Nach BGH-Urteil: Unzulässige Verwahrentgelte zurückfordern

Nach BGH-Urteil: Unzulässige Verwahrentgelte zurückfordern

Zwischen 2019 und der Zinswende im Jahr 2022 hatten mehrere Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt. Diese erhoben sie in Form von Negativzinsen auf Guthaben. Aus Sicht der Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) war es aber nicht zulässig, dass die Kreditinstitute solche Verwahrentgelte berechneten.

Nach BGH-Urteil Unzulässige Verwahrentgelte zurückfordern

Aus diesem Grund erhoben sie Klage. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Einschätzung der Verbraucherzentralen nun bestätigt und die entsprechenden Klauseln für unzulässig erklärt.

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