Was wird aus dem Urlaub, wenn der Pass abgelaufen ist?

Was wird aus dem Urlaub, wenn der Pass abgelaufen ist?

Die Vorfreude auf den Urlaub steigt, die Koffer sind schon so gut wie gepackt, doch dann folgt der Schreckmoment: Der Reisepass ist abgelaufen, beschädigt oder erst gar nicht auffindbar. Was wird nun aus dem Urlaub? Welche Möglichkeiten gibt es, sich zeitnah ein Ersatzdokument zu besorgen? Wir klären auf!

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Was wird aus dem Urlaub, wenn der Pass abgelaufen ist

Ist ein beschädigter Reisepass gültig?

Der Reisepass führt oft ein Schattendasein. Er liegt irgendwo in einer Schublade oder bleibt zusammen mit den Reiseunterlagen vom letzten Urlaub in der Tasche und wird erst dann wieder hervorgekramt, wenn er benötigt wird. Doch nicht selten ist er dann zerknickt, eingerissen oder zerschlissen.

Seine Gültigkeit verliert ein Reisepass grundsätzlich erst dann, wenn wesentliche Daten wie der Vor- und der Nachname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Passnummer oder das Lichtbild nicht mehr erkennbar sind.

Solange diese Einträge problemlos lesbar sind und damit die Identität des Ausweisinhabers eindeutig festgestellt werden kann, bleibt der Pass gültig. Damit er nicht weiter auseinander fällt, kann er provisorisch mit ein paar Streifen Klebeband repariert werden.

Allerdings gilt das in erster Linie für Deutschland. Ob eine ausländische Einreisebehörde einen ramponierten und selbst geflickten Reisepass akzeptiert, ist pauschal nicht zu beantworten.

Sicherer ist deshalb, sich ein Ersatzdokument zu besorgen.

Was gilt für Reisen innerhalb der EU?

Innerhalb der Europäischen Union reicht für Reisen der Personalausweis aus. Sollte er abgelaufen sein, kann das örtliche Einwohnermeldeamt in aller Regel einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Er ist maximal drei Monate lang gültig.

Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden ein biometrisches Passbild und ein anderes Ausweisdokument als Nachweis der Identität benötigt. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Reisepass, die Geburtsurkunde oder den Führerschein handeln.

Den vorläufigen Personalausweis kann der Antragsteller direkt mitnehmen.

Welche Ersatzdokumente gibt es für Reisen außerhalb der EU?

Führt die Reise in ein Land außerhalb der EU, reicht der Personalausweis nicht. Stattdessen muss ein gültiger Reisepass her.

Je nachdem, wie viel Zeit noch bis zur geplanten Abreise bleibt, gibt es dabei mehrere Möglichkeiten:

Express-Reisepass

Soll die Reise in drei oder vier Werktagen losgehen, kann ein Express-Reisepass die Lösung sein. Der Express-Reisepass ist wie der regulär beantragte Reisepass zehn Jahre lang gültig. Für den Antrag werden ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument als Identitätsnachweis benötigt.

Der Express-Reisepass ist ein ganz normaler Reisepass. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass er schneller ausgestellt wird.

Das wiederum macht sich bei den Gebühren bemerkbar. Denn zu den normalen Kosten von 60 Euro für Erwachsene und 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren kommt noch ein Expressaufschlag von 32 Euro dazu.

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Vorläufiger Reisepass

Selbst unmittelbar vor der Abreise ist es noch möglich, sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Er kostet 26 Euro und ist ein Jahr lang gültig.

Neben einem biometrischen Lichtbild wird für den Antrag ein Ausweisdokument benötigt. Sinnvoll kann außerdem sein, das Flugticket oder die Buchungsbestätigung mit zum Amt zu nehmen.

Denn grundsätzlich muss der Antragsteller die Dringlichkeit für einen vorläufigen Reisepass aufzeigen.

Der vorläufige Reisepass versteht sich als echtes Notdokument. Im Unterschied zum normalen, roten Reisepass ist der vorläufige Reisepass grün und hat keinen Chip, auf dem das Foto und die Fingerabdrücke gespeichert sind. Aus diesem Grund wird der vorläufige Reisepass auch nicht in allen Ländern anerkannt.

Eine Einreise ohne Visum über das Visa Waiver Program in die USA ist damit zum Beispiel nicht möglich. Daher sollte der Reisende nach Möglichkeit auf einen Express-Reisepass ausweichen.

Reiseausweis als Passersatz

Als Notlösung in allerletzter Minute kann die Bundespolizei kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis ausstellen. Der Last-Minute-Pass ist ein Passersatz und nur für die Dauer der jeweiligen Reise, maximal aber einen Monat lang gültig.

Er kostet acht Euro und der Antragsteller muss ein Ausweisdokument vorlegen, um seine Identität nachzuweisen.

Neben den EU-Ländern erkennen auch einige andere Staaten den Reiseausweis an. Dazu zählen Norwegen, Monaco und die Schweiz. Andere Länder wie etwa die Türkei akzeptieren den Reiseausweis hingegen nicht. Der Reisende sollte sich deshalb im Vorfeld erkundigen, ob ihm der Last-Minute-Pass überhaupt weiterhilft.

Dienststellen der Bundespolizei gibt es an Flughäfen, an größeren Bahnhöfen und an den Landesgrenzen.

Der Reisende kann den Reiseausweis aber auch vorab online über die Webseite der Bundespolizei beantragen und anschließend in der ausgewählten Dienststelle abholen.

Was ist mit der Heimreise?

Sollte der Reisepass im Urlaub abhandenkommen, sollte sich der Reisende zeitnah an ein Meldebüro oder eine deutsche Auslandsvertretung wenden und den Verlust oder Diebstahl dort melden. Gleichzeitig kann er einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis beantragen.

Als Nachweis der Identität braucht der Reisende in aller Regel seinen Personalausweis, den Führerschein oder eine Kopie des vermissten Reisepasses. Ist nichts davon vorhanden, ist Geduld gefragt.

Denn in diesem Fall wird sich die Vertretung im Ausland mit dem Amt am Wohnort in Verbindung setzen und die Identität abklären. Allerdings kann das dauern. Anschließend erhält der Reisende von der ausländischen Behörde einen Reiseausweis, der nur für die Heimreise gültig ist.

Sicherheitshalber sollte der Reisende in diesem Fall auch gleich ein Ausreisevisum beantragen. Die Beamten an der Grenze möchten nämlich bei der Ausreise meist den dazugehörigen Einreisestempel sehen.

Doch wenn der Reisepass nicht mehr vorhanden ist, ist das nicht möglich. Ein Ausreisevisum stellt dann sicher, dass der Reisende die Heimreise nach Deutschland antreten kann.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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