Verzichtserklärung bei Prepaid-Rufnummernmitnahme – Infos & Musterbrief

Verzichtserklärung bei Prepaid-Rufnummernmitnahme – Infos & Musterbrief

Wer den Mobilfunkanbieter wechselt, möchte seine bisherige Handynummer oft behalten. Und die Mitnahme der Handynummer ist nicht nur bequem und erspart viel Arbeit, sondern wird vom neuen Anbieter oft sogar mit einem Bonus belohnt. Handelt es sich beim bisherigen Tarif um einen Prepaid-Vertrag, müssen bei der Rufnummernmitnahme aber ein paar Dinge beachtet werden. Denn hier gibt es Sonderregelungen.

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Verzichtserklärung bei Prepaid-Rufnummernmitnahme - Infos & Musterbrief

Ein entscheidender Punkt bei der Mitnahme einer Prepaid-Rufnummer ist die Verzichtserklärung. Wir erklären, was es damit auf sich hat!:

Verzichtserklärung bei Prepaid-Rufnummernmitnahme: Was ist das?

Bei einem Prepaid-Tarif ersetzt die Verzichtserklärung gewissermaßen die Kündigung des Vertrags und schafft gleichzeitig die Grundlage für die Mitnahme der Mobilfunknummer. Hintergrund hierzu ist, dass bei einem Prepaid-Vertrag eine Kündigung im klassischen Sinne nicht notwendig ist.

Denn der Vertrag hat keine feste Laufzeit. Ist das Guthaben aufgebraucht, können keine Leistungen mehr genutzt werden. Und wenn der Vertrag eine gewisse Zeit lang nicht genutzt und auch kein Guthaben aufgeladen wird, deaktiviert der Anbieter den Vertrag irgendwann von sich aus.

Verwendet der Nutzer seinen Prepaid-Tarif als Hauptvertrag und möchte er den Anbieter wechseln, muss er die Mobilfunknummer freigeben lassen, wenn er sie behalten und mitnehmen will.

Ob er beim neuen Anbieter wieder einen Prepaid-Vertrag oder einen regulären Handyvertrag mit Laufzeit abschließt, spielt keine Rolle. Ist die Rufnummer nicht freigegeben, ist eine Mitnahme nicht möglich.

Statt einer Kündigung erklärt der Nutzer durch die Verzichtserklärung, dass er tatsächlich darauf verzichtet, den Prepaid-Vertrag mit der alten Nummer wie bisher zu verwenden.

Wann ist eine Verzichtserklärung notwendig?

Ein Prepaid-Tarif ist ein Tarif ohne Laufzeit und ohne feste Grundgebühr. Der Nutzer zahlt nur für die Leistungen, die er wirklich in Anspruch genommen hat.

Theoretisch könnte er deshalb zusätzlich gebuchte Optionen wie zum Beispiel ein bestimmtes Datenvolumen oder ein Paket mit Freieinheiten deaktivieren und die SIM-Karte in der Schublade aufheben. Erfolgt keine Nutzung, fallen auch keine Kosten an.

Eine Mitnahme der Handynummer wäre dann aber nicht möglich. Denn dazu muss zunächst der Prepaid-Vertrag aufgelöst sein. Andernfalls würde dieselbe Handynummer für verschiedene Verträge verwendet werden.

Aus diesem Grund muss der Nutzer gegenüber dem bisherigen Anbieter erklären, dass er darauf verzichtet, den Vertrag samt dazugehöriger Rufnummer weiterhin zu nutzen. Erst dann kann der Anbieter die Rufnummer für die Portierung zu einem anderen Anbieter freigeben.

Braucht der Nutzer hingegen den Prepaid-Vertrag nicht mehr und möchte er auch die Rufnummer nicht behalten, ist weder eine Kündigung noch eine Verzichtserklärung notwendig.

Der Nutzer kann das restliche Guthaben verbrauchen und dann einfach abwarten, bis der Anbieter den Vertrag wegen Nichtnutzung beendet.

Was sollte der Nutzer vor der Abgabe der Verzichtserklärung beachten?

Früher stellten die Mobilfunkanbieter für die Freigabe einer Handynummer um die 30 Euro in Rechnung. Von April 2020 bis Ende November 2021 sanken die Gebühren dann auf höchstens 6,82 Euro. Weil die Portierungsgebühr direkt mit dem Guthaben verrechnet wurde, musste sich dieser Betrag auf der SIM-Karte befinden.

Reichte das Guthaben nicht aus, war die Rufnummernmitnahme nicht möglich.

Seit dem 1. Dezember 2021 fallen für die Portierung keine Kosten mehr an. Die Mitnahme der Rufnummer ist also kostenlos. Deshalb ist es auch nicht mehr notwendig, das Guthaben für die Portierung noch einmal aufzuladen. Sollte auf der Webseite des Anbieters noch eine Portierungsgebühr genannt sein, ist diese Information veraltet.

