Musterbrief: Leistungseinschränkungen beim P-Konto widersprechen

Musterbrief: Leistungseinschränkungen beim P-Konto widersprechen

Wandelt der Kontoinhaber sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto um, darf die Bank weder die Entgelte erhöhen noch vereinbarte Leistungen automatisch kappen. Das hat der Bundesgerichtshof mittlerweile in mehreren Urteilen bestätigt. Die einzelnen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) bezogen sich zwar immer auf konkrete Klauseln bestimmter Banken. Doch im Grundsatz ging es um die Klarstellung, dass ein P-Konto nicht zu einer Benachteiligung des jeweiligen Kunden führen darf.

Musterbrief Leistungseinschränkungen beim P-Konto widersprechen

Und als Grundsatz-Urteile können die Entscheidungen der obersten Richter auf die P-Konten aller Banken und Sparkassen übertragen werden.

Betroffene Kunden sollten deshalb nicht hinnehmen, dass sie plötzlich mehr für ihr Konto bezahlen sollen oder bestimmte Leistungen von heute auf morgen nicht mehr nutzen können. Stattdessen sollten sie Widerspruch einlegen.

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