Treueangebote des Telefonanbieters – Infos und Vorlage für Widerruf

„Treueangebote“ des Telefonanbieters – Infos und Vorlage für Widerruf

Der Telekommunikationsmarkt ist hart umkämpft, die Konkurrenz ist groß. Deshalb bemühen sich die Anbieter nicht nur darum, neue Kunden zu gewinnen. Genauso haben sie großes Interesse daran, Bestandskunden zu halten und möglichst langfristig an ihr Unternehmen zu binden.

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Ein beliebtes Mittel in diesem Zusammenhang sind die sogenannten Treueangebote. Oft stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass die Angebote nicht unbedingt halten, was sie versprochen haben. Manchmal ist einem Kunden auch gar nicht klar, dass er durch das nette Telefonat bereits einen neuen Vertrag eingegangen ist.

Aber was kann der Kunde in so einem Fall tun?

Hier die wichtigsten Infos rund um “Treueangebote”
des Telefonanbieters in der Übersicht:

„Treueangebote“ des Telefonanbieters – die Absichten und die Tricks dahinter

Während und vermehrt gegen Ende der Vertragslaufzeit, aber auch bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung versuchen viele Telefonanbieter, einen Kunden zu halten oder zurückzugewinnen. Das beliebteste Mittel in diesem Zusammenhang ist die telefonische Werbung. Dabei wird der Kunde angerufen und über Angebote informiert.

Häufig wird auch erklärt, dass es sich bei diesen Angeboten um besondere Offerten oder um Angebote handelt, die exklusiv für treue Bestandskunden vorgesehen sind.

Die Absicht dahinter ist, den Kunden noch am Telefon dazu zu bringen, einem Tarifwechsel oder einer Vertragsverlängerung zuzustimmen. Während bei einem solchen Werbeanruf die positiven Aspekte betont werden, werden die Schattenseiten gar nicht oder nur am Rande erwähnt.

So ist vielen Kunden beispielsweise nicht klar, dass der Tarifwechsel mit einer neuen, 12- oder 24-monatigen Laufzeit einhergeht oder dass der neue Vertrag letztlich deutlich teurer ist als der bisherige. Quittiert der Kunde das Angebot mit einem “Ja.” wird dies oft schon als Vertragsabschluss ausgelegt.

Ein anderer beliebter Trick ist, dass dem Kunden angeboten wird, ihm die Infounterlagen zuzuschicken. Der Kunde geht davon aus, dass ihm tatsächlich nur unverbindliche Unterlagen zugeschickt werden und er das Angebot vor einer Entscheidung in aller Ruhe prüfen kann.

In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Infomaterial aber bereits um die Vertragsunterlagen samt Vertragsbestätigung. Erkennt der Kunde das nicht und lässt er die Widerrufsfrist verstreichen, hat er später kaum noch eine Möglichkeit, wieder aus dem Vertrag herauszukommen. Noch schwieriger wird es, wenn der Kunde den vorherigen Vertrag bereits gekündigt hatte.

In diesem Fall legen die Anbieter die telefonische Vereinbarung nämlich gerne als Rücknahme der Kündigung und gleichzeitig Abschluss eines neuen Vertrags aus. Widerruft der Kunde daraufhin den neuen Vertrag, wird erklärt, dass die Kündigung zurückgenommen worden sei und sich der Altvertrag deshalb um eine weitere Laufzeit verlängert habe.

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Bei einem Rechtsstreit hätte diese Argumentation zwar aller Voraussicht nach keinen Bestand. Allerdings wissen die Telekommunikationsanbieter auch, dass die wenigsten Kunden wegen dieser Angelegenheit vor Gericht gehen.

„Treueangebote“ des Telefonanbieters – die Rechtslage

Grundsätzlich gilt, dass Telefonwerbung nur dann erlaubt ist, wenn der Kunde vorher seine Einwilligung dazu erteilt hat. Ob ein potenzieller Neukunde oder ein Bestandskunde angerufen wird, spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn irgendwo in den AGB steht, dass der Kunde mit Telefonwerbung einverstanden ist, ist diese Vereinbarung unwirksam.

Der Kunde muss nämlich aktiv und ausdrücklich erklären, dass ihn der Anbieter zu Werbezwecken anrufen darf. Hat ein Kunde keine ausdrückliche Einwilligungserklärung erteilt, darf ihn der Telefonanbieter nur dann telefonisch kontaktieren, wenn konkrete Punkte zum bestehenden Vertragsverhältnis geklärt werden müssen.

Bei diesen korrekten Punkten kann es sich beispielsweise um technische Probleme oder Fragen zur Rechnung handeln. Vorschläge für Neuverträge oder Tarifwechsel rechtfertigen keine Werbeanrufe ohne vorher erteilte Zustimmung. Auch wenn das Telefonat zunächst der Klärung eines Problems diente und danach in ein Werbegespräch übergehen soll, muss der Kunde darauf hingewiesen werden und zustimmen.

Unabhängig davon, ob der Telefonanruf zu Werbezwecken erlaubt war oder ob nicht, ist ein Vertrag, der in diesem Zuge zustande gekommen ist, aber uneingeschränkt wirksam.

Es stellt sich zwar die Frage, inwieweit ein wirksamer Vertrag vorliegt, wenn er dem Kunden am Telefon untergeschoben wurde, dem Kunden nicht klar war, dass er einen Vertrag abschließt, oder der Telefonanbieter lediglich irgendeine Äußerung des Kunden als Vertragsabschluss auslegt.

Allerdings dürfte es in der Praxis sehr schwer werden, hier den Gegenbeweis zu führen. Daher ist der Kunde besser beraten, wenn er sich nicht auf irgendwelche Streitigkeiten einlässt, sondern den Vertrag widerruft. Am Telefon geschlossene Verträge fallen unter Fernabsatzgeschäfte. Deshalb kann der Kunde solche Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dabei kann der Kunde sowohl bei neuen Verträgen als auch bei Tarifwechseln von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

„Treueangebote“ des Telefonanbieters – eine Vorlage für Widerruf

Ist der Kunde auf einen Trick des Telefonanbieters hereingefallen, möchte er seinen Tarif doch nicht wechseln oder will er nach Prüfung der Unterlagen den Vertragsabschluss rückgängig machen, hat er zwei Wochen lang Zeit für einen Widerruf.

Wichtig ist, dass der Widerruf rechtzeitig beim Anbieter ankommt. Da der Kunde außerdem im Zweifel den Zugang des Widerrufs beweisen muss, sollte er sein Schreiben am besten als Einschreiben (mit Rückschein) verschicken.

Für einen wirksamen Widerruf selbst reicht es aus, wenn der Kunde ausdrücklich erklärt, dass er den Vertrag widerruft. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Wie ein solcher Widerruf aussehen kann, zeigt der folgende Musterbrief:

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Name des Kunden
Anschrift

Telefonanbieter
Anschrift

Ort, Datum

Widerruf des Vertrags Nr. ______________________ vom __________
Kundennummer: _____________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich form- und fristgerecht den Vertrag

Vertragsnummer: ___________________________________________________
Vertragsgegenstand: __________
[Bezeichnung des Tarifs/Produkts] __________

geschlossen am _____________________________________________________.

Bitte bestätigen Sie mir den wirksamen Widerrufs des genannten Vertrags innerhalb der kommenden 14 Tage schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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