Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – so geht’s, 2. Teil
Geld hinterherlaufen zu müssen, das einem zusteht, ist ärgerlich. Aber vor allem, wenn die Summe nicht allzu hoch ist, kannst du deine Forderung selbst eintreiben, indem du ein gerichtliches Mahnverfahren einleitest. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht. In einem zweiteiligen Beitrag haben wir alles Wichtige rund um so ein Mahnverfahren zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil beantwortet, wann du auf das Mahnverfahren zurückgreifen kannst.

Außerdem haben wir beschrieben, wie du den fälligen Betrag richtig anmahnst, wie du den Mahnbescheid beantragst und wie es weitergeht, nachdem der Mahnbescheid deinem Schuldner zugestellt wurde.
Hier ist der 2. Teil!:
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