Widerruf bei Online-Bestellungen: Infos, Tipps und Musterbrief, 2. Teil
Anders als im Geschäft vor Ort können wir die Ware in einem Onlineshop nicht anfassen, von allen Seiten betrachten oder anprobieren. Stattdessen müssen wir uns auf die Beschreibungen und Produktfotos verlassen. Weil es dabei nicht ausbleibt, dass die gelieferte Ware nicht passt oder den Erwartungen nicht gerecht wird, gibt es das Widerrufsrecht. Demnach ist es möglich, die online bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken.
Doch so einfach und unkompliziert, wie es der Gesetzgeber eigentlich vorsieht, gestaltet sich der Widerruf bei Online-Bestellungen längst nicht immer. Denn so mancher Online-Händler verzögert oder erschwert die Rücknahme der Ware.
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps zum Thema zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, wie das 14-tägige Widerrufsrecht funktionieren sollte. Außerdem haben wir einen Musterbrief für den Widerruf gezeigt.
Hier ist der 2. Teil!:
Inhalt
- 1 Häufige Stolpersteine beim Widerruf von Online-Bestellungen
- 1.1 Keine Rücksendeadresse und nicht erreichbarer Kundenservice
- 1.2 Lieferung ganz anderer Ware
- 1.3 Deutscher Onlineshop mit chinesischer Rücksendeadresse
- 1.4 Rabatt statt Rücknahme
- 1.5 Zahlungsaufforderung vom Bezahldienstleister bei fehlendem Retourenschein
- 1.6 Unfreundliche, fast drohende Antworten
- 1.7
- 1.8 Ähnliche Beiträge
Häufige Stolpersteine beim Widerruf von Online-Bestellungen
Es passiert immer wieder, dass Online-Händler:innen versuchen, den Widerruf zu umgehen. Mal ist die Möglichkeit, den Widerruf zu erklären, nur schwer zu finden. In anderen Fällen wird anstelle einer Rücknahme lediglich ein kleiner Preisnachlass angeboten.
Wir nennen die häufigsten Schwierigkeiten beim Widerruf einer Online-Bestellung und erklären, was Sie tun können:
Keine Rücksendeadresse und nicht erreichbarer Kundenservice
Nach der Bestellung in einem Onlineshop wird die Ware zwar geliefert. Allerdings liegt der Sendung kein Rücksendeschein bei und auch eine Rücksendeadresse fehlt. Die Kontaktaufnahme mit dem Onlineshop bleibt ebenfalls erfolglos. Dadurch besteht keine Möglichkeit, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
In einem solchen Fall sollten Sie zuerst die AGB und die Widerrufsbelehrung überprüfen. Findet sich darin auch keine Anschrift oder fehlen die Angaben ganz, können Sie Ihren Widerruf an die Anschrift adressieren, die im Impressum des Onlineshops steht.
Ist die Ware bereits bezahlt, stehen die Chancen, sein Geld wiederzubekommen, leider nicht besonders gut. Hier bleibt nur die Möglichkeit, die Bank oder den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren und zu beantragen, dass die Zahlung zurückgebucht wird.
Lieferung ganz anderer Ware
Im Onlineshop ist ein Produkt mit Bild und Text beschrieben. Nach der Bestellung dieses Produkts liefert der Shop aber einen völlig anderen Artikel. Bei der Anfrage über die Rückabwicklung lehnt der Onlineshop die Rücknahme der Ware ab und verweist auf die inzwischen geänderte Produktbeschreibung.
Als Kund:in müssen Sie nicht für Fehler des Onlineshops einstehen. Wir empfehlen, die Bestellbestätigung per E-Mail grundsätzlich so lange aufzubewahren, bis die Lieferung da ist.
So können Sie belegen, welche Produkte Sie bestellt haben. Auch wenn der Händler die Bilder oder den Text zum Produkt zwischenzeitlich ausgetauscht hat, sollten Sie auf Ihr Widerrufsrecht bestehen.
Deutscher Onlineshop mit chinesischer Rücksendeadresse
Ein Onlineshop scheint laut Impressum einen Sitz in Deutschland zu haben und wirbt mit einer problemlosen Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen. Auf dem Paket steht tatsächlich eine deutsche Absenderadresse. Doch bei der Ankündigung des Widerrufs unterbreitet der Shop zunächst ein Rabattangebot.
Wird dieses abgelehnt, wird der Widerruf zwar akzeptiert. Allerdings muss die Ware auf eigene Kosten nach China zurückgeschickt werden. Gleichzeitig fordert der Shop dazu auf, den Warenwert des Pakets als „unter 10 USD“ zu deklarieren, um Zollgebühren zu vermeiden.
