Zeitschriften-Abo kündigen – Infos und Musterbrief

Zeitschriften-Abo kündigen – Infos und Musterbrief

Der Leser interessiert sich für ein bestimmtes Themengebiet und findet dazu eine passende Zeitschrift oder entdeckt beim Stöbern im Zeitschriftenregal eine interessante, neue Zeitschrift. Nachdem er diese Zeitschrift mehrere Male hintereinander gekauft und begeistert gelesen hat, entschließt er sich dazu, die Zeitschrift zu abonnieren.

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Doch nach einiger Zeit stellt er fest, dass ihn die Zeitschrift auf Dauer doch nicht überzeugt. Oder dass die Zeitschrift immer öfter ungelesen auf dem Stapel landet und es eigentlich schade um das Geld ist. – Eine solche Situation kennen sicher viele. Aber natürlich ist niemand bis ans Ende seiner Tage an ein Zeitschriften-Abo gebunden.

Denn ein Abo basiert auf einem Vertrag und dieser Vertrag kann auch wieder gekündigt werden. Doch wie wird ein Zeitschriften-Abo richtig gekündigt? Und worauf gilt es bei der Kündigung zu achten?

 

Hier die wichtigsten Infos und Tipps dazu!:

 

Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist bei einem Zeitschriften-Abo

Eine Zeitschrift zu abonnieren, ist zweifelsohne bequem. Immerhin wird die Zeitschrift nach Hause geliefert und der Abonnent muss nicht befürchten, dass er eine Ausgabe verpasst oder seine Lieblingszeitschrift vergriffen ist. Aber durch das Abonnement ist der Abonnent auch für eine gewisse Zeit an die Zeitschrift gebunden.

Denn ein Abo basiert auf einem Vertrag mit einer bestimmten Vertragslaufzeit. Meist liegt diese Laufzeit bei einem Jahr. Der Abonnent kann die Zeitschrift deshalb nicht einfach abbestellen, wenn er sie nicht mehr möchte. Stattdessen muss er sie die vereinbarte Vertragslaufzeit lang beziehen und bezahlen. Eine Kündigung des Abos ist erst zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich.

Allerdings gibt es bei der Kündigung einen wichtigen Punkt, der beachtet werden muss: die Kündigungsfrist. Damit die Kündigung wirksam werden kann, muss der Abonnent die Kündigungsfrist einhalten. Trifft seine Kündigung zu spät beim Anbieter ein, verlängert sich das Abo meist stillschweigend.

Eine Kündigung ist dann erst wieder zum Ende der nächsten Vertragslaufzeit möglich. Welche Kündigungsfrist gilt, steht in den Vertragsunterlagen. Bei einem Zeitschriften-Abo sind aber Kündigungsfristen von einem oder drei Monaten üblich. Was das für die Praxis bedeutet, erklärt das folgende Beispiel:

Angenommen, der Abonnent hat sein Zeitschriften-Abo für ein Jahr abgeschlossen. Vertragsbeginn war der 01.07., Vertragsende ist der 30.06. des Folgejahres. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Möchte der Abonnent das Abo kündigen, muss seine Kündigung spätestens drei Monate vor dem Vertragsende beim Anbieter vorliegen.

In unserem Beispiel muss der Anbieter die Kündigung also spätestens am 31.03. erhalten haben. Denn an diesem Tag endet die Kündigungsfrist. Erreicht die Kündigung den Anbieter später, kann die Kündigung erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam werden.

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Der Abonnent muss aber nicht abwarten, bis sich die Vertragslaufzeit dem Ende nähert. Um sicherzugehen, dass er nicht vergisst, das Abo zu kündigen, kann er seine Kündigung vielmehr jederzeit einreichen. Im Prinzip kann er sogar das Abo abschließen und direkt danach wieder kündigen.

 

Die Kündigung von einem Zeitschriften-Abo

Die Kündigung selbst gestaltet sich recht unkompliziert. So reicht es aus, wenn der Abonnent ein kurzes, formloses Schreiben aufsetzt. In diesem Schreiben muss er lediglich erklären, dass er das Abo beenden möchte.

Dabei kann er auch das Datum angeben, zu dem seine Kündigung wirksam werden soll. Notwendig ist das aber nicht. Denn es genügt genauso, wenn er lediglich schreibt, dass er „zum nächstmöglichen Termin“ kündigt. Eine ordnungsgemäße Kündigung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten wird, muss auch nicht begründet werden. Allerdings sollte der Abonnent darauf achten, dass seine Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann.

Deshalb sollte sein Schreiben immer

  • seinen Namen und seine Anschrift,
  • die Bezeichnung des Abos,
  • die Vertrags- oder Kundennummer,
  • die Kündigungserklärung und
  • eine handschriftliche Unterschrift

enthalten. Zusätzlich zur Kündigungserklärung kann der Abonnent auch eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Prinzipiell ist das zwar nicht notwendig, weil die Einzugsermächtigung mit dem Vertragsende automatisch nichtig wird.

Aber es kann nicht schaden, den Anbieter noch einmal darauf hinzuweisen. Daneben kann der Abonnent anführen, dass er keine weiteren Angebote möchte. Außerdem kann er eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.

Was die Übermittlung der Kündigung angeht, so gibt es mehrere Möglichkeiten. Viele Anbieter akzeptieren inzwischen eine Kündigung per E-Mail, Online-Formular oder Fax. Auf der sicheren Seite ist der Abonnent aber, wenn er seine Kündigung ganz klassisch auf dem Postweg und dabei als Einschreiben verschickt. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, muss er nämlich nachweisen, dass er gekündigt hat und die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Anbieter angekommen ist. Durch ein Einschreiben oder auch ein Fax mit Sendeprotokoll kann er diesen Nachweis erbringen.

 

Musterbrief: ein Zeitschriften-Abo kündigen

 

Abonnent
Anschrift

 

Anbieter des Abos
Anschrift 

Ort, Datum

 

 

Kündigung meines Abonnements der Zeitschrift “Name”

Kundennummer/Vertragsnummer: ______________________________

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit kündige ich das oben genannte Abonnement fristgerecht zum ___________/ zum nächstmöglichen Termin. 

Mit Wirksamwerden der Kündigung und darüber hinaus widerrufe ich außerdem die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der fälligen Gebühren. 

Ich habe kein Interesse an einem weiteren Abonnement dieser oder einer anderen Zeitschrift. Bitte sehen Sie deshalb davon ab, mich zwecks Rückwerbeversuchen oder der Unterbreitung anderer Angebote zu kontaktieren. 

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Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung unter verbindlicher Angabe des Datums, zu dem die Lieferungen eingestellt werden, innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlich. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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