Unfreiwillig schwarz gefahren – Widerspruch Musterbrief

Unfreiwillig schwarz gefahren – die wichtigsten Infos + Musterbrief Vorlage für den Widerspruch 

Wer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kann, muss in aller Regel eine entsprechende Strafe bezahlen. Mitunter wird aber auch dann eine Strafe fällig, wenn der Fahrgast ohne sein Wissen mit einem falschen Ticket unterwegs ist oder die Fahrkarte nicht kaufen oder entwerten konnte, weil der Automat defekt war. 

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In solchen Fällen ist die Strafe nicht immer berechtigt, denn wenn der Fahrgast unbeabsichtigt schwarzgefahren ist oder die Fahrt ohne gültiges Ticket nicht zu verantworten hat, muss er prinzipiell auch die Strafe dafür nicht bezahlen.  

Unfreiwillig schwarz gefahren – die wichtigsten Infos

Nutzt ein Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Ticket als Gegenleistung für die Beförderung zu kaufen. Fährt der Fahrgast ohne gültigen Fahrschein und wird er dabei erwischt, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Aber es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrgast ohne sein Wissen oder unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird. In diesem Fall muss er die Vertragsstrafe, die im Fachjargon auch erhöhtes Beförderungsentgelt heißt, nicht bezahlen. Voraussetzung ist aber, dass er begründen oder nachweisen kann, dass er die Fahrt ohne gültigen Fahrschein nicht zu verantworten hat oder nicht verhindern konnte.

In diesem Zusammenhang spielen insbesondere folgende drei Szenarien eine Rolle: 

1. Der Fahrkartenautomat war defekt.

Konnte ein Fahrgast kein Ticket kaufen oder seinen gekauften Fahrschein nicht entwerten, weil der Automat kaputt war, muss er die Vertragsstrafe grundsätzlich nicht bezahlen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn es tatsächlich keine Möglichkeit gab, um ein Ticket zu kaufen oder zu entwerten. Ist lediglich ein Automat defekt, während ein anderer Automat funktioniert oder ein Schalter geöffnet hat, ist der Fahrgast verpflichtet, diese Alternativen zu nutzen, um seinen Fahrschein zu kaufen oder zu entwerten.

Steigt der Fahrgast während der Fahrt um, muss er versuchen, eine gültige Fahrkarte am Umsteigebahnhof zu bekommen. Anders als in vielen Bussen besteht in vielen Bahnen und Zügen keine Möglichkeit, eine Fahrkarte nachzulösen.

Da darauf durch einen entsprechenden Schriftzug auf den Türen hingewiesen wird, kann sich der Fahrgast in aller Regel nicht darauf berufen, dies nicht gewusst zu haben.   Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollte sich der Fahrgast grundsätzlich immer die Uhrzeit, den Standort und die Nummer des Fahrkartenautomaten notieren, wenn er aufgrund des Defekts keinen gültigen Fahrschein hat. Außerdem sollte er den Zugbegleiter informieren und sich seine Angaben, sofern möglich, bestätigen lassen. 

2. Der Fahrschein ist ungültig.

Hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens den Fahrgast falsch informiert oder ihm ein nicht ausreichendes Ticket verkauft, muss der Fahrgast das ungültige Ticket nicht verantworten. Allerdings sollte er nachweisen können, dass die unfreiwillige Schwarzfahrt das Ergebnis einer fehlerhaften Beratung oder falschen Auskunft war, beispielsweise indem er den Namen des Mitarbeiters angibt.

Kauft der Fahrgast seinen Fahrschein an einem Automat und stellt sich bei einer Kontrolle beispielsweise heraus, dass das Ticket für einen anderen Zug gilt, sich auf eine andere Tarifzone bezieht oder für das Kind, den Hund oder das Fahrrad ein zusätzlicher Fahrschein erforderlich gewesen wäre, trifft den Fahrgast vielfach ebenfalls keine Schuld.

Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Fahrkartenautomat für einen Laien nur schwer zu bedienen, die Menüführung kaum nachzuvollziehen oder die Tarifbedingungen sehr kompliziert und undurchsichtig dargestellt sind. Wird eine Fahrkarte ungültig, weil die Tarife zwischenzeitlich geändert wurden, darf sie nicht mehr benutzt werden.

Eine Vertragsstrafe wird aber erst dann fällig, wenn der Fahrgast hätte wissen müssen, dass seine Fahrkarte nicht mehr gültig ist. Dies ist gegeben, wenn in den Bahnhöfen, an den Haltestellen oder in den Verkehrsmitteln auf die neuen Tarife hingewiesen wurde und diese Information nicht zu übersehen war. Zudem ist der Fahrgast insbesondere bei älteren Fahrscheinen dazu verpflichtet, sich darüber zu informieren, ob diese noch gültig sind.   

3. Die Fahrkarte wurde zu Hause vergessen oder ist verloren gegangen.

Wer beim Schwarzfahren erwischt wird und erklärt, er habe seine Fahrkarte vergessen oder verloren, hat oft schlechte Karten. Eine Ausnahme gilt lediglich bei solchen Fahrkarten, die persönlich auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt und damit nicht übertragbar sind.

Hier hat der Fahrgast innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, die Fahrkarte beim Verkehrsunternehmen nachträglich vorzulegen oder durch eine Quittung oder Buchungsbestätigung nachzuweisen, dass er seine Fahrkarte verloren hat.

Statt der Vertragsstrafe wird dann meist nur eine Bearbeitungsgebühr fällig. Handelt es sich jedoch um eine gewöhnliche, übertragbare Fahrkarte, kommt der Fahrgast in aller Regel um die Zahlung der vollen Vertragsstrafe nicht herum. 

Musterbrief Vorlage für den Widerspruch bei einer unfreiwilligen Schwarzfahrt

Ist der Fahrgast der Ansicht, dass er die Schwarzfahrt nicht zu verantworten hat, kann er Einspruch erheben und der Zahlung der Vertragsstrafe widersprechen. Weist das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, kann er vor Gericht gehen.

Wegen der hohen Prozesskosten und des Risikos lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung aber meist nicht. Kann der Fahrgast plausibel begründen, weshalb ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht gerechtfertigt ist, ist allerdings ohnehin meist eine Einigung möglich.

Ein Musterbrief kann nun so aussehen: 

An das
Verkehrsunternehmen
Anschrift  

Name des Fahrgastes
Anschrift 

Ort, den Datum  

Einspruch gegen das erhobene erhöhte Beförderungsentgelt
Nr. ……………………, ausgestellt am ………  

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am ………… wurde mir mit der Nummer …………………… eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von Euro ……. ausgestellt. Gegen dieses erhobene erhöhte Beförderungsentgelt lege ich hiermit Einspruch ein.  

Mir eine Vertragsstrafe wegen „Schwarzfahrens“ in Rechnung zu stellen, ist aus folgendem Grund nicht gerechtfertigt:

Am ………. wollte ich von ….. nach …… fahren. Hierzu stieg ich um ….. Uhr an der Haltstelle …….. in die Verkehrslinie Nr. …. /den Zug (Name), Nr. …. ein, um an der Haltestelle …….. wieder auszusteigen. Die Haltestelle ……… ist eine kleine Haltstelle, an der lediglich ein Fahrkartenautomat zur Verfügung steht. Dieser Fahrkartenautomat mit der Nr. ……. war allerdings defekt. Da es an der Haltestelle weder einen Schalter noch einen zweiten Fahrkartenautomat gibt, war es mir nicht möglich, eine Fahrkarte zu kaufen.  

Unmittelbar nach meinem Einstieg habe ich den Fahrer der Bahn/den Zugbegleiter über den defekten Fahrkartenautomat informiert. Ihr Mitarbeiter hat mich jedoch darauf hingewiesen, dass es bei ihm nicht möglich sei, eine Fahrkarte nachzulösen. Zu diesem Zeitpunkt war das Verkehrsmittel aber bereits losgefahren. Kurze Zeit später fand die Fahrkartenkontrolle statt.  Dass ich für die Fahrt keinen gültigen Fahrschein hatte, habe ich nicht zu verantworten.

