Nach Download Abmahnung – Infos, Tipps und Musterbrief zur Fristverlängerung
Musikstücke, Literatur, Bilder und andere Kunstprodukte unterliegen in den meisten Fällen einem Schutz, der weltweit gilt. Dieser Schutz beinhaltet, dass die Werke nicht einfach kopiert und verbreitet werden dürfen. Stattdessen muss der Urheber oder der Inhaber der Schutzrechte seine Zustimmung dazu erteilen.

Liegt diese Zustimmung nicht vor, verstößt ein Nutzer, der sich beispielsweise ein geschützter Song oder Film aus dem Internet herunterlädt, gegen das Urheberrecht. Als Folge liegt in vielen Fällen ein paar Wochen später eine Abmahnung im Briefkasten.
Was dann zu tun ist, erklärt die folgende Übersicht:
Inhalt
- 1 Nach Download Abmahnung – die wichtigsten Infos dazu
- 2 Nach Download Abmahnung – ein paar hilfreiche Tipps
- 2.1 Die Frist im Auge behalten.
- 2.2 Die Forderung prüfen.
- 2.3 Eine Verlängerung der Frist vereinbaren.
- 2.4 Download, Filesharing, Streaming: Wo liegt die Abmahngefahr?
- 2.5 Wer haftet im Haushalt? Anschlussinhaber, Familie, WG, Gäste
- 2.6 Unterlassungserklärung: Original selten unterschreiben – besser modifizieren
- 2.7 Kosten, § 97a UrhG & Realität bei Filesharing
- 2.8 Beweissicherung & Plausibilitätscheck: So schützt du dich
- 2.9 Erste 48 Stunden: Fahrplan ohne Panik
- 2.10 Muster: Kurze Fristverlängerung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
- 2.11 Mini-FAQ
- 2.12
- 2.13 Ähnliche Beiträge
Nach Download Abmahnung – die wichtigsten Infos dazu
Im Internet gibt es jede Menge Möglichkeiten, um sich Musik, Videos, Literatur und andere Kunst auf den eigenen Rechner zu laden. Natürlich ist da die Verlockung groß, vor allem wenn der Download nichts kostet oder wenigstens deutlich billiger ist als ein Kauf im Geschäft.
So manchem Nutzer ist aber auch überhaupt nicht klar, dass sein Download illegal ist. Auf der anderen Seite entstehen den Rechteinhabern, und hier vor allem der Musik- und Filmindustrie, durch illegale Up- und Downloads enorme finanzielle Schäden.
Deshalb gehen immer mehr Rechteinhaber recht rigoros vor und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten voll aus, wenn sie eine Urheberrechtsverletzung feststellen oder vermuten.
In den meisten Fällen wird dazu ein Anwalt eingeschaltet, oft handelt es sich um einen Anwalt, der sich genau auf solche Fälle spezialisiert hat.
Der Anwalt setzt eine Abmahnung auf, in der zunächst beschrieben ist, welcher Verstoß dem Nutzer vorgeworfen wird. Je nach Sachlage kommt noch die Aufforderung dazu, die besagten Inhalte sofort zu entfernen.
Außerdem wird der Nutzer in aller Regel dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Durch die Unterlassungserklärung soll sich der Nutzer dazu verpflichten, die Inhalte in Zukunft nicht mehr zu verwenden und eine Vertragsstrafe zu bezahlen, falls es doch zu einer erneuten Nutzung kommen sollte.
Das mit Abstand Schlimmste an einer Abmahnung sind für die meisten aber die Kosten, die in Rechnung gestellt werden.
So verlangt der Rechteinhaber nämlich Schadensersatz und der Anwalt berechnet seine Kosten. Leider rufen Szenarien, mit denen sich viel Geld verdienen lässt, oft auch schwarze Schafe auf den Plan.
Deshalb kam es in der Vergangenheit immer wieder zu regelrechten Massenabmahnungen und es wurden teils Gebühren in Rechnung gestellt, die sich im höheren dreistelligen, manchmal sogar im vierstelligen Bereich bewegten.
Aus Angst vor weiteren, noch schlimmeren Folgen bezahlten viele Abgemahnte die Forderungen, auch wenn diese völlig überzogen waren.
Seit Oktober 2013 ist eine Änderung im Urheberrechtsgesetz in Kraft, die unseriösen Geschäftspraktiken ein Ende bereiten soll.
So gilt jetzt, dass maximal 155,30 Euro verlangt werden dürfen, wenn der Nutzer eine Privatperson ist und es sich um einen erstmaligen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt. Höhere Gebühren sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig.

