Wenn Betrüger auf fremdem Namen einkaufen – Infos und Musterbrief

Wenn Betrüger auf fremdem Namen einkaufen – Infos und Musterbrief

Altbewährte und gerne genutzte Zahlmethoden wie der Kauf auf Rechnung oder die Lastschrift lassen sich inzwischen auch über Online-Bezahldienste abwickeln. Der Zahlungsprozess wird dadurch für den Kunden oft einfacher und bequemer. Allerdings können auch unerwartete Probleme auftauchen. Denn Betrüger können sich bei den Zahlungsdienstleistern Konten im Namen von Privatpersonen anlegen und die gestohlenen Identitäten nutzen, um auf fremdem Namen einzukaufen.

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Wenn Betrüger auf fremdem Namen einkaufen - Infos und Musterbrief

Betroffene erfahren oft erst dann etwas von dem Missbrauch, wenn plötzlich ein Inkassoschreiben im Briefkasten liegt. Wir geben Infos und zeigen einen Musterbrief für solche Fälle:

Was ist der Unterschied zwischen einer Zahlung direkt im Shop und über einen Bezahldienst?

Bei einem klassischen Rechnungskauf geht der Kunde einen Vertrag mit dem Händler ein. Die Rechnung begleicht er über sein normales Bankkonto, entweder per Überweisung oder per Lastschrift.

Wickelt ein Online-Bezahldienst den Rechnungskauf oder die Lastschrift ab, greift der Händler auf die Absicherung durch den Dienstleister zurück. Denn der Zahlungsdienst kauft dem Händler die Forderung gegenüber dem Kunden ab.

Der Händler bekommt sein Geld, während sich der Bezahldienst in eigener Verantwortung darum kümmert, die Forderung beim Kunden einzutreiben. Diese Dienstleistung nennt sich im Fachjargon Factoring ohne Regress.

Wie erfährt der Kunde von einem Identitätsdiebstahl?

Wenn sich Betrüger in einem Shop als jemand anders ausgeben, gibt es zwei Möglichkeiten, wie sie dabei vorgehen. Die erste Variante ist, dass sie bestehende Accounts bei den Zahlungsdienstleistern hacken und sich Zugriff auf die Login-Daten verschaffen.

In diesem Fall erhalten Betroffene Zahlungsaufforderungen für Bestellungen und Einkäufe, die sie selbst nie getätigt haben.

Die andere Möglichkeit ist, dass Betrüger neue Accounts bei den Zahlungsdienstleistern anlegen und dafür fremde Identitäten verwenden. Betroffene erfahren davon oft zunächst einmal nichts. Denn die Kommunikation läuft über E-Mail-Adressen, die die Betrüger angegeben haben.

Folglich erhalten Betroffene weder Bestellbestätigungen noch Rechnungen. Erst wenn sich ein Inkassounternehmen einschaltet und auf dem Postweg Kontakt aufnimmt, fällt der Betrug auf.

Wie sollte der Kunde reagieren, wenn Betrüger auf seinen Namen eingekauft haben?

Erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung und ist er sich sicher, dass er mit diesem Einkauf nichts zu tun hat, ist zunächst einmal wichtig, die Ruhe zu bewahren.

Er sollte sich die Zeit nehmen, um die Forderung genau zu überprüfen. Welche Drohszenarien in dem Schreiben stehen, spielt dabei keine Rolle.

Der Kunde muss keine Forderung begleichen und erst recht keine sofortige Zahlung leisten, wenn er den Kauf nicht getätigt hat. Allerdings muss er aktiv werden. Außerdem empfiehlt es sich, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.

Bei einer Mahnung

In vielen Fällen bemerkt der Betroffene den Betrug erst, wenn ihm der Online-Bezahldienst eine Mahnung per E-Mail oder Brief zuschickt. Denkbar ist außerdem, dass der Account gesperrt ist und der Kunde plötzlich keine Zahlungen mehr über den Zahldienst tätigen kann.

