Was hat es mit der geplanten Schüler-ID auf sich?
Mitte März 2025 fand die Bildungsministerkonferenz statt. Dabei wurde erstmals über das Konzept „Bessere Bildung 2035“ debattiert. Im Kern geht es bei diesem parteiübergreifenden Bildungsplan um den Versuch, bundeseinheitliche Ziele zu formulieren. Eine solche freiwillige Selbstverpflichtung wäre vor dem Hintergrund, dass das Bildungswesen in Deutschland Ländersache ist und die Bundesländer ihre Schulpolitik deshalb eigenständig organisieren, ein echtes Novum.
Die Initiatorinnen des Konzepts sind die Bildungsministerinnen Stefanie Hubig (SPD, Rheinland-Pfalz), Theresa Schopper (Grüne, Baden-Württemberg) und Karin Prien (CDU, vorher Schleswig-Holstein, jetzt Bundesministerin im Kabinett Merz).
Zu den Zielen gehört unter anderem, die Quote der Schulabbrecher zu senken, mehr Chancengleichheit zu schaffen, ein Bildungsminimum abzusichern und das Bildungsniveau zu erhöhen.
Um herauszufinden, ob die Ziele erreicht wurden, schlagen die Ministerinnen vor, eine Identifikationsnummer für Schüler einzuführen.
Doch was hat es mit der geplanten Schüler-ID auf sich? Wir klären auf!:
Inhalt
Was ist die Schüler-ID?
Bei der Identifikationsnummer für Schüler, kurz Schüler-ID oder Bildungs-ID, handelt es sich um eine individuelle Nummer, die jedem Kind bei der Einschulung oder schon im Kindergarten zugeteilt wird.
Mit der ID sollen dann bestimmte Daten wie der Name, die besuchte Schule und die Klasse verknüpft sein. Die ID bleibt bis zum Schulabschluss gültig.
Als Vorbild für das Konzept dient das Bildungssystem Kanadas. Hier ist die Schüler-ID ein fester Bestandteil des Bildungsweges.
Worauf zielt die Schüler-ID ab?
Experten beklagen schon lange, dass die Datenlage zu Bildungsverläufen in Deutschland lückenhaft ist. Eine ID soll diese Lücken schließen.
Die Initiatorinnen sind der Ansicht, dass die Schüler-ID ein optimales Instrument ist, um die unterschiedlichen Voraussetzungen von Schülern zu erkennen und die Grundlage für eine gezielte Förderung je nach Bedarf zu schaffen.
Außerdem soll die Bildungs-ID ein „eindeutiges Ordnungsmerkmal“ sein, das die Weitergabe von Daten erleichtert, ohne dabei konkrete Rückschlüsse auf die Person zuzulassen.
In Niedersachsen soll die Schüler-ID bis 2027 eingeführt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass kein Kind im System verloren geht. Das niedersächsische Kultusministerium erklärt dazu, dass sich vor allem in der Corona-Pandemie Jugendliche von weiterführenden Schulen abgemeldet, an einer anderen Schule aber nicht wieder angemeldet haben.
Eine ID würde dabei helfen, schulpflichtige Personen zu finden, aber auch, schneller festzustellen, ob ein Schüler eine besondere Förderung braucht, um seinen Schulabschluss zu schaffen.
Damit dieser Plan aufgeht, wäre eine bundesweite ID sinnvoll. Denn dadurch blieben Schüler auch dann im System erfasst, wenn sie in ein anderes Bundesland umziehen.
Welche Daten soll die Schüler-ID enthalten?
Das Bildungskonzept schlägt vor, dass die Schüler-ID Sprach- und Entwicklungstests im vorschulischen Bereich, Förderbedarfe und bereits genutzte Unterstützungsangebote erfassen soll.
Auf die Daten zu den vorschulischen Tests sollen auch die Grundschulen zugreifen können, damit sie passende Unterstützung anbieten können.
In Niedersachsen wird derzeit ein Mindestprogramm geprüft. Demnach würden der Name und die Schule eines Schülers erfasst. Welche zusätzlichen Daten übermittelt würden, richte sich nach dem Zweck. So könnte zum Beispiel die Arbeitsagentur Kontaktdaten für eine Berufsberatung bekommen, während anonymisierte Angaben zu Schulbesuchszeiten oder Schulabschlüssen für statistische Zwecke genutzt werden könnten.
Sehr wichtig ist in jedem Fall eine rechtssichere Übermittlung. Die Schüler-ID soll nicht zu sehr in die Persönlichkeitsrechte eingreifen und vor allem nicht zu gläsernen Schülern führen, sondern einen Mehrwert für die Schüler haben.
Deshalb muss die ID umso höheren Ansprüchen genügen, je sensibler die erfassten Daten sind.
Könnte es zu Problemen mit dem Datenschutz kommen?
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) warnt vor möglichen Stigmatisierungen durch sensible Daten.
Wenn zum Beispiel bekannt ist, dass ein Schüler Migrationshintergrund hat, aus einer einkommensschwachen Familie kommt, mehrfach die Schule gewechselt hat oder sitzen geblieben ist, könnte unterstellt werden, dass er eher kein Abitur machen wird.
Generell hat der Schutz Minderjähriger im Datenschutz zudem Priorität.
Je mehr sensible Daten erhoben werden, je länger sie gespeichert bleiben und je stärker sie zu einer Profilbildung beitragen, desto tiefer greifen sie in die Grundrechte ein. Deshalb muss ein solcher Eingriff gerechtfertigt sein.
Aber es ist durchaus möglich, eine Schüler-ID daten- und rechtssicher zu gestalten.
Werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen von Anfang an erfüllt, könnte die Bildungs-ID einen wichtigen Beitrag dazu leisten, bislang fehlende Daten zu gewinnen, um das Bildungssystem auf Basis dieser Erkenntnisse zu modernisieren.
Wie könnte der Schutz der Schüler-ID aussehen?
Um sicherzustellen, dass sensible Daten besonders geschützt sind und die Schüler-ID nicht zweckentfremdet wird, sind laut BfDI rechtliche, verfahrensmäßige und technische Maßnahmen notwendig.
Eine Absicherung könnte zum Beispiel darin bestehen, dass die ID nicht offengelegt, sondern nur verwaltungsintern verarbeitet wird.
Der Zugriff könnte auf die Stellen beschränkt werden, die die Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt brauchen. Um allgemeine Kennzahlen oder Statistiken zu erstellen, würden anonymisierte Daten ausreichen.
Die Initiatorinnen erklärten, die Schüler-ID soll den Vorgaben der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern entsprechen und den Anforderungen gerecht werden, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz, dem Registermodernisierungsgesetz und dem Identifikationsnummerngesetz ergeben.
Allerdings kann die konkrete Ausgestaltung der Schüler-ID erst dann entwickelt werden, wenn sich die Bildungsministerkonferenz auf verbindliche Zielsetzungen geeinigt hat.
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Thema: Was hat es mit der geplanten Schüler-ID auf sich?
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