Nach Download Abmahnung – ein paar hilfreiche Tipps
Egal, ob dem Nutzer nicht klar war, dass sein Download illegal ist oder ob er in Kauf genommen hat, erwischt zu werden, gilt: Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, ist der denkbar falscheste Weg.
Reagiert der Nutzer nicht, kann er nämlich als Nächstes wegen Verletzung der Urheberrechte verklagt werden. Ebenso wird es nichts nutzen, den durchgeführten Download zu bestreiten.
Durch die IP-Adresse des Computers kann exakt nachvollzogen werden, welche Internetseiten der Nutzer wann aufgesucht und welche Daten er dabei hoch- oder heruntergeladen hat. Andererseits sind nicht alle Forderungen, die im Rahmen von Abmahnungen gefordert werden, so auch berechtigt.
Der Nutzer sollte deshalb am besten wie folgt vorgehen:
-
Die Frist im Auge behalten.
Typisch für Abmahnungen ist, dass dem Nutzer nur eine sehr kurze Frist eingeräumt wird, um auf das Schreiben zu reagieren. So beläuft sich die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung üblicherweise auf drei bis fünf Tage, längere Fristen sind die Ausnahme.
Der Nutzer sollte die Abmahnung deshalb nicht erst einmal zur Seite legen, um den Schreck zu verdauen, sondern umgehend aktiv werden.
-
Die Forderung prüfen.
Hat der Nutzer illegal Dateien aus dem Netz heruntergeladen, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, also die Konsequenzen für den Urheberrechtsverstoß auszubaden.
Hält sich der Anwalt an die gesetzlichen Vorgaben und bleibt er mit seiner Forderung unter der zulässigen Obergrenze bei einer ersten Abmahnung, kann der Nutzer die Angelegenheit durch das Bezahlen der Forderung aus der Welt schaffen.
Wie eine Abmahnung gestaltet sein muss, steht in § 97a des Urheberrechtsgesetzes. Was die Unterlassungserklärung angeht, sollte der Nutzer sehr genau durchlesen, was er da unterschreibt.
Versteht er einzelne Passagen nicht oder ist er nicht damit einverstanden, sollte er sich von einem Anwalt beraten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Nutzer nicht sicher ist, ob die Abmahnung als solche oder die Höhe der Forderung berechtigt sind.

-
Eine Verlängerung der Frist vereinbaren.
In den meisten Fällen reicht die Zeit nicht aus, um die Abmahnung alleine oder durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Sinnvoll ist deshalb, als erste Reaktion auf das Schreiben eine verlängerte Frist zu vereinbaren.
Ein Musterbrief für eine solche Fristverlängerung folgt im nächsten Abschnitt. Seinen Brief sollte der Nutzer aber unbedingt als Einschreiben mit Rückschein verschicken, um im Ernstfall einen Nachweis zu haben.
Musterbrief zur Fristverlängerung
Absender
Anschrift
Abmahnender
Anschrift
Ort, Datum
Ihr Abmahnschreiben vom _______________
Aktenzeichen ___________________________
Sehr geehrte/r Frau/Herr ____________/Damen und Herren,
in Ihrem Abmahnschreiben vom _____________ setzen Sie mir eine Frist bis zum _____________.
Bevor ich mich zur Sache äußere, möchte ich die Angelegenheit juristisch prüfen lassen. Aus diesem Grund wird es mir nicht möglich sein, die oben genannte Frist einzuhalten. Ich werde jedoch bis zum _____ (maximal + 4 Wochen) ________ schriftlich Stellung nehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Fristverlängerung in den kommenden Tagen schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

Download, Filesharing, Streaming: Wo liegt die Abmahngefahr?
Viele Abmahnungen entstehen nicht durch das reine Herunterladen, sondern weil bei Tauschbörsen (P2P/Torrent) automatisch Hochladen (Upload) stattfindet. Genau dieser Upload ist meist der abmahnrelevante Kern.
Reine Streams aus legalen Quellen sind unkritisch; riskant wird es bei illegalen P2P-Quellen.
Kurz: Wer in Tauschbörsen lädt, verteilt gleichzeitig – und gerät so ins Visier.
Wer haftet im Haushalt? Anschlussinhaber, Familie, WG, Gäste
Kommt eine Abmahnung, steht zunächst der Anschlussinhaber im Fokus. In Mehrpersonenhaushalten (Kinder, Partner, WG) gilt: Nutzungsverhältnisse und Belehrungen dokumentieren (z. B. Router-Kennwort, Benutzerkonten, Jugendschutz, Verbots-Hinweise).
Auch Gäste-WLAN: Die frühere Störerhaftung für WLAN-Betreiber wurde 2017 gesetzlich weitgehend beseitigt; dennoch können Sperr- oder Sicherungsmaßnahmen gefordert werden.
Halte fest, wer wann Zugang hatte – das stärkt deine Position.
Unterlassungserklärung: Original selten unterschreiben – besser modifizieren
Die vorformulierten Erklärungen der Abmahnkanzleien sind oft zu weitreichend. Sinnvoll ist in vielen Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung (MUE):
- Kein Schuldanerkenntnis, nur die künftige Unterlassung.
- Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch (angemessen, nicht starr).
- Genaue Werk-/Titelbezeichnung statt “gesamtes Repertoire”.
Lass die Formulierung im Zweifel kurz prüfen, bevor du unterschreibst – du bindest dich langfristig.