Bei einer Mahnung sollte der Kunde der Forderung umgehend widersprechen. Ratsam dabei ist, den Widerspruch so an den Zahlungsdienst zu schicken, dass der Kunde den Eingang belegen kann.

Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, hat der Kunde dann nämlich den Nachweis dafür, dass er der Forderung widersprochen hat.

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Auch bei einer unbegründeten Mahnung ist der Widerspruch wichtig. Andernfalls erfährt der Zahlungsdienstleister nichts davon, dass Betrüger die Identität gestohlen und auf fremdem Namen eingekauft haben.

Folgt keine Reaktion, wird der Bezahldienst deshalb meist ein Inkasso- oder gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ein ausdrücklicher Widerspruch genügt aber. Sollte der Bezahldienst danach noch weitere E-Mails oder Briefe schicken und darin Konsequenzen androhen, kann der Kunde diese ignorieren.

Bei einem Inkassoschreiben

Dass der Kunde eine Mahnung vom Online-Bezahldienst bekommt, ist eher die Ausnahme. Denn Betrüger geben meist gefälschte E-Mail-Adressen für die Kommunikation an. Zahlungserinnerungen und Mahnungen landen folglich in diesem virtuellen Postfach.

Bleibt die Zahlung aus, gibt der Bezahldienst die Angelegenheit ans Inkasso weiter. Und erst das Inkassoschreiben informiert den Kunden über den Betrug.

Auch bei einem Inkassoschreiben gilt, dass der Kunde der Forderung umgehend schriftlich widersprechen sollte. Eine Kopie der Anzeige bei der Polizei legt er dem Widerspruch am besten gleich bei.

Nach dem Widerspruch ist das Inkassounternehmen in der Pflicht, zu beweisen, dass der Kunde den Vertrag geschlossen hat. Auf weitere Schreiben muss der Kunde nun nicht mehr eingehen.

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid

Ein gerichtlicher Mahnbescheid macht es notwendig, dass der Kunde zeitnah handelt. Wichtig an dieser Stelle ist, dass er innerhalb von zwei Wochen Widerspruch bei Gericht einlegt. Der Mahnbescheid enthält dazu ein Formular, das der Kunde ausfüllen und einschicken kann.

Bei einem Mahnbescheid prüft das Gericht nur, ob der Antrag formgerecht gestellt wurde. Die Forderung selbst überprüft das Gericht nicht.

Legt der Betroffene keinen Widerspruch ein, kann der Online-Bezahldienst nach Ablauf der zweiwöchigen Frist einen Vollstreckungstitel erwirken.

Hat das Gericht den Titel erlassen, ist es zu spät, um die Situation noch zu retten. Auch auf einen Identitätsdiebstahl kann sich der Betroffene dann nicht mehr berufen. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist also eine zügige Reaktion unumgänglich.

Musterbrief für den Widerspruch

Wie eben erklärt, sollte der Betroffene einer unberechtigten Zahlungsaufforderung widersprechen. Denn zum einen wird der Online-Bezahldienst oder das Inkassounternehmen dadurch über den Datenmissbrauch informiert. Und zum anderen beugt der Betroffene auf diese Weise weiteren Konsequenzen vor.

Formulieren kann der Betroffene den Widerspruch in etwa so:

Absender
Anschrift

Online-Bezahldienst oder Inkassounternehmen
Anschrift

Datum

Ihr Schreiben vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom … machen Sie eine Forderung über … Euro geltend. Grundlage dafür soll ein kostenpflichtiger Vertrag mit der Firma … sein.

Einen derartigen Vertrag habe ich nie abgeschlossen. Die benannte Firma ist mir gänzlich unbekannt. Ich vermute stark, dass Unbefugte meine Identität missbraucht haben. Aus diesem Grund habe ich bereits Anzeige bei der Polizei gestellt. Eine Kopie davon lege ich diesem Schreiben bei.

Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich um den Nachweis darüber, wann und wie der Vertrag zustande gekommen sein soll, mir dazugehörige Dokumente übermittelt und ich über die Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt wurde.

Ich widerspreche der unberechtigten Forderung ausdrücklich und gehe davon aus, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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