Durch die Bestätigung ist der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite. Sollte der Versicherer beispielsweise die Prämien weiterhin abbuchen, obwohl der Vertrag schon beendet ist, kann sich der Versicherungsnehmer auf die Bestätigung berufen.

Auch bei einer Kündigung per E-Mail oder Online-Kontaktformular ist die Bestätigung wichtig. Sie ist dann nämlich der Nachweis dafür, dass die Kündigung auch wirklich beim Versicherer eingegangen ist.

Weitere Inhalte

Mit den Vertragsdaten und der Kündigungserklärung ist das Schreiben komplett. Zusätzlich dazu kann der Versicherungsnehmer noch erwähnen, dass er kein Interesse an weiteren Angeboten hat und zu Werbezwecken nicht kontaktiert werden will. Ob sich der Versicherer an diesen Wunsch hält, wird sich aber zeigen.

Außerdem kann der Versicherte eine erteilte Einzugsermächtigung zum Vertragsende widerrufen. Unbedingt erforderlich ist das aber nicht. Denn mit dem Ende des Vertrags fällt die Grundlage für die Einzugsermächtigung weg.

Deshalb erlischt sie automatisch und der Versicherer wird die Abbuchungen nach der letzten Prämienzahlung ohnehin einstellen.

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Versicherung zum Ablauf kündigen – Musterbrief als Vorlage

Damit es nicht nur bei grauer Theorie bleibt, ist hier eine Vorlage für eine Kündigung der Versicherung zum Ablauf.

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherungsunternehmen
Anschrift

Datum

Ordentliche Kündigung meiner … (Versicherung) …

Tarif: ____________________

Vertrags-/Policennummer: ____________________

Kundennummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag fristgerecht zum Ablauf der aktuellen Laufzeit.

Da ich kein Interesse an weiteren Angeboten habe, bitte ich von Kontaktaufnahmen zu Werbezwecken abzusehen.

Bitte bestätigen Sie mir innerhalb der kommenden 14 Tage schriftlich, dass Sie meine Kündigung erhalten haben und zu welchem Termin diese wirksam wird. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

  

Welchen Versandweg sollte der Versicherungsnehmer wählen?

Früher blieb dem Versicherungsnehmer gar nichts anderes übrig, als seine Kündigung auf dem Postweg zu verschicken. Denn die Vertragsbedingungen sahen für eine wirksame Kündigung meist die Schriftform vor.

Und damit die Schriftform erfüllt ist, muss das Schreiben eigenhändig unterschrieben sein und die Unterschrift im Original vorliegen. Gab es wie bei einer E-Mail keine handschriftliche Unterschrift oder lag die Unterschrift wie bei einem Fax nur in Kopie vor, konnte der Versicherer die Kündigung als unwirksam zurückweisen.

Seit Oktober 2016 ist die Situation anders. Eine Gesetzesänderung hat nämlich dazu geführt, dass bei den meisten Verträgen eine Kündigung in Textform ausreicht. Im Unterschied zur Schriftform verlangt die Textform nur eine schriftliche Kündigung.

Eine eigenhändige Unterschrift im Original ist nicht notwendig. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, die Kündigung auch als Fax, per E-Mail, über ein Online-Formular, als SMS oder per Chat-Nachricht zu übermitteln.

Aber Vorsicht: Die meisten Versicherungen akzeptieren inzwischen zwar Kündigungen in Textform. Die gesetzliche Regelung greift aber in erster Linie bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden. Möchte der Versicherungsnehmer einen älteren Vertrag kündigen, sollte er im Zweifel deshalb besser nachfragen.

Der klassische Brief bleibt die beste Lösung.

Eine Kündigung digital zu verschicken, ist zweifelsohne bequem, geht schnell und kostet nichts. Dennoch ist der Postweg aus zwei Gründen die bessere Wahl.

Der erste Grund ist, dass der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht ist, wenn der Versicherer den fristgerechten Eingang der Kündigung bestreitet. Bei einem Versand per E-Mail oder Online-Formular kann der Versicherte diesen Nachweis nicht erbringen.

Selbst wenn er die Nachricht samt Datum und Uhrzeit gespeichert oder ausgedruckt hat, kann er damit nämlich nur belegen, dass er die Nachricht abgeschickt hat. Doch ob seine Nachricht den Versicherer erreicht hat und korrekt angezeigt wurde, kann der Versicherte nicht wissen.

Als zweiter Grund kommt hinzu, dass digitale Kanäle oft nicht besonders sicher sind. Doch wenn eine Nachricht ohne Verschlüsselung übertragen wird, ähnelt sie im Prinzip einer Postkarte.

Wird sie unterwegs abgefangen, kann der Hacker sie lesen. Außerdem behalten sich einige Provider ausdrücklich das Recht vor, Nachrichten inhaltlich auszuwerten.

Es gibt zwar Möglichkeiten, wie der Versicherte seine digitale Post verschlüsseln kann. Empfehlungen dazu stellt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Verfügung. Die einzelnen Maßnahmen sind für eine Privatperson aber teils ziemlich aufwendig und umständlich.

Deshalb unser Tipp:

Ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch ausreichend Zeit, kann der Versicherte die Kündigung digital an den Versicherer übermitteln. Bestätigt dieser daraufhin den Eingang und die Wirksamkeit der Kündigung, ist alles bestens.

Lässt die Kündigungsbestätigung aber auf sich warten oder läuft die Kündigungsfrist in wenigen Tagen ab, sollte sich der Versicherungsnehmer für ein Einwurf-Einschreiben oder ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht entscheiden.

Dadurch kann er belegen, dass und wann die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist.

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