Datenlöschung Anfrage-Generator gemäß DSGVO
Entferne digitale Spuren und gewinne die Kontrolle über deine persönlichen Daten. Mit unserem innovativen Löschanfrage-Generator kannst du deine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ganz einfach wahrnehmen. Schluss mit der mühsamen Suche nach den richtigen Worten!

Mit unserem Generator kannst du ganz einfach einen maßgeschneiderten Antrag auf Löschung deiner personenbezogenen Daten erstellen.
Fülle einfach das Formular aus und der Generator erstellt für dich einen präzisen und professionellen Antrag.
DSGVO Musterbrief Generator
Generator für eine Anfrage zur Datenlöschung nach DSGVO
Mit diesem Generator erstellst du eine strukturierte Anfrage zur Löschung personenbezogener Daten. Die Vorlage hilft dir dabei, Unternehmen, Organisationen, Online-Shops, Newsletter-Anbieter oder Plattformen klar zur Prüfung und Löschung deiner gespeicherten Daten aufzufordern.
- Formuliert eine sachliche Anfrage mit Bezug auf Art. 17 DSGVO.
- Berücksichtigt Identifikationsdaten, Datenkategorien, Empfänger und Bestätigung der Löschung.
- Bleibt auch ohne JavaScript als Musterbrief, Anleitung und Formular verständlich nutzbar.
So nutzt du den Löschanfrage-Generator
- Trage nur die Daten ein, die das Unternehmen zur sicheren Zuordnung deiner Anfrage benötigt.
- Wähle aus, welche Datenarten gelöscht oder geprüft werden sollen.
- Ergänze bei Bedarf Kundennummer, Benutzername, Bestellnummer oder weitere Hinweise.
- Generiere den Text, prüfe ihn sorgfältig und sende ihn per E-Mail, Kontaktformular oder Post.
- Bewahre eine Kopie deiner Anfrage und möglichst auch einen Versandnachweis auf.
Ergebnis: Mustertext für deine Datenlöschungs-Anfrage
Der folgende Mustertext ist bereits statisch im HTML vorhanden. Mit JavaScript wird er später anhand deiner Eingaben personalisiert. Ohne JavaScript kannst du die Vorlage manuell kopieren und anpassen.
Prüfe den generierten Text vor dem Versand. Entferne Angaben, die für die Identifizierung nicht notwendig sind, und ergänze fehlende Informationen nur, wenn sie wirklich relevant sind.
Beispiel für hilfreiche Zusatzangaben
„Ich habe am 12.03.2024 ein Kundenkonto mit der E-Mail-Adresse beispiel@example.de angelegt. Zusätzlich gab es eine Newsletter-Anmeldung. Bitte löschen Sie das Kundenkonto, die Newsletterdaten und alle damit verbundenen Tracking- oder Profildaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.“
Kurze Fragen zum Datenlöschungs-Generator
Welche Angaben sollte ich in einer Löschanfrage machen?
Sinnvoll sind Name, die beim Unternehmen verwendete E-Mail-Adresse und bei Bedarf Kundennummer, Benutzername, Vertragsnummer oder Bestellnummer. Je genauer die Zuordnung möglich ist, desto leichter kann das Unternehmen die Anfrage prüfen.
Muss ich meine vollständige Adresse angeben?
Nicht immer. Bei reinen Online-Konten reicht oft die registrierte E-Mail-Adresse. Eine Anschrift kann sinnvoll sein, wenn es um Verträge, Bestellungen, Versicherungen, postalische Kommunikation oder eine eindeutige Identifizierung geht.
Kann ein Unternehmen die Löschung ablehnen?
Ja, in bestimmten Fällen kann eine vollständige Löschung nicht sofort möglich sein, zum Beispiel wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder anderer rechtlicher Gründe. Dann sollte das Unternehmen nachvollziehbar erklären, welche Daten warum weiter gespeichert werden.
Was passiert mit meinen Eingaben im Tool?
Der Generator ist so angelegt, dass die Eingaben lokal im Browser zur Texterstellung genutzt werden. Der Tool-Code benötigt keine externe Datenübertragung und keine Verbindung zu einem externen Dienst.
Warum sollte ich eine Eingangsbestätigung verlangen?
Eine Eingangsbestätigung hilft dir, den Zeitpunkt deiner Anfrage zu dokumentieren. Das ist nützlich, wenn du später nachweisen möchtest, wann du dein Löschbegehren gestellt hast.
FAQ – Datenerhebung und Löschung von personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland:
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-weites Datenschutzgesetz, das regelt, wie personenbezogene Daten zu schützen sind.
Sie ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch in Deutschland.
Was sind personenbezogene Daten?
Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.
Darunter fallen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Sozialversicherungsnummer und alle weiteren Informationen, die direkt oder indirekt auf eine Person schließen lassen.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten erhoben werden?
Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die betroffene Person einwilligt, ein Vertrag oder eine rechtliche Verpflichtung oder ein berechtigtes Interesse des Datenverarbeiters vorliegt.
Die Datenverarbeitung muss transparent sein und die Rechte der Betroffenen wahren.
Welche Rechte haben betroffene Personen nach der DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung räumt den betroffenen Personen verschiedene Rechte ein, u. a. das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu berichtigen, zu löschen, Daten zu übertragen und gegen die Verarbeitung ihrer Daten Widerspruch einzulegen.
Wie kann ich die Löschung meiner personenbezogenen Daten beantragen?
Du kannst dich direkt an das Unternehmen oder die Organisation wenden, das bzw. die deine personenbezogenen Daten verarbeitet, um die Löschung deiner personenbezogenen Daten zu beantragen.
Du kannst eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder auf dem Postweg stellen und dabei ausdrücklich auf dein Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO hinweisen.
Innerhalb welcher Frist müssen Unternehmen meine Daten löschen?
Unternehmen haben nach der Datenschutz-Grundverordnung die Pflicht, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind oder die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen hat.
In der Regel müssen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht werden.
Was kann ich tun, wenn ein Unternehmen meine Daten nicht löscht?
Du kannst dich an die Datenschutzbehörde deines Landes wenden, wenn ein Unternehmen deine Daten trotz eines berechtigten Löschungsbegehrens nicht löscht. In Deutschland ist das der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI – Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit).
Die Behörde kann solchen Fällen nachgehen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen.
Gilt die DSGVO auch für kleine Unternehmen und Organisationen?
Ja, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Organisation.
Sowohl große als auch kleine Unternehmen und Organisationen sind zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten verpflichtet.
Welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen, um die DSGVO einzuhalten?
Unternehmen sind unter anderem dazu angehalten, Datenschutzrichtlinien zu entwickeln, transparente Datenschutzerklärungen bereitzustellen, die Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen, angemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen, wenn in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Gilt die DSGVO nur in Deutschland?
Nein, die DSGVO ist EU-Recht und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Mit ihr wird ein einheitliches Datenschutzniveau und ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU geschaffen.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen um allgemeine Hinweise und nicht um Rechtsberatung handelt. Wenn Sie konkrete Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung oder zum Datenschutz haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Datenschutzbehörde zu wenden.
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Thema: Datenlöschung Anfrage-Generator gemäß DSGVO
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