Durch den defekten Fahrkartenautomat konnte ich keinen Fahrschein kaufen und nachdem es an der Haltestellen keine alternativen Verkaufsstellen gibt und auch im Verkehrsmittel selbst kein Fahrschein erworben werden kann, hatte ich keine Möglichkeit, an einen gültigen Fahrschein zu kommen. Aus diesem Grund werte ich die erhobene Strafe als nicht rechtens und werde Ihrer Zahlungsforderung nicht nachkommen. 

Für Ihre Stellungnahme hierzu habe ich mir eine Frist von 14 Tagen vorgemerkt. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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7 Gedanken zu „Unfreiwillig schwarz gefahren – Widerspruch Musterbrief“

  1. Guten Morgen, meine Tochter (15) hat sich versehentlich eine gültige Kinderfahrkarte gekauft und wurde im Zug darauf hingewiesen, dass diese nur bis 14 Jahre gilt. Jetzt haben wir eine Fahrpreisnacherhebung von 60€ erhalten. Haben wir eine Chance dagegen Widerspruch einzulegen? Ich finde es unverhältnismäßig, dass sie/wir genauso hart bestraft werden, als ob sie schwarz gefahren wäre. Würde mich über eine hilfreich Antwort freuen. LG Nadine

  2. Hallo Nadine,

    das Gleiche ist meinem Sohn auch passiert. Wie ist es bei euch ausgegangen. Habt ihr Widerspruch eingelegt oder musstet ihr trotzdem 60 € zahlen?

    LG
    Christiane

  3. Hallo.
    Ich bin mit meiner bahncard 50
    Mit einer Freundin (Gruppe) gefahren hatte am Freitag noch ein gültiges Ticket aber am Samstag eigentlich auch da ich dachte das Ticket gild 24 Stunden ….
    Es war auch nur eine Stadion und ich habe es denn kontrueler ruhig erklärt…..
    Doch er hat mir gar nicht richtig zugehört…
    Meine Freundin hätte mivh nehmlich mit ihrer Karte da sie da wohnt noch kostenlos mit nehmen können doch der konruelör hat mich nicht Reden lassen was soll ich tun?

    Jetzt habe ich denn Brief das ich 60 euro zahlen muss obwohl er mir dann noch sagte ich müsse nur die 2 euro bezahlen…. Was ich auch getan hätte!

  4. Hätte da auch eine Frage.
    Meine Mama pendelt zwischen Köln und Bonn um zur Arbeit zu kommen.
    Sie wurde im Zug kontrolliert in Köln Hbf, sie hatte ein Monatstiket am Automaten gekauft, nur ohne Kundennummer, da aufgrund von Corona die Servicecenter geschlossen waren.
    Der Kontrolleur meinte zu ihr sie soll die Kundennummer nachreichen, was wir auch zwei Tage später per Email gemacht haben.
    Nun haben wir einen Brief bekommen das sie 67€ mit Mahnkosten zahlen soll.
    Ist das gerechtfertigt, muss sie das wirklich zahlen, obwohl es nicht ihr verschulden, sondern der, der Situation im Moment ist?

  5. Guten Tag,
    Eine gültige Monatstickt ist an sich ohne weiteres absolut gültig. Zugleich soll Inhaber eigene Name selbst eintragen und zugleich mit gültigen Ausweis bei der Kontrolle im Zug vorweisen.

  6. Hallo, mein Sohn ist 14 und mit der S-Bahn gefahren. Der Entwerter hat doppelt gestempelt (ist mir auch schon passiert, ohne Folgen). Er hatte ein Erwachsenenticket, das ich gekauft hatte. Jetzt soll er fast 65 Euro zahlen wegen Schwarzfahrens. Das Ticket wurde ihm weggenommen und auf seine Argumente wurde nicht eingegangen, auch nicht auf die Argumentation seiner Begleitung, die alle Angaben meines Sohnes bestätigte.

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