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Bevor der Nutzer seine Verzichtserklärung abgibt, sollte er aber auf zwei andere Punkte achten:

Abgleich der hinterlegten Daten

Damit eine Mitnahme der Rufnummer möglich ist, müssen die Daten übereinstimmen. Ist der Nutzer zwischenzeitlich umgezogen oder hat sich durch eine Heirat oder Scheidung sein Nachname geändert, sollte er den bisherigen Prepaid-Anbieter rechtzeitig darüber informieren.

Wer den Prepaid-Vertrag eines Familienmitglieds oder einer anderen Person nutzt und die Nummer behalten will, muss den Vertrag erst auf sich umschreiben lassen.

Wichtig ist außerdem, beim neuen Mobilfunkvertrag exakt dieselben Daten zu verwenden wie die Daten, die beim alten Prepaid-Vertrag hinterlegt sind.

Der alte und der neue Anbieter gleichen die Daten im Zuge der Portierung ab. Stimmen der Name, die Anschrift oder das Geburtsdatum nicht überein, wird die Übergabe der Rufnummer abgelehnt.

Auszahlung des Restguthabens

Nach der Abgabe der Mobilfunknummer an den neuen Anbieter wird der alte Prepaid-Vertrag deaktiviert. Das Restguthaben, das dann noch auf der Karte war, verfällt dadurch.

Aus diesem Grund sollte der Nutzer nicht zu viel Guthaben aufladen, wenn er vorhat, den Anbieter zu wechseln. Außerdem kann er sich das vorhandene Restguthaben auszahlen lassen.

Viele Anbieter haben dafür Formulare hinterlegt, ansonsten genügt eine formlose Mitteilung. Die Auszahlung betrifft aber nur Guthaben, das der Nutzer selbst eingezahlt hat. Start- oder Aktionsguthaben, das der Anbieter bereitgestellt hat, wird nicht ausgezahlt.

Aber Vorsicht:

Einige Anbieter deaktivieren die SIM-Karte automatisch, sobald der Vertrag aufgelöst und das Restguthaben ausgezahlt ist. In diesem Fall ist die Mitnahme der Rufnummer nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Der Nutzer sollte sich deshalb im Vorfeld erkundigen, wie er vorgehen muss, um seine Rufnummer mitzunehmen, ohne das Restguthaben zu verlieren.

Wie muss die Verzichtserklärung aussehen?

Im Prinzip ähnelt die Verzichtserklärung einer normalen Kündigung. Der Nutzer erklärt darin seine Absicht, den Prepaid-Vertrag zu beenden. Gleichzeitig beantragt er, dass seine Mobilfunknummer für die Mitnahme zum neuen Anbieter freigegeben wird.

Die Erklärung kann formlos erfolgen. Damit sie eindeutig zugeordnet werden kann, sollte sie aber folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Nutzers

  • Mobilfunknummer, Nummer der SIM-Karte und, sofern vorhanden, Kundennummer

  • Name des künftigen Anbieters, zu dem die Nummer mitgenommen werden soll

  • Verzichtserklärung

  • Datum und Unterschrift

Verzichtserklärung bei Prepaid-Rufnummernmitnahme – ein Musterbrief

Viele Mobilfunkanbieter stellen die Verzichtserklärung als Formular bereit. Meist handelt es sich bei den Vorlagen um PDF-Dateien, die kostenfrei heruntergeladen und ausgefüllt an den Anbieter geschickt werden können. Nähere Angaben zum Ablauf der Portierung sind auf den Info-Seiten des Anbieters hinterlegt.

Ist kein Formular verfügbar, kann der Nutzer die Verzichtserklärung so formulieren:

Nutzer
Anschrift
Geburtsdatum

Bisheriger Prepaid-Anbieter
Anschrift

Datum

Verzichtserklärung für die Mitnahme meiner Mobilfunknummer

Rufnummer: ______________________________
Kundennummer: ______________________________
SIM-Nummer: ______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte die oben genannte Prepaid-Rufnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Mobilfunkanbieter ____________________ mitnehmen.

Gegenüber ___ (Name des bisherigen Anbieters) ___ verzichte ich ab der erfolgreichen Übertragung der Rufnummer auf die Bereitstellung von Dienstleistungen und erkläre mich damit einverstanden, dass der Prepaid-Vertrag für diese Rufnummer zum selben Zeitpunkt endet.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wie geht es nach der Verzichtserklärung weiter?

Bei einem Prepaid-Vertrag wird die Rufnummer meist nachträglich portiert. Wenn der Nutzer einen neuen Vertrag abschließt, sollte er den Anbieter direkt darüber informieren, dass und welche Rufnummer er mitbringt.

Der neue Anbieter kümmert sich daraufhin um die Übertragung der Rufnummer.

Der bisherige Anbieter bestätigt den Eingang der Verzichtserklärung und nennt den Termin für die Portierung. Zu diesem Stichtag wird die Rufnummer freigegeben und der alte Prepaid-Vertrag deaktiviert. Bis dahin bekommt der Nutzer vom neuen Anbieter oft eine vorläufige Rufnummer zugeteilt.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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