Ein kostengünstiger Rückversand der Ware dürfte in solchen Fällen schwierig werden. Sie sollten aber keinesfalls einen falschen Warenwert angeben. Denn als Absender des Pakets können die Zollbehörden Sie in die Verantwortung nehmen, wenn der Schwindel auffliegt.
Vor allem bei einem Shop, den Sie nicht kennen, sollten Sie vor einer Bestellung außerdem immer die Rücksendeadresse bei einem Widerruf überprüfen. Viele ausländische Shops geben im Impressum eine deutsche Adresse an.
Doch diese Adresse muss nicht mit der Anschrift für Retouren übereinstimmen. Finden Sie in der Widerrufsbelehrung oder den AGB keine weiteren Angaben, fragen Sie sicherheitshalber besser nach.
Rabatt statt Rücknahme
Weil die gelieferte Ware eine minderwertige Qualität hat, wird der Widerruf erklärt. Doch der Online-Händler lehnt die Rücknahme ab und bietet stattdessen an, dass er 20 Prozent des Kaufpreises erstattet.
Wird dieses Angebot abgelehnt, erhöht er den Rabatt auf 30 Prozent und schließlich auf 50 Prozent.
Einer anteiligen Erstattung des Kaufpreises müssen Sie nicht zustimmen. Wenn Sie das gekaufte Produkt nicht nutzen wollen, können Sie auf die Angabe einer Rücksendeadresse bestehen und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Zahlungsaufforderung vom Bezahldienstleister bei fehlendem Retourenschein
Bestellte Kleidungsstücke passen nicht und können auch bei der Qualität nicht überzeugen. Auf den per E-Mail erklärten Widerruf reagiert der Onlineshop nicht und stellt trotz mehrfacher Anfragen keinen Retourenschein aus. Da inzwischen aber einige Tage vergangen sind, fordert der Bezahldienstleister zur Zahlung des Kaufpreises auf.
In diesem Fall sollten Sie sich mit dem Bezahldienstleister in Verbindung setzen. Informieren Sie ihn darüber, dass Sie bereits den Widerruf des Kaufvertrags erklärt haben, die Ware aber bislang nicht zurückschicken konnten, weil der Onlineshop nicht reagiert.
Möglicherweise kann Ihnen der Bezahldienstleister eine zustellfähige Anschrift des Onlineshops nennen. Auf jeden Fall vermerkt der Zahlungsdienstleister aber, dass es mit der Bestellung ein Problem gibt.
Unfreundliche, fast drohende Antworten
Aus der Darstellung war nirgends ersichtlich, dass die bestellte Ware direkt aus China geliefert wird. Nach einiger Zeit trifft eine Teillieferung an, doch die Ware überzeugt nicht.
Auf die Frage nach einer Rücksendeadresse und einem Storno der ausstehenden Bestellung folgt eine Antwort, die weniger nach Kundenservice, sondern eher nach einer Drohung klingt.
Demnach müssten die gesamten Rücksendekosten nach China selbst getragen werden und eine Rückerstattung des Kaufvertrags könne lange dauern. Eine Abbestellung der noch fehlenden Ware wäre nicht mehr möglich, weil das Schiff bereits unterwegs sei.
Niemand muss sich von einem Onlineshop einschüchtern lassen. Oft übersetzen Maschinen die Antworten von ausländischen Händlern. Dadurch klingen die Texte mitunter rauer und bedrohlicher, als sie gemeint sind.
Spricht ein Shop den deutschen Markt an, indem er zum Beispiel eine deutschsprachige Webseite betreibt und Zahlungen in Euro entgegennimmt, greift Ihr Widerrufsrecht auch bei Waren, die aus dem außereuropäischen Ausland verschickt werden.
Mehr Ratgeber, Vorlagen, Tipps und Anleitungen:
- Widerruf bei Online-Bestellungen: Infos, Tipps und Musterbrief, 1. Teil
- Effizienter Speditionsversand für Online-Shops
- Was ist eine Bücher- und Warensendung?
- Nachvollziehbare Briefsendungen: Versandmöglichkeiten in der Übersicht, 2. Teil
- Ausführlicher Ratgeber zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens, 2. Teil
- Ausführlicher Ratgeber zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens, 1. Teil
- Wichtige Infos und Tipps rund um die Zustellung von Briefen
- Nachvollziehbare Briefsendungen: Versandmöglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil
Thema: Widerruf bei Online-Bestellungen: Infos, Tipps und Musterbrief, 2. Teil
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Prepaid-Restguthaben auszahlen lassen – Infos und Musterbrief - 9. Oktober 2024
- Widerruf bei Online-Bestellungen: Infos, Tipps und Musterbrief, 2. Teil - 11. September 2024
- Widerruf bei Online-Bestellungen: Infos, Tipps und Musterbrief, 1. Teil - 9. August 2024