Kosten, § 97a UrhG & Realität bei Filesharing
Rechtsgrundlage der Abmahnung ist § 97a UrhG. Die oft diskutierten Kostenbegrenzungen greifen nur bei “einfach gelagerten Fällen” mit unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des Geschäftsverkehrs.
In klassischen Filesharing-Fällen stufen Gerichte das häufig nicht als unerheblich ein – die pauschale “Deckelung” ist deshalb kein Selbstläufer.
Forderungen enthalten regelmäßig Schadensersatz (Lizenzanalogie) und Anwaltskosten. Prüfe daher Positionen & Höhe genau – und verhandle ggf. über einen Vergleich.
Beweissicherung & Plausibilitätscheck: So schützt du dich
- Unterlagen sammeln: Abmahnschreiben, Anlagen, IP-Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit/Zeitzone).
- Router/Endgeräte prüfen: Protokolle, automatische Updates/Downloads, VPN, Mitnutzer.
- Provider-Auskunft (§ 101 UrhG): Rechteinhaber erhalten über ein Gerichtsbeschlussverfahren die Bestandsdaten zu deiner IP-Adresse – das ist Standard und erklärt, warum der Brief bei dir landet.
- Plausibilität: Passt der Zeitpunkt zur tatsächlichen Nutzung? Gab es Kinder/Gäste mit Zugriff? Dokumentiere alles sauber.
Erste 48 Stunden: Fahrplan ohne Panik
- Frist notieren, Eingang dokumentieren (Umschlag, Datum).
- Kontaktverbot mit der Gegenseite am Telefon – nur schriftlich reagieren.
- Beweissicherung (siehe oben).
- Modifizierte UE vorbereiten (keine Schuldanerkenntnisse).
- Fristverlängerung schriftlich beantragen (E-Mail/Fax/Brief, ideal mit Nachweis).
- Zahlung nicht vorschnell leisten; Betrag & Rechtslage prüfen/prüfen lassen.
- Option Vergleich offenhalten – sachlich, mit Begründung.

Muster: Kurze Fristverlängerung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
Betreff: Abmahnung vom [Datum], AZ [Aktenzeichen] – Bitte um Fristverlängerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom [Datum] ist eingegangen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bitte ich um Fristverlängerung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Stellungnahme bis zum [Datum, +14–28 Tage].
Ich melde mich fristgerecht schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name/Anschrift/Signatur]
Tipp: Sende per Fax/E-Mail (Lesebestätigung) und per Einwurf-Einschreiben und archiviere die Nachweise.
Mini-FAQ
Gilt die UE lebenslang?
Sie wirkt dauerhaft – Vertragsstrafen drohen bei jedem künftigen Verstoß. Prüfe Inhalt & Reichweite vor Unterschrift.
Kann ich telefonisch die Frist verlängern?
Bitte schriftlich anfragen und Nachweis sichern. Telefonate sind schlecht belegbar.
Ich war es nicht – soll ich zahlen?
Erst Sachverhalt klären (Mitnutzer, Gäste, Kinder). Dann modifizierte UE erwägen und Kostenpositionen prüfen/angreifen.
Warum kennt der Rechteinhaber meinen Namen?
Über die Provider-Auskunft nach § 101 UrhG (Gerichtsbeschluss) werden Bestandsdaten zur IP offengelegt.
Mehr Vorlagen, Anleitungen und Tipps:
- Briefe auf Englisch
- Musterbrief Schadensmeldung
- Musterbrief im Trauerfall
- Musterbrief – Widerspruch gegen eine Online-Reisebuchung
- Wenn Betrüger auf fremdem Namen einkaufen – Infos und Musterbrief
- Nutzungsentschädigung beim Ersatz mangelhafter Ware – Infos und Musterbrief
- Krankenakte vom Arzt anfordern – Infos und Musterbrief
- Nach BGH-Urteil: Unzulässige Verwahrentgelte zurückfordern
Thema: Nach Download Abmahnung – Musterbrief zur Fristverlängerung
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – so geht’s, 2. Teil - 11. August 2025
- Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – so geht’s, 1. Teil - 9. Juli 2025
- Das teils lange Warten auf die Sterbeurkunde - 11. Juni 2025